Unsere BRD – eine verlogene Republik?

               Bärbel Dieckmann – Präsidentin der Welthungerhilfe

   Originalfoto von Denis Hoerner, aus WIKIPEDIA, Bärbel Dieckmann,
Text der Sprechblase aus der Rede der Oberbürgermeisterin
vor dem Rat am 17.09.2009.

 

Na, da sind wir uns mal wieder einig über Christian Wulff, noch ein Politiker, der sich selbst zerbröselt!

Diesmal sogar ein echter Präsident, von der CDU,  der ausgerastet ist. Oh Schande, jetzt muss er wohl zurücktreten, denn so was ist noch nie vorgekommen, oder?

Haben wir nicht Bundespräsidenten mit  Flugaffären, Falschaussagen und einen Wirtschaftsverteidiger am Hindukusch ausgesessen? Sogar einen angeblich echten „KZ-Baumeister“ als ersten Mann im Staate soll es gegeben haben! Trotzdem: we did say you to him!

Ist es jetzt schon wieder Zeit für Frau Roth von den Grünen deshalb die Bundekanzlerin von der CDU anzumachen? Hat Frau Roth etwa Frau Merkel via Facebook bedroht, endlich eine Stellungnahme abzugeben? Ach nein, Juhuuu, das kam nur über Yahoo rein!

Soll man schmunzeln, oder eventuell auch mal ausflippen, ob dieser bundesweiten Verdummung? Schon wieder Brot und Medienspiele?

Haben wir eine neue bundesweite Aufklärungskampagne über Straftatbestände, Presserechtsverstöße und „diktatorisches Verhalten“, wie ein Herr Dr. Geiger in seinem Leserbrief im Münchner Merkur  meint? Besitzt Christian Wulff etwa noch andere „weapons of mass-destruction“ außer dem Hand-Telefon, vulgo Handy?

Der Bundespräsident hat reichlich unüberlegt gehandelt, ein ziemlicher Flop für ein Staatsoberhaupt. Kippt nun die BRD in die nächste Staatskrise, wurde gar die Freiheit der Presse verletzt?

I wo! Die hat ordentlich zurückgeschlagen. Die Bildzeitung, sonst nicht zimperlich, hielt sich vornehm zurück und ließ der Süddeutschen und der FAZ den Vortritt mit Details, die nur von direkt Beteiligten des von Wulff ausgeübten Telefonterrors stammen konnten. Dann erst berichtete das so „genötigte“ Boulevardblatt BILD-Zeitung.

Zur Motivation des Medienrummels gibt es eine interessante Lesart im SWR Beitrag von Claus Heinrich: „Bild“ Dir einen Wulff.“

„Man kann es aber auch so sehen: Die beiden Großbürger Mathias Döpfner (Bild-Verlagsschef) und Friede Springer (Bild-Mehrheitseignerin)  haben den Finger gesenkt und den von ihrem zunächst freundlichen Blitzlichtgewitter überhitzten kleinbürgerlichen Emporkömmling einfach eiskalt abserviert. Die Drecksarbeit hatte zuvor schon der präpotente Ölprinz in der Chefredaktion erledigt. Das Großkapital Springer zeigt dem Kleinbürger Wulff, wer das Sagen hat im Lande.“

Der Beitrag erläutert die „kindlichen Klamaukstrukturen“ der bundesrrepublikanischen Medienlandschaft: erst baut man etwas auf, bei passender Gelegenheit haut man die Klötzchen wieder um, Hauptsache „Aua“, zu Guttenberg lässt grüßen!

Was ist schlimmer für Deutschland, unziemliche und  peinliche Telefonate, in denen ein Politiker auf Vertraulichkeit setzt, verständliche menschliche, aber im Amt nicht hinnehmbare „Regungen“ weil parteitaktisch mit ollen Kredit-Kamellen geworfen wird, oder ein Medienrummel mit gezielter Indiskretion und „Veröffentlichungsstrategie“.

BILDen wir uns eine Meinung, dann könnte dabei Folgendes herauskommen: wird hier Wulff demontiert um die wacklige Regierungskoalition zu schwächen? War die Unterstützung von Sigmar Gabriel für den Bundespräsienten einige Tage zuvor nur ein raffinierter Schachzug um den politischen Gegner umso tiefer fallen zu lassen. Wann hat wer (auch von der SPD) was gewusst?

Ist die Warnung des SPD-Fraktionschefs vor der „Beschädigung des Amtes und einer drohenden Staatskrise nicht mehr das nachweihnachtliche Zeitungspapier wert, auf dem es geschrieben steht?

