Altersarmut belastet Sozialhilfeausgaben immer mehr

Berlin – Die Ausgaben für Sozialhilfe in Deutschland sind im vergangenen Jahr – offensichtlich auch wegen wachsender Altersarmut – weiter gestiegen. Mit 18,8 Mrd. Euro wurden netto 3,9 Prozent oder 700 Mio. Euro mehr für Sozialhilfe als 2006 ausgegeben, teilte das Statistische Bundesamt mit. Vor allem die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und die für die Hilfe zur Pflege stiegen kräftig an.
Auf diesen Artikel der WELT-ONLINE macht Helmut aus Harrislee aufmerksam.
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Armut verhindert gleiche Bildung für alle

PFORZHEIM. Es gibt laut Jugendamt in der Stadt überdurchschnittlich viele arme Kinder und Jugendliche. Kostenlose Schulspeisung und Bildung für jeden: Dafür plädiert das Diakonische Werk Pforzheim-Stadt.
Brigitte aus Öschelbrunn möchte auf diesen Artikel der PFORZHEIMER ZEITUNG aufmerksam machen. Sie finden den gesamten Text, wenn Sie hier klicken.
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Starke Zunahme der Empfänger bei Grundsicherung im Alter

Die steigenden Ausgaben bei der Sozialhilfe sind vor allem auf die Zunahme der Zahl der Grundsicherungsempfänger im Alter zurückzuführen. Dies deutet auf das Problem der wachsenden Altersarmut hin.
Ein Bericht von „cecu“, dem Portal für Finanzen u. Versicherungen.
Gefunden von Fred aus Mannheim
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….. das gefährlichste soziale Problem in Deutschland.

Die ungelöste Integration von Zuwanderern ist das gefährlichste soziale Problem in Deutschland. Nach der Wahl 2009 ist es Zeit, in Berlin ein eigenständiges Ministerium dafür zu schaffen.
Zum ONLINE-Bericht des STERN [hier klicken]
❗ Donata, Konstanz  (10.08.08) per Mail
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Ist Ihr Schuldner ins Ausland abgehauen?

Bundestag bereitet Weg für effektiven Rechtsschutz in Europa

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.

„Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das wollen wir ändern. Für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr werden für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren werden als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

1. Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bietet einem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen Titel zu bekommen, wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht bestreiten wird. Anwendbar ist die Verordnung bei Geldforderungen. Es muss außerdem ein grenzüberschreitender Fall vorliegen, d. h. die Parteien müssen grundsätzlich in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sein.

Beispiel: Eine Studentin bestellt von München aus über das Internet bei einem Computerhändler in London ein Notebook. Bei der ersten Nutzung stellt sich heraus, dass der Prozessor langsamer ist, als im Internet angepriesen. Die Studentin widerruft sogleich den Kaufvertrag und sendet das Notebook nach London zurück. Trotz mehrerer Aufforderungen erstattet der Händler ihr den im Voraus gezahlten Kaufpreis nicht zurück.

Künftig kann die Studentin nach dem Europäischen Mahnverfahren vorgehen und auf einem Standardformular beim zuständigen englischen Gericht den Erlass eines Zahlungsbefehls beantragen. Das ist eine große Erleichterung, denn die Studentin kann ein europaweit einheitliches und einfaches Verfahren wählen und muss nicht nach der jeweiligen einzelstaatlichen Verfahrensordnung vorgehen. Das Formular des Europäischen Mahnverfahrens ist anwenderfreundlich gestaltet: Viele Angaben erfolgen durch das Eintragen von Code-Nummern. Dadurch werden sprachliche Schwierigkeiten beim Ausfüllen weitgehend vermieden. Ist der Antrag der Studentin im Ausgangsfall nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl. Diesen Zahlungstitel stellt das Gericht dem Antragsgegner – hier dem Computerhändler – zu. Er hat dann die Möglichkeit, den Zahlungsbefehl entweder zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen.

Legt der Computerhändler innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl automatisch für vollstreckbar. Die Studentin kann den Zahlungstitel dann in jedem EU-Mitgliedstaat zwangsweise durchsetzen. Im Fall eines Einspruchs des Computerhändlers beginnt ein gewöhnlicher Zivilprozess. Die Studentin müsste dann genau begründen und notfalls beweisen, warum sie ihr Geld zurück möchte.

