Europa rutscht immer weiter nach rechts. Unsere BRD auch?

Bürger's BeitragIch will ja für unsere BRD nicht den Teufel an die Wand malen, aber die Wähler orientieren sich immer weiter zu den populären Parteien, welche Gerechtigkeit, Zukunft und Überleben mit wenigen, aber einfach formulierten, positiven Begriffen & unkompliziert und verständlich servierten Wahlaussagen an den Wähler auf der Straße bringen.

Rot-grün hat unser Land nicht so erfolgreich regiert, wie die Damen und Herren es versprochen und sich vorgestellt haben. Weiterlesen

Hurra. Statistisch werde ich knapp 80 Jahre alt.

Ich bin gerade 60 geworden, habe immer im Westen gelebt und lese erfreut, dass ich statistisch, durchschnittlich  79,2 Jahre alt werde, wenn ich nicht vor einen Bus laufe oder einer Pandemie zum Opfer falle.
Da hat es sich doch sehr gelohnt, dass unsere Nachkriegsgenerationen nach 1945 friedlich geblieben sind, nebenbei den kalten Krieg überlebt und durch Verständigungspolitik die Militärblöcke überwunden haben. 

Ab 2016 kann ich meine Rente lt. Rentenbeginn-Rechner voraussichtlich noch 14,2 Jahre beziehen. Statistisch zumindest.

Im Vergleich zu vielen anderen Ländern liegen wir als Bundesrepublikaner damit ziemlich weit oben in der Lebenserwartung.  Auch die älteren Bewohner unserer BRD kommen darin gut weg.
Wikipedia veröffentlicht dazu eine Übersichtskarte

Heute Geborene haben eine Lebenserwartung von sage und schreibe von fast 90 Jahren. Schreibt RP-Online am 03.08.2010.

Verhinderungspflege – Ein Tatsachenbericht (Teil 3)

Was hat sich getan?
Inzwischen hat die Verhinderungspflegerin die ersten 3 Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht und berechnet für die Pflege meiner Mutter 42,40 Euro für jeden 6-Stunden-Pflegetag. Das Geld wurde ihr ausgezahlt.

Ich zahle dafür, wie bereits berichtet, zusätzlich die 25% pauschale Lohnsteuer auf die Nettolohnsumme und die darauf anfallende Kirchensteuer (5% von den 25%, also 1,25% der Nettolohnsumme) ebenfalls.

Ich berichtete der Pflegekasse dies noch einmal und fragte nach, ob der Nettolohn und die pauschale Lohnsteuer nicht den Gesamtlohn darstellen, vergleichbar mit dem Bruttolohn einer angestellten Pflegekraft und ob deshalb nicht auch die Lohnsteuer (auf Antrag) erstattungsfähig wäre.

Die Ablehnung der Pflegekasse überrascht nach all dem Vorherigen nicht mehr wirklich.

Ich erhielt die Auskunft, dass es den Pflegezuschuss für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.510,00 EURO zweimal (2x) gibt.
Erfreulich für diejenigen, die pflegen:
Einmal die Verhinderungspflege für bis zu 28 Tage, die zu weniger als 8 Stunden täglich ausgeübt wird
und zusätzlich
die Verhinderungspflege, die an bis zu 28 Tagen zu mehr als 8 Stunden täglich stattfindet (also z.B. für eine Urlaubsvertretung).
Wobei der erste und der letzte Tag eines Urlaubs als eine Verhinderungspflege mit weniger als 8 Stunden angesehen und auf die erste Variante der Verhinderungspflege, nicht auf diese zweiten 28 Tage, angerechnet wird.

