
RED.:
Haben Sie auch so einen unverschämten Quatsch erhalten?
Weder am Inhalt ist etwas dran, noch stimmt irgendetwas an den Details.
Alles rein(st)er Mist.
Wieder will jemand auf ganz perfide Weise erschrecken und Internetdummies abkassieren. Dazu nutzt er kackfrech den Namen einer angesehenen Anwaltskanzlei unserer BRD.
Ey, ich fass es nicht.
In meinen Augen eine Sauerei!
Mir tut der Anwalt leid, dessen Namen hier ganz frech genutzt wird und der sich auf seiner Website wehrt:
➡ http://www.rechtsanwalt-giese.de/
Von Videorama habe ich bislang keine Stellungnahme gelesen. Diese wird wohl (über-über-)morgen kommen. Denn Werbung ist es irgendwie ja trotzdem. So oder so. Ich schätze aktuell wird dort wie verrückt geklickt und registriert.
Manche Websites haben aber auch wirklich riesiges Pech.
So, jetzt zurück zum Grund meines Protest-Artikels.
Gleich geht es mit dem schamlosen Mail los.
Geschrieben von einem Jemand, der zu wirkungsvollem Lügen (noch) zu dumm ist, sich (noch) nicht entscheiden kann, ob er uns „groß“ oder „klein“ anredet und dessen Tastatur (im Moment) nicht einmal Umlaute kennt:
Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Sie
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an. Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
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