Dankenswerterweise hat die größte Bonner Lokalzeitung zwei Artikel veröffentlicht, in denen die Unterschiede in der praktischen Ausgestaltung des menschlichen Selbstbestimmungsrechtes bei der Sterbehilfe an Beispielen in den BENELUX-Staaten und in Deutschland dargestellt werden.
Im ersten Artikel wird die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden, ähnlich auch in Belgien und Luxemburg, dargestellt, eine Möglichkeit. von der Deutsche nur träumen können. Ein Holländer kann aktive Sterbehilfe durch einen Arzt in Anspruch nehmen. Aber auch in Holland bleibt die aktive Sterbehilfe strafbar, wenn sie nicht von einem Arzt unter strengen Auflagen vorgenommen wird. So muss sich der Mediziner „von der Freiwilligkeit und dem Ernst des geäußerten Sterbewunsches seines Patienten überzeugen“. Hinzu kommt, dass ein unerträgliches Leiden vorliegen sollte. In den BENELUX-Staaten muss ein an einer unerträglichen Krankheit leidender Mensch nicht darauf warten, dass Gott ihn irgendwann von seinem Leiden erlöst, er darf mit Hilfe eines Arztes friedlich und schmerzlos sterben.
Wie sieht es in Deutschland aus ? In Deutschland muss ein an einer unerträglichen Krankheit leidender Mensch, der gerne durch den Tod erlöst werden möchte „Fasten bis zum erwünschten Tod“, er muss also auf Essen und Trinken verzichten, bis er stirbt. Das ist doch ein schöner Tod ! Dabei muss der sterbewillige Patient in Deutschland noch froh sein, wenn ihn ein Mediziner nicht mit künstlicher Ernährung und künstlicher Beatmung an Schläuchen weiterhin zum Leben verdammt. Immerhin: die meisten Mediziner befürworten das Sterbefasten als letzte Möglichkeit für unheilbar und schwer erkrankte Menschen ein schicksalartiges Leiden zu beenden, das unerträglich wurde, etwa bei Krebs. Der Mensch darf sich zu Tode hungern oder verdursten, mehr wollen die Mediziner nicht tun ! Noch schlimmer sind die deutschen Politiker ! Die sowieso schon eingeschränkten Möglichkeiten zur Sterbehilfe wurden am 6 November 2015 in Deutschland durch den neu in das Strafgesetzbuch eingefügten § 217 StGB praktisch ausgeschlossen. In Deutschland wird das Selbstbestimmungsrecht eines an einer unerträglichen Krankheit leidenden Menschen, ignoriert, wenn es Politikern, Theologen, Professoren, Palliativmediziner, Ethikexperten und anderen selbsternannten Experten nicht gefällt. Thomas Fischer, früher Bundesrichter, hat 2015 in einem Kommentar das neue Gesetz wie folgt kommentiert: „Die letzte Freiheit wird wegbefohlen“. Besser kann man es nicht ausdrücken. Zwar sprechen sich nach Umfragen etwa 70% der Deutschen dafür aus, aktive Sterbehilfe auch in Deutschland zu erlauben, aber das kümmert deutsche Politiker nicht. Und die Deutschen sind nicht bereit, ihr Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich ihres Todes, wie etwa in den BENELUX-Ländern oder in der Schweiz, aktiv zu fordern und dafür politisch zu kämpfen. Obwohl allen Deutschen klar sein müsste, dass auch ihr Tod unvermeidlich sein wird und ein aktiv herbeigeführter Tod vielleicht unendliche Qualen, Schmerzen und Leiden ersparen könnte.