Was nutzt jetzt ein innerparteilicher Racheakt von „Busenwunder“ Vera Lengsfeld (CDU), die als Bürgerrechtlerin mit der Kritik von „Witzfigur“ Christian Wulff an ihrem Wahlkampfplakat offenbar nicht zurechtkam?

Brot und Medienspiele für das tumbe teutsche Volk hatten wir zur Genüge: erst dieser Affentanz mit Thilo Sarrazin, der angeblich aus Rücksicht vor dem Bundespräsidenten Wullf (!) zurücktrat, um sich dann im Rahmen der sog. „5. Bonner Unternehmertage„, eine von der Kanzlei Meyer-Köring (von Danwitz, Privat) entwickelte Promotionsveranstaltung, als noch Bundes-Banker und „Finanzexperte“ kurz vor seinem Abgang noch einmal feiern zu lassen.

Dann das Theater um CSU-Guttenberg. Der wurde öffentlich mit Betrugsanschuldigen und Schlimmeren verheizt, obwohl nicht einmal ein Urheberrechtsverstoß vorliegt und das Plagiieren und Paraphrasieren eine ubiquitäre und gängige Praxis im Wissenschaftsbetrieb ist. Alleiniger Lackmustest ob redlich gearbeitet wurde: eindeutige Quellenhinweise. Damit nahm es selbst der „Plagiatsjäger“ Fischer Lescano nicht so genau, der „rein zufällig“ den schwarzen Baron abschoss!

Außerdem waren der sympathischen Maybrit Illner und dem versammelten Fernsehvolk  entgangen, dass Frau Volkmann-Schluck gegen zu Guttenberg zwar einen Strafantrag gestellt, aber überhaupt keinen Grund dafür gehabt hatte. Wie der Spiegel fast ein Jahr zuvor berichtete war „ihre Arbeit an mehreren Stellen in Guttenbergs Dissertation korrekt zitiert.“ Nur bei einer bestimmten Passage, aber „fehlte plötzlich der Quellennachweis.“

Ein solches „Versehen“ reicht aber für eine Urheberrechtsverletzung nicht aus. Eine Textpassage hat in den seltensten Fällen soviel „geistigen Gehalt“, dass das Urheberrecht greift. Das hätte die „größte Feindin des Barons“ und Redakteurin von  n-ost eigentlich wissen müssen. Gleichwohl behauptet Frau Volkmann-Schluck bei Maybrit Illner völlig enthusiasmiert über das ihr widerfahrene Unheil: bei ihr sei quasi im Kopf, also „geistig eingebrochen“ worden und ein „Schaden“ entstanden, woraus sie das Recht ableitet Guttenberg als Kriminellen hinzustellen. Ein absoluter Lapsus, der auch in einer Talkshow  nicht hinnehmbar ist und keine gute berufliche Ausgangsbasis für ernstzunehmenden Journalismus bei n-ost ist!

Der Unterschied von Urheberrecht und Strafrecht ging in der Bevölkerung beim „Baron-Abschießen“ völlig unter. Kein Wunder, denn auch auf den Webseiten der n-ost Redaktion steht: „Die unerlaubte Verwendung einzelner Inhalte oder kompletter Seiten wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.“ Eine rechtswidrige Verwertung durch „copy+paste“ nach § 263 StGB (Vermögensvorteil) ist jedoch so gut wie nicht und nach § 106 UrhG (urheberrechtlich geschützte Werke) in der Regel kaum denkbar.

Als „guttenplag“ wegen der vielen redlichen SPD Anhänger langweilig wurde,  kam die Sache  mit „Spiegelabfahr-Döring“ von der FDP. Der musste immerhin 1.500 Euro Bußgeld bezahlen, aber beim Bonner WCCB-Monsterskandal um die Ex-OB und amtierende WHH-Präsidentin Bärbel Dieckmann übt sich die gesamte BRD-Presse seit Monaten in milder Zurückhaltung und überlässt die aktuelle Aufklärung im Netz weitgehend den Bloggern. Wenigstens die versuchen die richtigen Fragen zu stellen um wenigstens Antworten zu erhalten.

Warum diese Zurückhaltug? Es geht „nur um Alltägliches„, um Korruption, Untreue in besonders schwerem Fall und um massiven Betrug. Lost cost für den Steuerzahler: ca. eine halbe Milliarde Euro, ach soooo, Peanuts!