Der Antragsgegner hat also – anders als im deutschen Mahnverfahren – grundsätzlich nur eine Chance, Einwendungen gegen den Zahlungsbefehl zu erheben (sogenanntes einstufiges Verfahren). Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen innerhalb der EU erfolgreich dafür eingesetzt, den Antragsgegner ausreichend zu schützen. Dieser Schutz wird u. a. dadurch erreicht, dass das Europäische Mahnverfahren grundsätzlich bei dem Gericht stattfindet, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Aufenthalt hat. Das bedeutet: Wer in Deutschland wohnt, muss nicht befürchten, mit einem Zahlungsbefehl eines ausländischen Gerichts konfrontiert zu werden.

2. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 schafft ein einheitliches europäisches Zivilverfahren, das vor den Gerichten der Mitgliedstaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung findet. Forderungen bis 2.000 Euro können damit leichter durchgesetzt werden. Die Verordnung gilt – wie das Europäische Mahnverfahren – nur für grenzüberschreitende Fälle.

Beispiel: Peter Müller aus Deutschland hat während seines Urlaubs in Spanien einen Verkehrsunfall mit dem dort lebenden José Sánchez. Seine Werkstatt schätzt die Reparaturkosten am Auto von Peter Müller auf 1.500 Euro.

Wenn José Sánchez die Zahlung von 1.500 Euro endgültig verweigert, kann Peter Müller seinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten in Zukunft vor dem zuständigen spanischen Gericht nach den neuen europäischen Regeln durchsetzen. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist einfach, effizient und kostengünstig. Für die Verfahrenseinleitung durch den Kläger und die Erwiderung des Beklagten stehen standardisierte Formulare zur Verfügung. Ausfüllhinweise erleichtern die Nutzung in der Praxis. Weder Peter Müller noch José Sánchez müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Das Verfahren wird grundsätzlich schriftlich geführt. Eine mündliche Verhandlung findet nur statt, wenn das Gericht sie für notwendig erachtet. Dadurch werden Reisekosten der Parteien vermieden.

3. Regelungen des heute beschlossenen Gesetzes

Das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz enthält die erforderlichen nationalen Durchführungsvorschriften für die genannten EG-Verordnungen. Diese Verordnungen gelten zwar unmittelbar. An einigen Stellen verweisen sie aber ausdrücklich auf das nationale Recht oder geben dem nationalen Gesetzgeber Spielraum. Diese Schnittstellen füllt das Gesetz aus.

In Deutschland wird für die Bearbeitung von Anträgen im Europäischen Mahnverfahren allein das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig sein, soweit es nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche geht. Diese mit dem Land Berlin und den übrigen Bundesländern abgestimmte Zuständigkeitskonzentration erspart den Ländern doppelte Arbeit bei der Entwicklung der technischen Voraussetzungen für die Bearbeitung der Mahnanträge und der Schulung des Personals. Die Zuständigkeitskonzentration erleichtert es dem Antragsteller – der in der Regel im EU-Ausland ansässig ist – außerdem erheblich, seinen Antrag beim zuständigen Gericht einzureichen.

Anträge im Europäischen Mahnverfahren sollen so weit wie möglich automatisiert bearbeitet werden, soweit es sich nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche handelt. Das Land Berlin schafft derzeit in einem gemeinsamen Pilotprojekt mit der österreichischen Justizverwaltung die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen. Bis dahin sind Anträge in Papierform einzureichen. Die verbindliche Einführung der maschinellen Bearbeitung wird durch eine Verordnung des Landes Berlin erfolgen.

Zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen enthält das heute verabschiedete Gesetz einige Anpassungen und Klarstellungen sowohl für das Verfahren bis zum Urteil als auch für die Zwangsvollstreckung. Sie betreffen insbesondere die Regelungen über die Beweisaufnahme und zum Gang des Verfahrens. Die Durchführung des Verfahrens wird dadurch in der deutschen Gerichtspraxis noch anwenderfreundlicher. Zugleich wird die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen bis 2.000 Euro nach dem europäischen Verfahren in den deutschen Zivilprozess eingebettet.

