Fristablauf – 21.10.2011 – 24:00 Uhr

Red@Gleich läuft die Frist ab.
Das Urteil mit dem Aktenzeichen 28274/08 des EU-Gerichtshofs vom 21.07.2011 legt fest, dass es gegen die Menschenrechtskonvention  verstößt, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlässt, der auf Missstände öffentlich hinweist.

Erinnern wir uns an den Fall der Altenpflegerin, die auf untragbare Zustände an ihrem Arbeitsplatz hinwies und dafür entlassen wurde.

Gegen das Urteil gibt es das Recht Einspruch einzulegen (binnen dreier Monate). Einzulegen durch die Bundesregierung.

Anmerkung:
Die SPD, Erfinderin der gelockerten Zeitarbeit, heute in der Opposition und von hier aus wieder sensible für den „Kleinkram“, stellt sich sofort auf die Seite des „kleinen Mannes“ und will einen Gesetzesentwurf vorlegen. So meldet sich zumindest die SPD-Expertin für den deutschen Arbeitsmarkt Anette Kramme zu Wort und nannte dafür den Herbst dieses Jahres, der am 21.09.2011 begann.

Wollen wir hoffen, dass  sich die Arbeitsmarktexpertin auch mit Fristabläufen auskennt und weiß, wann der Herbst 2011 vorbei ist.
Oder war die Wortmeldung aus der SPD nur eine „Ente“?

Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2012

userlogo christa

Leistungen der Pflegekasse bis 31.12.2011 ab 1.1.2012 mehr EURO mehr %
Pflegesachleistung
Pflegestufe I 440,00 450,00 10,00 2,27
Pflegestufe II 1.040,00 1.100,00 60,00 5,45
Pflegestufe III 1.510,00 1.550,00 40,00 2,65
Pflegestufe III Härtefall 1.918,00 1.918,00 0,00 0
Pflegegeld
Pflegestufe I 225,00 235,00 10,00 4,44
Pflegestufe II 430,00 440,00 10,00 2,33
Pflegestufe III 685,00 700,00 15,00 2,19
Verhinderungspflege
für alle Pflegestufen 1.510,00 1.550,00 40,00 2,65
Tages-/Nachtpflege
Pflegestufe I 440,00 450,00 10,00 2,27
Pflegestufe II 1.040,00 1.100,00 60,00 5,77
Pflegestufe III 1.510,00 1.550,00 40,00 2,65
Kurzzeitpflege
alle Pflegestufen 1.510,00 1.550,00 0
Vollstationäre Pflege
Pflegestufe I 1.023,00 1.023,00 0,00 0
Pflegestufe II 1.279,00 1.279,00 0,00 0
Pflegestufe III 1.510,00 1.550,00 40,00 2,65
Pflegestufe III Härtefall 1.918,00 1.918,00 0,00 0

Quelle Barmer GEK

Red.: Liebe Christa, ich habe Dir die „Tabellenumrandung“ gesetzt. OK so?

 

Mein Dank an Frau Merkel

userlogo ella
Hallo liebe Angela Merkel,
ich finde endlich einmal die Ruhe, mich persönlich an Sie zu wenden.
Sie kennen das ja, die verflixte Zeit, kaum hat man sie sich genommen, ist sie auch schon wieder fort.
Eine sehr, sehr flüchtige Angelegenheit ist diese Zeit. Ich spür es jeden Tag.
Vielleicht können wir darüber ja ein andermal reden.
Bei mir Garten?
Volksnah!
Wie wäre es z.B. mit einem Zeitministerium?
Ich muss mir „Momo“ noch einmal anschauen.

Zurück zu uns beiden.
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Verhinderungspflege – ein Tatsachenbericht (Teil 4 + NEU)

Endlich!
Es hat sich etwas getan und ich habe es heute aus purem Zufall gehört.
Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat eine interne Anweisung der Knappschaft-Bahn-See am 14.06.2010 endlich neu geregelt, dass die Verhinderungspflege nun auch als Minijob abgewickelt werden kann.
Informiert werden die Pflegebedürftigen und deren meist familiäre Pfleger darüber aber wohl nicht.
Ist diese Personengruppe aus dem Visier der Entscheider bereits endgültig gestrichen?
Traurig.