Frecherweise werden nun auch noch von Dr. Walther Graf, dem Verteidiger des „Märchenmannes“ Man Ki Kim, bzw. von diesem selbst, böse Vermutungen angestellt, weil der Ehemann von Frau Dieckmann als ehemaliger NRW-Justizminister Einfluss auf die zukünftige gerichtliche Abarbeitung des WCCB-Skandalprojektes nehmen könnte.

WHH-Präsidentin Bärbel Dieckmann und ihre Verwaltung geraten nämlich immer mehr in den Verdacht „kollusiv“, d.h. einvernehmlich mit den schon mal vorab schuldig gesprochenen „Gaunern“ zur Erreichung des gemeinsamen Ziels, straffällig geworden zu sein, bzw. in Man Ki Kim den „nützlichen Idioten“ gesehen zu haben.

Auch die im Spiegel Artikel „Der Märchenmann“ ( 12.04.2010) benutzte eingängige Formel: Wie dumm darf sich eine Stadtverwaltung anstellen, bevor es kriminell wird?, müsste spätestens seit Veröffentlichung des Berichtes des Bonner Rechnungsprüfungsamtes zu den WCCB-Vorgängen umformuliert werden zu: Wie lange kann eine Stadtverwaltung unrechtmäßig handeln, bevor man merkt, dass sie sich nur dumm anstellt?

Auf den Punkt gebracht hat das der Kommunalpolitiker Johannes Schott, vom BürgerBundBonn, der in seiner Reaktion auf die unglaublichen Verwaltungsvorgänge meinte, er säße wohl „im falschen Film.“

Die Feststellung im Spiegel: „Die Stadt Bonn fiel mit einem riesigen Kongress-Bau auf einen Aufschneider aus Fernost herein,“ müsste also revidiert werden, nicht zuletzt deshalb, weil Der Spiegel, vermutlich ebenso wie andere Redaktionen, im Sommer 2009 mit der „Whistleblower -Tüte“ eines anonymen Absenders bedient worden ist, der mit „brisanten/interssanten Unterlagen“ vor der Verschleierung des Bonner WCCB/UNCC-Skandals warnte .

Der Verteidiger des „Erstinvestors“ Kim , meint „unausgesprochen, dass im SPD-Bundesland Nordrhein-Westfalen im Hintergrund an allen Stellschrauben gedreht werde, um ein Verfahren gegen Dieckmann zu verhindern. Das NRW-Justizministerium ist weisungsbefugt gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn. Graf weist darauf hin, dass es sich bei der ehemaligen OB um die Ehefrau des ehemaligen NRW-Justizministers Jochen Dieckmann (SPD) handelt, was seinen Mandanten „jedenfalls sehr nachdenklich gestimmt“ habe.“ (Aus: Millionenfalle Nr. 72)

Wenn dem wirklich so wäre, dann könnte der Ehemann als Ex- Justizminister seine Ehefrau als Ex- Oberbürgermeisterin doch nicht…., nein, das geht doch gar nicht, oder theoretisch etwa doch?

Diese ganz besondere Merkwürdigkeit unserer BananenRepublikDeutschland (vulgo BRD) ist vielen bekannt, aber kaum jemand regt sich auf.

Analog zu den Bedenken des Kölner Strafvereidigers von Man Ki Kim sind die Fragen, die sich Johannes Schott gestellt hat: „Es fällt auf, dass in dem RPA-Bericht kein Schriftstück zitiert wird, welches von der ehemaligen Oberbürgermeisterin gezeichnet wurde. (…) Tatsächlich erinnern manche Strukturen an eine Bananenrepublik. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft möglichst bald die Ermittlungen abschließt und keine Weisungen von der künftigen Landesregierung erhält.“

Fängt die Bananrepublik nicht bereits dort an, wo im Rahmen eines kommunalen Millionenprojektes die zuständige Oberbürgermeisterin (gleichzeitig Verwaltungsspitze) keine einzige Unterschrift leistet? Sehr früh, so Ende 2005/Anfang 2006, sollen die Verantwortlichen davon gewusst haben, dass Man Ki Kim eher ein mittelloser Projektentwickler als ein potenter Investor ist. Das ist inzwischen erwiesen. Hat mit diesem frühen Wissen Frau Dieckmann ihre beiden „loyalstmöglichen“ WCCB-Mitarbeiter Evi Zwiebler und Arno Hübner die „Unterschriften-Drecksarbeit“ machen lassen? Unterschriftverweigerung als Strafvorbeugungsmaßnahme?

Oder hatte „man/frau“ durch die monatelangen Behinderungsmaßnahmen bei der Aufklärung des WCCB-Skandals genügend Zeit die städtische Aktenlage zu bereinigen?