Neben den Ausführungsvorschriften für das Europäische Mahnverfahren und das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen enthält das neue Gesetz einige zivilprozessuale Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zustellungen in EU-Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten. Außerdem wird die bundesweite Tätigkeit von Dolmetschern und Übersetzern erleichtert: Sind sie in einem Bundesland allgemein beeidigt bzw. ermächtigt worden, können sie sich künftig vor allen Gerichten des Bundes und der Länder hierauf berufen.

Die Ausführungsbestimmungen werden zeitgleich mit den jeweiligen EU-Verordnungen in Kraft treten. Das Europäische Mahnverfahren gilt ab dem 12. Dezember 2008, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ab dem 1. Januar 2009.

Lt. Mailnachricht des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 20.06.2008
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Steuerkrimi wird immer spannender!

😎 Der Steuerskandal – ausgelöst durch eine DVD, die der BND erwerben konnte – entwickelt sich zu einem filmreifen Krimi mit Fakten auf allerhöchstem Niveau.
Drehbuchautoren, da müsst ihr ran.
Lasst mal die aus den Finger gesogenen Märchenfilme die 10.000 BC oder noch früher – in der Ursuppe – abgesiedelt sind.
Die besten Geschichten schreibt das Leben.
Vor unseren Augen spielt sich eine größten Krimalgeschichten ab, die die Welt seit Watergate gesehen hat. Ihr braucht nicht einmal zu fantasieren oder zu spinnen, ihr müsst nur Zeitungen lesen und Fakten sammeln.  Und „schnipp“ die beste Story aller Zeiten liegt fertig auf eurem Schreibtisch.
Wenn ich richtig und spannend schreiben könnte, ich würde es selbst tun.
Also los. Die Konkurrenz aus Amerika – die aus jedem abgehenden Flatus (auf deutsch auch oft mit den Worten „huch, das war ein Pups“ verabschiedet) eine reißerische Krimiserie macht –  pennt nicht.
Bleistifte spitzt, Schreibtischlampe an, Deckenbeleuchtung aus, Flasche Rotwein offen und los ………
Ich bin auf diese Idee durch diesen Artikel von n-tv gekommen.
Sagt danke n-tv und Focus!

Ypsilanti zeigt Metzger die rote Karte

Ich habe 2 interessante Artikel im Handelsblatt gelesen, die die grauenhafte Situation in der Hessen-SPD dokumentieren.
Unmut in der hessischen SPD wächst“ von gestern und von heute „Gibt Metzger nach?„.
Ich habe auf beide Artikel Links gesetzt.

Um es auf meinen Nenner zu bringen:

Du bist ganz doof dran, wenn du in der hessischen SPD bist und ein eigenes Gewissen hast.