Doch nur eine Variante kann in Anspruch genommen werden. Allerdings ist eine Kombination dieser verschiedenen Varianten drin. Beispiel: 14 Tage Urlaub (12x mehr als 8 Stunden + 2 x weniger als 8 Stunden) und dazu 14 verschiedene oder einzelne Tage mit weniger als 8 Stunden Verhinderungspflege.
Warum diese Trennung, wenn es zwar 2 Varianten gibt, aber nur jeweils 1 in Anspruch genommen werden kann und die 28 Fördertage nicht überschritten werden können?
Richtig schlau wurde ich auch in dieser Sache nicht.

Verhinderungspflege „aber richtig“ ist gar nicht so einfach.

Red.: Attila hat noch einen 4. Teil geschrieben:
http://www.unserebrd.de/2010/10/08/verhinderungspflege-ein-tatsachenbericht-teil-4-neu/

 

Verhinderungspflege – Ein Tatsachenbericht (Teil 2)

 

…. so, heute kann ich weiterschreiben.

Mein nächster Gedanke war, ich müsste unbedingt abklären, ob meine Nachbarin auch unfallversichert ist.
Ich kürze die  Telefonate zur Beantwortung dieser Frage ab.
Die „Allgemeine Unfallversicherung“ verwies mich an die „Berufsgenossenschaft Bahn See“, wo ich erst die Auskunft erhielt, dass ein Minijob vorläge. Später als ich in einem Folgetelefonat nach Details fragte, erhielt ich von einer anderen Mitarbeiterin die Auskunft, es läge doch gar kein  Minijob vor. Die Unfallversicherung würde für alle Pflegenden von der Pflegekasse beitragsfrei übernommen – auch für die Verhinderungspflege. Damit entfiele das Kriterium der Versicherungspflicht über eine BG und somit auch die Möglichkeit des Minijobs.
(Nachtrag: Siehe aber Verhinderungspflege – Teil 4)

Ich also wieder ans Telefon und erneut bei der Pflegekasse angerufen.
In gekürzter Form auch hier das Ergebnis:
Die Übernahme der Unfallversicherung durch die Pflegekasse wurde mir bestätigt.
Also war auch ich bereits seit Jahren, als der hauptamtliche Pfleger, unfallversichert.
Das wird man mir ganz bestimmt zu Beginn der Pflege auch mitgeteilt haben und ich werde es wieder vergessen haben.
Ein Auffrischung meiner Kenntnisse, auch in eigener Sache, kann ja nie schaden.

Meine Frage, ob ich eine Interpretation der Info, dass die Leistungen der Pflegekasse steuerfrei wären, bekomme könnte, wurde so beantwortet:

Die Leistungen der Pflegekasse sind steuerfrei. So steht es im Gesetz. Allerdings könne die Pflegekasse keine Auskunft über steuerliche Angelegenheiten erteilen. Da müsse ich schon jemanden fragen, der sich damit auskennt. Womöglich das Finanzamt fragen.

Nun – ich glaube, da kann mir jeder zustimmen – wer klopft schon gerne beim Finanzamt an und offenbart durch ungeschickte Fragen seine konkreten Vorhaben. So ganz traut man dieser übermächtigen Institution unserer BRD doch nicht und man stellt sich gleich vor, dass man durch Unvorsichtigkeit fix in eine missliche Situation gerät.
Also so sind und waren zumindest meine Besorgnisse.

Wie ein Wink des Himmels kam es mir vor, als mir einfiel, dass wir Mitglied im SoVD sind. Flugs die Nummer herausgesucht und den Plastikausweis (wegen der Mitglieds-ID) ebenfalls.
Erleichtert trug ich gleich der ersten freundlichen Mitarbeiterin mein Anliegen vor.
Die Auskunft, die ich dann erhielt, kam mir seltsam bekannt vor.
Man könne mir keine Informationen über steuerliche Angelegenheit erteilen.
Wer hätte das gedacht?

Also doch zum Finanzamt.
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Verhinderungspflege – Ein Tatsachenbericht (Teil 1)

Seit 13 Jahren pflege ich meine demenzkranke Mutter (Pflegestufe III) . 10 Jahre davon rund um die Uhr bei mir zu Hause.
Über all die Jahre hatte ich nicht einen einzigen Tag Urlaub. Nur stundenweise konnte ich mich um Privates / Persönliches kümmern.

