Die Gastronome in Mecklenburg-Vorpommern fühlen sich ungerecht behandelt.
Es könne doch wohl nicht sein, dass das Beherbergungsgewerbe und die Hotellerie aus ihren Einnahmen den ermäßigten Mehrwertsteuer-Steuersatz von 7% an die Staatskasse abzuführen hätten, während die Kneipen, Restaurants, Diskotheken, Swingerclubs und Bars den vollen Mehrwertsteuersatz von 19% zu entrichten hätten.
Schließlich stehen nicht nur die Hotels im direkten Konkurrenzkampf mit dem Ausland, auch die Gastronomie sei im einem existenzbedrohenden Wettbewerb. Besonders die Wirte an der Küste sind schon seit Urzeiten hart betroffen. Nicht umsonst hatte irgendwann einmal sogar die Ostsee ein Einsehen und spülte etwas Bernstein an die Küsten, um die Kassen der Nordlichter etwas aufzubessern.
Schließlich – so argumentieren die Gastronome – Weiterlesen
„So haben wir nicht gewettet!“
„Schwarz-gelb“ gewährt uns Steuerersparnis aus einem Sondervermögen. Sondervermögen sind ganz ausdrücklich nicht Schattenhaushalte oder Nebenhaushalte, denn die sind ja Schulden; Sondervermögen hört sich viel besser an und ist dennoch schlichtweg und simpel „SCHULDEN“.
Ein neuer Kandidat fürs Parlament oder ein weiteres Opfer der 5%-Klausel?