Nähere Informationen gibt die Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Das Service-Center in Cottbus ist unter der Ruf-Nummer 0355 2902-70799 und die Internetseite der Minijob-Zentrale ist über den Link:
http://www.minijob-zentrale.de erreichbar.

Europa rutscht immer weiter nach rechts. Unsere BRD auch?

Bürger's BeitragIch will ja für unsere BRD nicht den Teufel an die Wand malen, aber die Wähler orientieren sich immer weiter zu den populären Parteien, welche Gerechtigkeit, Zukunft und Überleben mit wenigen, aber einfach formulierten, positiven Begriffen & unkompliziert und verständlich servierten Wahlaussagen an den Wähler auf der Straße bringen.

Rot-grün hat unser Land nicht so erfolgreich regiert, wie die Damen und Herren es versprochen und sich vorgestellt haben. Weiterlesen

Ich fühle mich pudelwohl in unserer BRD, weil ….

logo f.Beitrag per Mail
… ich hier frei und offen sagen darf was ich will
… auch andere (z.B. Herr Sarrazin oder dieser Blog und die Kommentatoren) dies ebenfalls dürfen
… weil ich hier nicht mit pauschalem Unrecht konfrontiert werde
… weil ich mich über die geheimen Wahlen ungehindert am politischen Leben beteiligen kann
… weil ich mich sogar selbst zur Wahl stellen (lassen) kann
… weil es sicherlich in Kürze, wie bereits in Hamburg passiert, mehr Bürgerentscheide geben wird
… weil ich in und nicht außerhalb der BRD und der EU leben und arbeiten darf
… weil ich nicht in Pakistan, Bangladesch, Iran, Irak, Libanon, Lybien, Venezuela, Russland, China, MyanMar (Burma), Tibet, ………… und mehr als hundert anderen dieser immer gleich gestricken Unrechtsstaaten oder demokratiefeindlichen Staaten leben muss
… weil ich meine Kinder hier demokratisch, gerecht und ohne staatliche Vorgaben erziehen darf
… weil endlich auch die Kirche(n) dem Staatsrecht und der ordentlichen Justiz unterstellt werden
… weil Politiker auch ohne Skandal spenden (z.B. Nieren)
… weil wir berechtigte Hoffnung haben dürfen, dass wir auch endlich einmal ein funktionierendes bürgerfreundliches, Verbraucherministerium haben werden (wir müssen uns nur selbst zur Wahl stellen und dürfen unsere Ziele auf dem Weg dahin nicht vergessen)
… weil …..

8) Dies schreibt uns KIRA aus Retzow heute, wie auch schon früher,  per Mail  in den Blog (vielleicht führen wir ihre Liste ja über unsere Kommentare fort. Denn: „Bürger regieren Deutschland!“)
Kommentare für Kira sind erwünscht. Auch von ihr.

Hurra. Statistisch werde ich knapp 80 Jahre alt.

Ich bin gerade 60 geworden, habe immer im Westen gelebt und lese erfreut, dass ich statistisch, durchschnittlich  79,2 Jahre alt werde, wenn ich nicht vor einen Bus laufe oder einer Pandemie zum Opfer falle.
Da hat es sich doch sehr gelohnt, dass unsere Nachkriegsgenerationen nach 1945 friedlich geblieben sind, nebenbei den kalten Krieg überlebt und durch Verständigungspolitik die Militärblöcke überwunden haben. 

Ab 2016 kann ich meine Rente lt. Rentenbeginn-Rechner voraussichtlich noch 14,2 Jahre beziehen. Statistisch zumindest.

Im Vergleich zu vielen anderen Ländern liegen wir als Bundesrepublikaner damit ziemlich weit oben in der Lebenserwartung.  Auch die älteren Bewohner unserer BRD kommen darin gut weg.
Wikipedia veröffentlicht dazu eine Übersichtskarte

Heute Geborene haben eine Lebenserwartung von sage und schreibe von fast 90 Jahren. Schreibt RP-Online am 03.08.2010.

Verhinderungspflege – Ein Tatsachenbericht (Teil 3)

Was hat sich getan?
Inzwischen hat die Verhinderungspflegerin die ersten 3 Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht und berechnet für die Pflege meiner Mutter 42,40 Euro für jeden 6-Stunden-Pflegetag. Das Geld wurde ihr ausgezahlt.