Im Rahmen der „denklogischen“ Plausibilitätskontrolle würde sich daraus die Frage beantworten, warum bei Zwiebler/Hübner Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, nicht jedoch bei Bärbel Dieckmann. Es ist unvorstellbar, dass man im Haushalt eines Finanz- und Justizministers so weltfremd ist und Akten mit nach Hause nimmt. Wo nichts sein kann, muss die Ermittlungsbehhörde auch nicht suchen!

In der BRD geht es also bisweilen ganz subtil zu, wie das Beispiel der zur Amtsrichterin „mutierten“ Staatsanwältin Lichtinghagen zeigt, die ebenfalls ein ungutes Gefühl bei der justizministeriellen Weisungsbefugnis hat.

Die BRD droht also nicht ins „Totalitäre“ abzurutschen, wie Leserbriefschreiber Dr. Geiger befürchtet: „Das Verhalten von Wulff würde jedem diktatorischen Regime zu Ehre gereichen.“  Ja, wo leben wir denn? Wie verlogen und bekloppt ist diese Republik. Müssen jetzt nachträglich Cem Özdemir (Flugaffäre) , Frau Süssmuth und Frau Schmidt (beide Dienstwagenaffäre) ins Gefängnis?

Die Pressefreiheit ist jeden Tag in Gefahr, nicht durch einen Bundespräsidenten, dem die Sicherung durchbrannte, sondern wenn Printmedien kritische Berichte kürzen, oder gar nicht erst veröffentlichen, weil Rücksicht auf  große Anzeigenkunden genommen werden muss.

Weitere Gefahrenherde sind Journaliste, die aus Zeit- und Kommerzdruck nicht tief genug recherchieren, oder nicht bemerken, dass sie eingespannt werden in Menschenjagden, die nicht nur der „Redlichkeit“ der Wissenschaft, sondern auch der politischen Intrige dienen.

Wulff hat verbal Druck gemacht, aber keine körperlichen Konsequenzen angedroht, wie das schon mal beim französischen Ministerpräsidenten Sarkozy passiert.

Der momentane Aufreger um die „bedrohte Pressefreiheit“ durch Christian Wulff sackt in sich zusammen, betrachtet man die Vorgänge um das Augleichsprojekt des „World Conference Centers“. Bonn hatte wohl zu lange am BRD-Finanztropf gehangen, anders lassen sich  Suchterscheinungen, pathologischer Gedächtnisverlust und der Irrsinn in der Bundesmittel-Stadt nicht erklären.

Auf uBRD wurde bereits berichtet vom SPD-Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch, Nachfolger von Bärbel Dieckmann, der mit allerlei scheindemokratischen Mätzchen die Veröffentlichung des Rechnungsprüfungsamtsberichtes hinausgezögert hatte.

Zuvor wurde das Rechnungsprüfungsamt abgewatscht und weil der Bonner Generalanzeiger den über vierhundertseitigen Bericht ins Internet stellte, gab es eine „Dokumentation der Presseverbrechen“ und Presseprügel für die „Verdachtsjournalisten“, die mittlerweile wegen der Serie die „Millionenfalle“ den Wächterpreis erhalten hatten.

Das war „Presserechtssauerei Nr. 1.“ Es folgte „Presserechtssauerei Nr. 2“ durch einen Bonner LINKEN, der die Bevölkerung vor dem grässlichen WCCB-Hintergrundwissen des städtischen Rechnungsprüfungsamtsberichtes schützen wollte. Argument: Wahrung von Persönlichkeitsrechten Betroffener.“

Die Betroffenen, das sind die städtischen Mitarbeiter, die offenbar nicht so kompetent wie nötig beim „Handling“ des WCCB-Projektes waren.

Dazu gehören verdachtsweise auch der Kämmerer und der ehemalige Betriebsleiter des Städtischen Gebäudemanagements (SGB), der für das WCCB-Controlling und die Baukasse incl. der Landeszuschüsse zuständig war. Da fehlen heute noch etliche Millionen und die Testate für die Landesmittel waren gefälscht, so die Bonner Staatsanwaltschaft, von „Fritz dem Schlosser“ einem Genossen, den der Bonner SPD-OB leider nur gaaanz schwer los wird.

Bei den städtischen Mitarbeitern hält sich der Stress jedoch in Grenzen, werden sie doch zu Lasten der Stadtsäckels von kompetenten Anwälten betreut.