Vor kurzem wurde ich auf die tage- bzw. stundenweise Verhinderungspflege aufmerksam (Beitrag der Sendung WiSo im ZDF). Bislang kannte ich nur den Begriff der Kurzzeitpflege in einem Heim. Da sollte und wollte meine Mutter aber niemals hin. Das habe ich ihr fest versprochen.
Ich halte meinVersprechen. Schließlich war meine Mutter mehr als nur in den ersten 18 Jahren meines Lebens für mich da. In leichten und in schweren Tagen. Jetzt ist es umgekehrt. Ich zahle mein „Milchgeld“ zurück und habe mal gerade etwas mehr als die Hälfte geschafft.
Auch meine Mutter kannte damals 1950 bis 1970 rund um die Uhr weder Urlaub, Feiertag, Verhinderung (außer bei Erkrankung und Krankenhausaufenthalt).

Ich leiste also gar nichts Ungewöhnliches.
Eher etwas Alltägliches und offenbar schauen mich andere deshalb verwundert an – weil ich ein Mann bin.
Ich möchte damit allerdings nicht ausdrücken, dass ich inzwischen nicht auch den Wunsch nach Erholung, Ausspannen oder besser Abwechslung verspüre.

Die Verhinderungspflege ist eine Lösung. An bis zu 28 auch unabhängig von einander gewählten Tagen zahlt die Pflegekasse nach §39 des SGB XI ein steuerfreies Entgelt für die Verhinderungspflege. Aber nicht mehr als 1.510,00 EURO pro Kalenderjahr (im nächsten Jahr sind es wohl etwas mehr).

Immerhin, das hört sich doch toll an.

Sofort tauchte aber die auch früher schon öfter präsente Frage auf: „Wer könnte die Pflege für mich übernehmen? Wer verfügt über die fachliche Fähigkeit? Wer hat die Zeit? Wer würde eine ihm fremde demenzkranke und inkontinente ältere Person überhaupt anfassen und sogar pflegen, waschen, füttern, ihr die Zähne putzen wollen? Wer würde während meiner mehrstündigen Abwesenheit mehrmals vorbeikommen – womöglich mit Bus oder Bahn?“

Und wenn ich jemanden fände – immerhin gäbe es da die gewerblichen Pflegedienste – wen lasse ich während meiner Abwesenheit in mein Haus? Nicht nur in den Wohnbereich meiner Mutter – in mein gesamtes Haus?
Das sind Probleme!

Meine Verwandten und die mit mir verschwägerten Personen werden vom „Gesetzgeber“ zwar anerkannt, aber bei deren Hilfe unterstellt er, dass diese das ohne den Hintergedanken, sich dafür etwas bezahlen zu lassen, tun. Oder, dass der Gedanke nach angemessenem Entgelt bei ihnen nicht so ausgeprägt sein darf.

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Der Eigenanteil der Pflegeversicherung muss angehoben werden!

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Ist unsere Gesellschaft zu dumm, um sich rechtzeitig für ihr bequemes und gut versorgtes Alter einzusetzen?

Wollen wir der sogenannten „Pflegemafia“ in die Hände spielen und ihr sogar wehrlos in die Hände fallen? Die Pflegeindustrie lebt davon, dass alles so bleibt wie es ist.
Milliarden werden in das Pflegesystem gesteckt und sobald sie da erst einmal drin sind, sind sie auf nimmer wiedersehen verschwunden. Ihr Verbleib und ihre Verwendung sind nicht mehr nachvollziehbar.
Und heute steht fest: Es war mal wieder nicht genug Geld.

Die neue Regierung unserer BRD, noch in ihren komplizierten Koalitionsverhandlungen verwoben, Weiterlesen

Eines ist seit heute bei der Rente wirklich sicher: DIE LÜCKENLOSE STAATLICHE KONTROLLE!