Ich zahle dafür, wie bereits berichtet, zusätzlich die 25% pauschale Lohnsteuer auf die Nettolohnsumme und die darauf anfallende Kirchensteuer (5% von den 25%, also 1,25% der Nettolohnsumme) ebenfalls.

Ich berichtete der Pflegekasse dies noch einmal und fragte nach, ob der Nettolohn und die pauschale Lohnsteuer nicht den Gesamtlohn darstellen, vergleichbar mit dem Bruttolohn einer angestellten Pflegekraft und ob deshalb nicht auch die Lohnsteuer (auf Antrag) erstattungsfähig wäre.

Die Ablehnung der Pflegekasse überrascht nach all dem Vorherigen nicht mehr wirklich.

Ich erhielt die Auskunft, dass es den Pflegezuschuss für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.510,00 EURO zweimal (2x) gibt.
Erfreulich für diejenigen, die pflegen:
Einmal die Verhinderungspflege für bis zu 28 Tage, die zu weniger als 8 Stunden täglich ausgeübt wird
und zusätzlich
die Verhinderungspflege, die an bis zu 28 Tagen zu mehr als 8 Stunden täglich stattfindet (also z.B. für eine Urlaubsvertretung).
Wobei der erste und der letzte Tag eines Urlaubs als eine Verhinderungspflege mit weniger als 8 Stunden angesehen und auf die erste Variante der Verhinderungspflege, nicht auf diese zweiten 28 Tage, angerechnet wird.

Doch nur eine Variante kann in Anspruch genommen werden. Allerdings ist eine Kombination dieser verschiedenen Varianten drin. Beispiel: 14 Tage Urlaub (12x mehr als 8 Stunden + 2 x weniger als 8 Stunden) und dazu 14 verschiedene oder einzelne Tage mit weniger als 8 Stunden Verhinderungspflege.
Warum diese Trennung, wenn es zwar 2 Varianten gibt, aber nur jeweils 1 in Anspruch genommen werden kann und die 28 Fördertage nicht überschritten werden können?
Richtig schlau wurde ich auch in dieser Sache nicht.

Verhinderungspflege „aber richtig“ ist gar nicht so einfach.

Red.: Attila hat noch einen 4. Teil geschrieben:
http://www.unserebrd.de/2010/10/08/verhinderungspflege-ein-tatsachenbericht-teil-4-neu/

 

Verhinderungspflege – Ein Tatsachenbericht (Teil 2)

 

…. so, heute kann ich weiterschreiben.

Mein nächster Gedanke war, ich müsste unbedingt abklären, ob meine Nachbarin auch unfallversichert ist.
Ich kürze die  Telefonate zur Beantwortung dieser Frage ab.
Die „Allgemeine Unfallversicherung“ verwies mich an die „Berufsgenossenschaft Bahn See“, wo ich erst die Auskunft erhielt, dass ein Minijob vorläge. Später als ich in einem Folgetelefonat nach Details fragte, erhielt ich von einer anderen Mitarbeiterin die Auskunft, es läge doch gar kein  Minijob vor. Die Unfallversicherung würde für alle Pflegenden von der Pflegekasse beitragsfrei übernommen – auch für die Verhinderungspflege. Damit entfiele das Kriterium der Versicherungspflicht über eine BG und somit auch die Möglichkeit des Minijobs.
(Nachtrag: Siehe aber Verhinderungspflege – Teil 4)

Ich also wieder ans Telefon und erneut bei der Pflegekasse angerufen.
In gekürzter Form auch hier das Ergebnis:
Die Übernahme der Unfallversicherung durch die Pflegekasse wurde mir bestätigt.
Also war auch ich bereits seit Jahren, als der hauptamtliche Pfleger, unfallversichert.
Das wird man mir ganz bestimmt zu Beginn der Pflege auch mitgeteilt haben und ich werde es wieder vergessen haben.
Ein Auffrischung meiner Kenntnisse, auch in eigener Sache, kann ja nie schaden.

Meine Frage, ob ich eine Interpretation der Info, dass die Leistungen der Pflegekasse steuerfrei wären, bekomme könnte, wurde so beantwortet:

Die Leistungen der Pflegekasse sind steuerfrei. So steht es im Gesetz. Allerdings könne die Pflegekasse keine Auskunft über steuerliche Angelegenheiten erteilen. Da müsse ich schon jemanden fragen, der sich damit auskennt. Womöglich das Finanzamt fragen.