Der Deutsche Presserat der von der LINKEN zu Hilfe geholt wurde, urteilte rein formalistisch, mit wenig erkennbarer Abwägung im Hinblick auf die übrigen Betroffenen, die Bonner Steuerzahler, worauf der Bonner GA freiwillig den „Netz-Stecker“ zog.

Der RPA-Bericht zum WCCB mit der katastrophalen Bewertung der städtischen Dienststellen und ihrem unrechtmäßigen und dilettantischen Verwaltungshandeln war nicht mehr zugänglich: „Zu einer solchen Regelung (des Kim-Sparkassen-Deals) war die Verwaltung weder vom Rat ermächtigt, noch bestand für dieses Rechtsgeschäft eine Genehmigung der Bezirksregierung.“

Ein paar Tausend Bonner hatten jedoch inzwischen die „Akte des Grauens“ abgespeichert und bald wurde der Bericht auf dem Bonner Presseblog „reloaded.“

Wer glaubt, dass damit die Versuche die Aufklärung zu behindern, bzw. die öffentliche Meinung im Vorfeld der WCCB-Prozesse zu beeinflussen, beendet waren, der wurde zum Jahresende 2011 eines Besseren belehrt.

Da tauchte plötzlich eine merkwürdige „Presserklärung“ der Bonner Kanzlei Eimer-Heuschmid-Mehle auf, in der auch Prof. Jochen Dieckmann, der Ehemann der….(siehe oben)…beschäftigt ist.

Auch hier wird eine Attacke geritten, unter Nennung einiger Investigationsjournalisten des Bonner Generalanzeigers, wegen einer angeblich einseitigen Berichterstattung. Mit Hinweis auf das Aktenzeichen Reg.-Nr.: (Bonn) 2168/09H03 (bitte stets angeben) liest man die apodiktische Formel: „Im Einzelnen gilt Folgendes“…

Ob diese öffentliche Verteidigung der Ex-OB und ihrer beiden Mitarbeiter Hübner und Zwiebler zugleich eine „kleine Pressesauerei“ ist,  sei dahingestellt. Immerhin wünscht der Unterzeichner, RA Dr. Hiebl eine andere, nämlich eine „seriöse“ Berichterstattung.

Auch wird nicht gedroht, wie das Bundespräsidenten so an sich haben und von Androhung körperlicher Konsequenzen ist schon gar nichts zu lesen, schließlich ist Bonn nicht Paris und Evi Zwiebler, die ehemalige WCCB-Projektkoordinatorin, nicht Carla Bruni.

Diese „Presseerklärung“ schadet vermutlich mehr als sie nützt, könnte aber ebenso wie der Rummel um den Bundespräsidenten zeigen, dass nicht die Inhalte, oder die Brisanz des Skandals wichtig sind.

Bei Christian Wulff (CDU) war der „Stein des Anstoßes“ ein Privatkredit für ein EFH vor seiner Zeit als amtierender Bundespräsident. Offenbar wurde kein Dritter geschädigt. Verletzt wurden Informationspflicht (Nds.-Landtag) und der Umgang mit der Presse.

Im Falle des WCCB ist ein Stein des Anstoßes eine Bürgschaft der Stadt (Nebenabrede mit der SPK KölnBonn) in Höhe von über 100 Mio. Euro aus der Zeit als Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) im Amt war. Geschädigt wurde/wird eine ganze Stadt. Der Rat wurde über wesentliche Details massiv getäuscht. Der Umgang mit der Presse ist nach wie vor haarsträubend, denn es wird nicht nur gedroht, sondern sogar dreist gelogen, getrickst, vertuscht und getäuscht. 

Die Bonner Ex-Oberbürgermeisterin besaß die Kühnheit im Herbst 2009 vor laufender Kamera der WDR-Lokalzeit zu behaupten, es gäbe keine Bürgschaft und dass beim Scheitern der WCCB-Projektfinanzierung über externe Investoren die Stadt nur Zinsen zu zahlen habe. „Aus Sicht“ des Bürgers, um aus der „Presseerklärung“ des RA Dr. Hiebl zu zitieren, „schlägt das dem Fass den Boden aus“.

Damit ist die Schiefstellung der bundesrepublikanischen Problembewältigung beschrieben. Skandälchen werden ordentlich aufgemotzt und scheinen nur eine Funktion haben: sie sollen von den ganz großen „Brocken“ ablenken! Die werden solange wie möglich unter der Decke gehalten, was in vielen Fällen den Schaden – meistens sind es Steuergelder – drastisch vergrößert. Das WCCB ist ein schlagendes Beispiel dafür.