Seit heute ist eines ganz sicher:
ALLE Rentenversicherungsträger melden seit dem 01.10.2009 an ALLE Finanzämter ALLE Renteneinkünfte ALLER Rentner.


– Der letzten 4 Jahre (ab 2005)
– Unaufgefordert und automatisch!

Damit auch aber ebenfalls sicher:
Die Finanzbeamten können sich ab sofort durch einen einfachen Mausklick erkundigen, was der Einzelne da so fürs süße Nichtstun im Rentnerparadies einstreicht.

Denn sicher ist auch, dass ALLE Rentner steuerpflichtige Einkünftige beziehen und ab einer bestimmten Einkommensgrenze darauf auch Steuern zu entrichten haben.

Das ist ja im Kern nicht ungerecht, aber das trifft etliche ehrliche Rentner hart, denn viele von Ihnen haben mit Erhalt des Rentenbescheids sofort den Kontakt zur Gesellschaft und Umwelt abgebrochen, leben  zurückgezogen in Ihrer Abseitswelt, wissen gar nicht mehr was da alles um sie herum geschieht, wollen es bewußt nicht wissen und haben daher auch keine Ahnung von der anderen Welt und ahnen nicht einmal, dass Renten zu versteuern sind.

Und jetzt das! Weiterlesen

Unsere BRD nach der Wahl

@ Die Financial Times veröffentlicht heute einen einen sehr ausführlichen Beitrag von Maike Rademaker und Ulrike Sosalla zur künftigen wirtschaftlichen und politischen Situation unserer BRD nach 2009.
Der Titel lautet: „Das dicke Ende kommt erst noch“

Ich finde ihn so lesenswert, dass ich unbedingt auf ihn aufmerksam machen möchte.
BITTE HIER KLICKEN

Was ich beim Finanzamt erlebt habe!

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Renten werden besteuert.
So gemein sich dies auch anhört, es ist so.
Schon immer.
Unser Finanzminister kann auf keinen Beitrag zum solidarischen Steueraufkommen unserer BRD verzichten.
Warum auch?
Mal ganz ehrlich, dazu gibt es doch auch keinen Grund.

Wer nur eine gesetzliche Rente bezieht kommt doch sowieso meistens mit dem Schrecken oder maximal mit einem „blauen Auge“ davon. Das dürfte wohl die Mehrheit der Rentner sein.
Wer aber für seine Altersvorsorge Geld z.B. in Immobilien und Aktien angelegt hat, der kennt die dafür vorgesehenen Anlagen zur Steuererklärungen bereits und wird doch mit Erreichen der Altersgrenze für den Bezug einer gesetzlichen Rente nicht automatisch von der Abgabe einer Steuererklärung befreit.
Wer bislang in seinem Leben noch niemals einen Lohnsteuerjahresausgleich abgegeben hat, der wird am Formular zur Einkommensteuererklärung und der „Anlage R“ (R wie Rente)  trotzdem nicht scheitern.
Diese Anlage R ist lange nicht so komliziert wie der Rentenantrag und hat ganz erheblich weniger Fettnäpfchen als ein Mietvertrag.

Es gibt aber auch dafür kostenlose Hilfe im Internet.
http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2007-Steuern-und-Rente-Ausfuellhilfe-fuer-die-Anlage-R.html

Hier findet der Ratsuchende sogar eine Ausfüllhilfe (PDF-Datei):
http://www.ihre-vorsorge.de/_dwns/01ausfuell/01ausfuell-03-2006.pdf

Das sollte für den Anfang erst einmal ausreichen.

Sitzt dem unsicheren Renter noch die Angst im Nacken, ob er auch die richtigen Renten einträgt?
Na, so schlimm kann es doch nicht sein.
Erst einmal sind grundsätzliche alle Renten steuerpflichtig wenn sie nicht solche sind: Weiterlesen