Nun – ich glaube, da kann mir jeder zustimmen – wer klopft schon gerne beim Finanzamt an und offenbart durch ungeschickte Fragen seine konkreten Vorhaben. So ganz traut man dieser übermächtigen Institution unserer BRD doch nicht und man stellt sich gleich vor, dass man durch Unvorsichtigkeit fix in eine missliche Situation gerät.
Also so sind und waren zumindest meine Besorgnisse.

Wie ein Wink des Himmels kam es mir vor, als mir einfiel, dass wir Mitglied im SoVD sind. Flugs die Nummer herausgesucht und den Plastikausweis (wegen der Mitglieds-ID) ebenfalls.
Erleichtert trug ich gleich der ersten freundlichen Mitarbeiterin mein Anliegen vor.
Die Auskunft, die ich dann erhielt, kam mir seltsam bekannt vor.
Man könne mir keine Informationen über steuerliche Angelegenheit erteilen.
Wer hätte das gedacht?

Also doch zum Finanzamt.
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Verhinderungspflege – Ein Tatsachenbericht (Teil 1)

Seit 13 Jahren pflege ich meine demenzkranke Mutter (Pflegestufe III) . 10 Jahre davon rund um die Uhr bei mir zu Hause.
Über all die Jahre hatte ich nicht einen einzigen Tag Urlaub. Nur stundenweise konnte ich mich um Privates / Persönliches kümmern.

Vor kurzem wurde ich auf die tage- bzw. stundenweise Verhinderungspflege aufmerksam (Beitrag der Sendung WiSo im ZDF). Bislang kannte ich nur den Begriff der Kurzzeitpflege in einem Heim. Da sollte und wollte meine Mutter aber niemals hin. Das habe ich ihr fest versprochen.
Ich halte meinVersprechen. Schließlich war meine Mutter mehr als nur in den ersten 18 Jahren meines Lebens für mich da. In leichten und in schweren Tagen. Jetzt ist es umgekehrt. Ich zahle mein „Milchgeld“ zurück und habe mal gerade etwas mehr als die Hälfte geschafft.
Auch meine Mutter kannte damals 1950 bis 1970 rund um die Uhr weder Urlaub, Feiertag, Verhinderung (außer bei Erkrankung und Krankenhausaufenthalt).

Ich leiste also gar nichts Ungewöhnliches.
Eher etwas Alltägliches und offenbar schauen mich andere deshalb verwundert an – weil ich ein Mann bin.
Ich möchte damit allerdings nicht ausdrücken, dass ich inzwischen nicht auch den Wunsch nach Erholung, Ausspannen oder besser Abwechslung verspüre.

Die Verhinderungspflege ist eine Lösung. An bis zu 28 auch unabhängig von einander gewählten Tagen zahlt die Pflegekasse nach §39 des SGB XI ein steuerfreies Entgelt für die Verhinderungspflege. Aber nicht mehr als 1.510,00 EURO pro Kalenderjahr (im nächsten Jahr sind es wohl etwas mehr).

Immerhin, das hört sich doch toll an.

Sofort tauchte aber die auch früher schon öfter präsente Frage auf: „Wer könnte die Pflege für mich übernehmen? Wer verfügt über die fachliche Fähigkeit? Wer hat die Zeit? Wer würde eine ihm fremde demenzkranke und inkontinente ältere Person überhaupt anfassen und sogar pflegen, waschen, füttern, ihr die Zähne putzen wollen? Wer würde während meiner mehrstündigen Abwesenheit mehrmals vorbeikommen – womöglich mit Bus oder Bahn?“

Und wenn ich jemanden fände – immerhin gäbe es da die gewerblichen Pflegedienste – wen lasse ich während meiner Abwesenheit in mein Haus? Nicht nur in den Wohnbereich meiner Mutter – in mein gesamtes Haus?
Das sind Probleme!

Meine Verwandten und die mit mir verschwägerten Personen werden vom „Gesetzgeber“ zwar anerkannt, aber bei deren Hilfe unterstellt er, dass diese das ohne den Hintergedanken, sich dafür etwas bezahlen zu lassen, tun. Oder, dass der Gedanke nach angemessenem Entgelt bei ihnen nicht so ausgeprägt sein darf.

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