Der Spatenstich im November 2006 hätte nicht stattfinden dürfen und die Grundsteinlegung mit gepumpten Geld endete im Desaster !

Das Häuschen des Bundespräsidenten beschäftigt Deutschland, die Riesenpleite beim „World- Show off“ Projekt der UN-Stadt Bonn juckt nur wenige.

Fazit: kein Skandal ohne Medien, keine Medien ohne Skandale. Es gilt, Bananen für die Affen, Brötchen für die  TV-Zuschauer und für die freie Meinungsäußerung wurde das Internet erfunden…

Bonn: SPD – OB Nimptsch – Bürger erhalten keine Einsicht in Prüfbericht zum WCCB-Desaster

Wie brisant der 470 Seiten starke Bericht des Bonner Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zum Desaster rund um das World Conference Center Bonn (WCCB) sein könnte, kann man nur erahnen, auf jeden Fall gingen vor dem "showdown" die Wogen wegen Bonns wichtigster "Verschlusssache" hoch.

Während der Bonner Generalanzeiger die Dramatik konturiert, begibt sich das Bonner  Presseamt wie gewohnt auf Beschwichtigungstour und versucht den Bonner SPD –  OB zur Abwechslung als treuen Gesetzeshüter zu vermarkten.

Dieses Peinlichkeit hat System, denn die Pressemitteilung wurde von der Umdeutungsmaschine im Stadthaus ausgespuckt, bevor die Ratsmitglieder zur heutigen  Sitzung zusammentraten. Das mag perfide erscheinen, war aber notwendig, denn der OB geriet immer mehr wegen der "RPA – Verschlussache" unter Druck, nicht zuletzt, weil man ähnliches befürchtete, wie unter Bärbel Dieckmann bei der Bonner Oberbürgermeisterwahl: erneute Verschleppung und Vertuschung der WCCB Affäre, diesmal über den Landtagswahltermin hinaus.

Inzwischen überschlugen sich die Ereignisse: Weggang des Stadtdirektors Kregel (CDU), weitere Verzögerungen und Kostenerhöhungen bei Bonns größtem Brückenprojekt, weitere 16, 1 Millionen Euro  "plötzlich" versandet und ein – vermutliches "Auf Nimmerwiedersehen" für den Neubau des  Beethovenfestspielhauses.

Zur "Abrundung" wurde inzwischen Bonns Oberhäuserverwalter, der SPD – Mann Friedhelm Naujoks  entmachtet, aber nur ein bisschen, was vermutlich ein taktischer Fehler des SPD –  Oberbürgermeisters war, denn  nun fordern offenbar die eigenen Mannen in einem Offenen Brief an den OB,  den Kopf des SGB – Chefs. Mitverwurstet wird Wilfried Klein, SPD Fraktionsvorsitzender und Dransdorfer Karnevalsprinz wegen "politischer Vorteilsnahme".

Herr Wilfried Klein (SPD),  im Gegenzug,  macht sich seit Jahren für den Abriss des Bonner Stadthauses stark, für das wiederum Friedhelm Naujoks, nun als "Sonderbeauftragter" des OB zuständig ist. Beide Herren Parteigenossen möchten sich a) nicht trennen und b) dasselbe: den Wert der Rohbausubstanz, Steuergelder in Höhe von ca. 50 Millionen Euro "in die Tonne donnern". Ausnahmsweise geht es hier "transparent" zu, der Wahnsinn hat einen Namen: SPD BONN!

Natürlich springt bei dieser Interessenlage nicht nur für den SPD – OB, den SPD  – Fraktionsvorsitzenden und den SPD- Ex – SGB Betriebsleiter etwas heraus. Auch der Steuerzahler ist gut bedient, denn:  "Friedhelm Naujoks wird künftig Sonderaufgaben steuern und der Stadt damit Projektsteuerungskosten ersparen", tönt es unisono von der Homepage von SPD und Presseamt.  Diese Qualifikation, für die Stadt Bonn Gelder einzusparen hatte "Fritz" Naujoks bereits eindrücklich beim WCCB (ca. 60 Millionen "Miese") und beim Konrad – Adenauer – Gymnasium (ca. 600 – 800.000 Euro "Miese") unter Beweis gestellt.