Herr Scheerer, der Parteivorsitzende der hessischen SPD, versteigt sich doch tatsächlich in Äußerungen, dass ein Parteiausschlussverfahren nicht auszuschließen sei und stellt in die Welt, (ich zitiere aus dem Artikel): „Er habe „null Verständnis“ für Metzger. „Es zur Gewissensfrage zu erklären, ob man die eigene Spitzenkandidatin wählt, geht zu weit. Das ist parteischädigend …..“
Wenn ich Hesse und in deren SPD wäre, ich glaube, ich würde denen mein Parteibuch vor die Füße werfen.
Erst verspricht man dem Wähler, auf gar keinen Fall ein Verhältnis mit dem Linken anzufangen und schließt alles in diese Richtung weisende kategorisch aus. Dann feiert man sich den Wolf wegen eines Stimmenzuwachses – sicherlich auch aufgrund dieser Aussagen – und erklärt sich trunken und berauscht von dem Ergebnis wider besserer mathematischer Kenntnisse und demokratischer Wahlregeln zum Wahlsieger (dies Verhalten stammt wohl von einem der früheren Parteivorsitzenden), kriegt dann trotz aller Mühen nicht die erforderlichen Stimmen für eine Inthronisierung zusammen, nimmt schließlich die Maske vom Gesicht und als Krönung des Ganzen kurzerhand das elementarste Wahlversprechen wieder zurück und nähert sich nun im Wunsch ein Verhältnis mit den Linken einzugehen nahezu verzückter Ekstase. Die offenbar vom Machtstreben enthemmte Parteispitze will der abtrünnigen Metzger am liebsten den Hals umdrehen oder sie wenigstens rauswerfen, um an ihrer Stelle einen willfährigen JA-Sager einzusetzen und dreht und biegt sich schamlos alle Argumente so hin, wie sie es braucht.
Was ist das?
„Ich glaube, die spinnen die Hessen!“  Um es mit den Worten eines Prominenten auszudrücken. Den einzigen Worten, die mir spontan einfallen.
Hierzulande wird erhaben und abgehoben auf allerhöchstem Niveau besserwisserisch über Herrn Putin und die professionell abgewickelte Wahl seines Nachfolgers Medwedew diskutiert, doch das eigentliche Kasperletheater spielt sich nicht vor unserer Haustür sondern in unserem eigenen Haus ab.
Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen,  der Apfel ist von innen faul oder der Fisch stinkt vom Kopfe her. Alles Hinweise auf das Wissen unserer Väter zu ähnlichen Angelegenheiten des Lebens?
Die Bundes-SPD spricht überwiegend von einem ungeschickten Verhalten der hessischen „Gefolgsleute“ und ist derzeit gerade dabei sich den vor kurzem aus „privaten Gründen“ von dieser Chaos-Partei zurückgetretenen Parteivorsitzenden zurückzuholen, der als erster öffentlich davon sprach, dass die Wähler ja nicht erwarten sollten, dass die gewählten Politiker nach der Wahl auch das täten, was sie vor der Wahl versprochen hätten. Darauf hätte der Wähler überhaupt keinen Anspruch.
Ein vorausschauender und wegweisender Mann.
Zieht er womöglich an den Strippen, an denen Kurt Beck hängt? Als graue Eminenz kennt er sich doch aus.               

 

Bei Hinzuverdienst kriegt ein Frührentner schnell zuviel

WICHTIG, WICHTIG !!!

@Wer kein Herz aus Stein hat, der muss einfach zustimmen: „Hier ist der fürsorgende Gesetzgeber deiner-meiner-unserer BRD über das Ziel hinausgeschossen!“
Malen Sie sich aus, Sie werden arbeitslos, quälen sich Wochen um Woche von Bewerbung zu Bewerbung, erhalten Absage nach Absage oder gar keine Antwort. Alles, um Ihre Familie und Ihren sauer verdienten Lebensstandard über die Runden zu retten. Dann kommt die Nachricht: Schluss mit lustig = jetzt gilt nur noch das Gesetz, welches nach einem vorbildhaften Bundesbürger  benannt wurde. Es gilt „HartzIV“! Sparbuch,  Lebensversicherung, Sparbücher der Kinder, kleines Eigenheim, Rentenversicherungsanspruch alles kommt auf den Tisch und in die Waagschale. Und wenn alles Greifbare verzehrt ist, kommt die zwangsweise Frühverrentung mit Rentenabschlägen. Von nun an hangelt sich der inzwischen verarmte Frührentner von einer Fallgrube in die andere.
Doch die Gesellschaft lässt ihn nicht allein. Sie erkennt: Der kann ja noch arbeiten und wer will der findet!“  Deshalb darf er seit dem 01.01.2008 monatlich stattliche 400,00 Euro dazu verdienen.
Und sein Wunsch geht in Erfüllung. Endlich bekommt er einen Job. Die Familie ist überglücklich und atmet auf.
Er verdient 401 Euro im Monat und könnte zukünftig sogar noch etwas mehr erhalten. Große Freude in der Familie.
Doch dann schlägt der gerechte, aber blinde Gesetzgeber unerwartet zu. Gnadenlos bestraft er den fleißigen Missetäter und nimmt ihm ein Vielfaches dieses 1 zuviel verdienten Euro wieder weg.