Das vorgezogene "Kreiselchen" in Dransdorf ist also  für Bonn eine Petitesse, geht es doch nur um läppische 300.000 Euro an verlorenen NRW Zuwendungsmitteln. Am 13. Juni 2007, bei der Bewilligung durch den Rat, basierend auf der Verkehrsgefährdungseinschätzung von F. Naujoks und seines ihm im gleichen Jahr zugeordneten Tiefbauamtes, hieß es: "Aus Sicht der Verwaltung ist es…zwingend erforderlich kurzfristig mit den Umbaumaßnahmen zu beginnen". Wie zwingend die Angelegenheit war, sagt "die Verwaltung" selbst: "Bereits seit Ende der 1990er Jahre (!) wird deshalb ein Ausbau der Kreuzung in einen Kreisvverkehrsplatz angestrebt."

Besonders erhellend ist dabei die Begründung der Dringlichkeit von SGB und Amt 66: “Viele Unfälle der vergangenen Jahre mit Sach– und Personenschäden wären bei einem Kreisverkehr nicht entstanden” (auch diejenigen, die auf Alkoholmißbrauch zurückgingen?).

Im Rat ging so etwas natürlich beim Blick aufs "ganz große Ganze", dem WCCB  völlig unter, zumal man zeitgleich mit einem anderen Problem kämpfte, dem SGB Jahresabschluss 2006, Federführung Lossau, welches dann  als "Beinahe – Bilanzfälschungeine gewisse Eigendynamik entfaltete.

Im Vorfeld der Fertigstellung des Berichtes zum "ganz großen Ganzen",  hatte es eine lebhafte und kontrovers geführte Diskussion gegeben inwieweit Berichte des Rechnungsprüfungsamtes vertraulich sind oder nicht.

Nach etlichem Hin- und Her tauchten etliche Aktenordner auf, die den fertigen Bericht zum WCCB in das Entwurfsstadium zurückwarfen. Nicht von ungefähr vermutete man ein "Zeitspiel" denn der OB sucht händeringend Investoren für das Projekt das so gut wie keine klaren Konturen besitzt.

Damit war erst einmal Ruhe eingekehrt, denn  bei laufenden Verfahren, Gutachten, etc. ist ein Zugriff über das Informationsfreiheitsgesetz nicht möglich. Ob die verspätet gefundenen Aktenordner zur normalen Schlamperei im Stadthaus gehören, oder einer Panikattacke eines ängstlichen Mitarbeiters geschuldet sind, ist z.Zt. noch unklar.

Ist aber ein Verwaltungsvorgang abgeschlossen, muss er mit ganz wenigen Ausnahmen zugänglich gemacht werden, wobei nicht das Informationsverlangen, sondern die „Verweigerungshaltung“ zu begründen ist.

Diese „demokratische Beweisumkehr“ hoheitsstaatlichen Denkens, niedergelegt im Informationsfreiheitsgesetz – nicht der Bürger sondern die Verwaltung ist „begründungspflichtig“ – haben wir u.a. in NRW dem ehemaligen Justizminister Jochen Dieckmann zu verdanken. Trotzdem wurde in Bonn mit transparentem Verwaltungshandeln eher zögerlich umgegangen.

Nun sollen sogar die gedruckten Exemplare für die Ratsmitglieder "personalisiert", also namentlich kenntlich gemacht werden. Ob dies ein Versuch ist "Nutzerprofile" zu erstellen (wo tauchen die  kopierten Exemplare der Ratsherren Finger, Joisten und Esser auf?), oder im Zeitalter von Tippex purer Unfug, sei dahingestellt. CDU, SPD und FDP zeigten sich jedoch verwundert über diese "Gulag – Methoden" des SPD – Oberbürgermeisters.

Um die Frage zu klären inwieweit Vertraulichkeit oder Nichtherausgabe zulässig sind genügt der bekannte „Klick“ im World Wide Web.

Dort findet man eine Stellungnahme des 11. Arbeitskreises für Informationsfreiheit (AKIF) vom 27./28. Oktober 2005:

Nach Auffassung des VG sei ein Rechnungsprüfungsbericht einem vertraulichen Protokoll vergleichbar. Diese Ausdehnung eines gesetzlichen Zugangsverweigerungsgrundes wird vom AKIF als nicht mit dem IFG vereinbar angesehen, da die Ausschlussgründe des IFG abschließend geregelt und als Ausnahmetatbestände eng auszulegen seien. Ein Rechnungsprüfungsbericht beinhalte die bei der Rechnungsprüfung festgestellten Tatsachen und treffe fachliche Wertungen, die grundsätzlich zugänglich sein müssten, weil sie keiner Geheimhaltung unterlägen.

Unabhängig hiervon sei allenfalls die Beratung über den Rechnungsprüfungsbericht im Rat vertraulich.

Folgerichtig beschloss der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes am 22. Mai 2007 auf Grund einer Klage (eines Bürgers, Anm. d. Verf.) auf Einsichtnahme in Prüfberichte des RPA über die Gebührenberechnungen der Abfallwirtschaftsbetriebe u.a.

„Dass durch den hier eröffneten Zugang zu Berichten des Rechnungsprüfungsausschusses die Funktionsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung, namentlich die Fähigkeit der Gemeinden beeinträchtigt wird, ihre Aufgabe wahrzunehmen, machte die Beklagte (die Gemeinde, Anm. d. Verf.) selbst ernstlich nicht geltend. Sie führt gegen die Auslegung der einschlägigen Vorschrift durch das Oberverwaltungsgericht lediglich Gründe der Zweckmäßigkeit ins Feld. Sie geht dabei namentlich an der Feststellung des Oberverwaltungsgerichts vorbei, dass die Beratung im Rechnungsprüfungsauschuss nach wie vor nicht öffentlich ist und der Zugang der Öffentlichkeit zu den zuvor angefertigten Prüfberichten des Rechnungsprüfungsamtes dieses Vertraulichkeit der Beratungen nicht antastet“.

(Das Verwaltungsgericht hatte die Klage des Bürgers abgelehnt, das Oberverwaltungsgericht der Klage stattgegeben, Anm. d. Verf.)

Siehe Verwaltungsstreitsache: BVerwG 7 B 1.07   OVG 8 A 1642/05

Für den Bonner „WCCB – Fall“ heißt das: sobald der Bericht des RPA abgeschlossen ist, muss er öffentlich zugänglich gemacht werden. Personenbezogene Daten, o.ä. können unkenntlich gemacht (geschwärzt) werden. Soweit erforderlich können eng umrissenen Ausnahmetatbestände einer Informationsherausgabe entgegenstehen. Diese sind von der Verwaltung  inhaltsbezogen (nicht allgemein gehalten) zu begründen.

Notfalls kann bei vermutetem Verstoß gegen das IFG auf Herausgabe vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.

Exkurs:

Beispielhaft in Bonn, die Mitteilungen und Stellungnahmen der Verwaltung zu drei nicht öffentlichen Sitzungen des SGB Betriebsauschusses wollte das Personalamt, bzw. das Rechtsamt trotz Intervention der Landesbeauftragten für Datenschutz nicht herausgeben. Ein entsprechendes sechsseitiges Aufklärungsschreiben an Ex – OB Dieckmann wurde weder beantwortet, noch wurde diesem gefolgt.

Erst der Gang zum Verwaltungsgericht Köln brachte das Rechtsamt zum Einlenken. Der Hintergrund dieser Verweigerungshaltung: „Gebäudemanager“ Friedhelm Naujoks hatte in drei Sitzungen die Ausschussmitglieder grob wahrheitswidrig "informiert" und der Schwindel bezüglich der Baugefährdung beim Konrad – Adenauer Gymnasium flog auf. Peinlich, dass er vom SGB heute immer noch aufrecht erhalten wird.

Zurück zum WCCB:

Die heute stattfindenden Beratungen zum RPA Bericht und über Auswirkungen und Folgemaßnahmen gehören wiederum in den politischen Gestaltungsbereich und sind solange vertraulich, bzw. nicht öffentlich bis sie abgeschlossen sind, bzw., sich in Beschlüssen, Verwaltungs- oder Ratsentscheidungen niedergeschlagen haben.

Inwieweit der Bonner Oberbürgermeister mit seiner Haltung, die vor der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses veröffentlicht wurde im Bereich des Rechtmäßigen oder Unüblichen agiert oder, insbesondere mit der namentliche Kennzeichnung der Berichte,  hier kreativ – konzeptionell Neuland betritt kann man anhand dieses Blogbeitrages vielleicht besser erkennen.

Sollte der Bericht des RPA auf Grund des IFG NRW jedermann/frau in Bonn zugänglich gemacht werden müssen, dann können sich die BonnerInnen schon auf ihr ganz persönlich gekennzeichnetes Exemplar freuen.

Mein Vorschlag, engagierte BürgerInnen erhalten ein Sonderexemplar mit kartoniertem Rücken und einer persönlicher Widmung incl. Autogramm von OB Jürgen Nimptsch:

„Pro bonnum contra malum, gegen die Verletzung des Rechts in nicht hinnehmbarer Weise, Ihr Bonner Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch“,

wobei der OB die Frage, wie das Recht auf hinnehmbare Weise verletzt werden könne,  klug, wie er nun mal ist, offengelassen hätte.

(in Analogie geklaut aus: „Das Letzte“)