Zusammenfassung:  Zum Schutz der arbeitenden oder arbeitssuchenden Allgemeinheit vor einer Clique frühverrenteter grauer und geldgieriger Panther, stellt unser umsichtigter Gesetzgeber diese per Verordnung präventiv (also vorsorglich mal so übern Daumen) unter Generalverdacht. Er zwingt sie vorher listig in diese Situation und legt sie durch eine unsäglich verklausulierte Anlage 19 zum Rentenbescheid dafür auch noch herein.
Vielleicht macht dem Gesetzgeber so etwas Spaß?
Hilfe naht! Der Seniorenclub Haar hat die Anlage 19 auf eine „einfache Formel“ gebracht: 

Schauen Sie sich diesen Bericht von „Das Erste.de“ an oder diesen von Frontal21.

Teilrente und Hinzuverdienst

Die Höhe des zulässigen Nebenverdienstes (Hinzuverdienstgrenze) zur Teilrente richtet sich einerseits nach Ihrem persönlichen Verdienst in den letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn, andererseits nach dem Anteil der gewünschten Rentenart. Die Hinzuverdienstgrenze liegt umso höher, je geringer die Teilrente ist. Eine Teilrente kann in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der vollen Rente ausgezahlt werden.

Die Faktoren 23,3, 17,5 und 11,7 sind festgelegte Hinzuverdienstfaktoren. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer Teilrente von

->    1/3 der Vollrente das 23,3-fache

->    1/2 der Vollrente das 17,5-fache

->    2/3 der Vollrente das 11,7-fache

des aktuellen Rentenwertes multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der Altersrente (siehe Beispiel).

Ihre persönlichen Entgeltpunkte für die Hinzuverdienstgrenze ersehen Sie aus Ihrem Rentenbescheid in der Anlage 19.


Haben Sie etwas davon verstanden?
Wenn ja, könnten Sie es mir dann einmal in „Umgangssprache“ erklären?
Oder ist diese Gesetzespassage einfachen Menschen in deiner-meiner-unserer BRD mit einfachen Worten gar nicht zu vermitteln?

Jedes Jahr 2 Milliarden Schmiergelder

Ja, kriegen auch die kleinen Mitarbeiter und Angestellten den Hals nicht voll?
NDR2 meldet gerade in den Nachrichten, dass diese Summe den  Unternehmern (auch den kleinen Gewerbetreibenden und Handwerkern) pro Jahr im Norden deiner-meiner-unserer BRD unterschlagen werden, weil Mitarbeiter von Lieferanten Schmiergelder annehmen oder sogar ganz frech und wie selbstverständlich fordern.
Unrechtsbewußtsein = NULL!
Wundern wir uns dann wirklich noch, dass Unternehmer ihre Angestellten teilweise wie Krätze oder höchstens als notwendiges Übel ansehen und wann immer es geht loswerden wollen?
Korruption in deiner-meiner-unserer BRD! Einfach nur ekelig! Weg mit diesen Schmarotzern. Sofort Strafanzeige stellen! Ohne Rücksicht und auf der Stelle !!!
Ich habe für die Täter und die Betroffenen, die mit den Begriffen im vorstehenden Text vielleicht nichts oder nur wenig anfangen können, etliche Links gesetzt. Diese können im einen oder anderen Falle vielleicht das verschüttet Gewissen der Angesprochenen wieder aktivieren, dass es sich freibuddelt und wieder zum Dienst meldet.
Und wenn Sie einen dieser verfluchten Übeltäter kennen, der sich – ohne dafür zu arbeiten – bereichert, dann melden Sie es seinem / ihrem Chef und sei es auch nur, um seinen Job zu bekommen.  Der korrupte Kollege hat es verdient. Soll er mit Zumwinkel und anderen Steuerhinterziehern zum Wohle der Gesellschaft seine Beiträge für die Allgemeinheit nachzahlen. Nicht nur Zumwinkel sollte öffentlich genannt werden, auch solche Betrüger hätten es verdient ans Licht gezerrt zu werden.
Ich fände das nur gerecht!
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Ist Ihre Krankenkasse auch wieder gesund?

Das Bundesministerium für Gesundheit, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin (Mitte) verkündet in seiner 11. Pressemitteilung vom 04.03.2008:

Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung 2007 – Krankenkassen erzielen Überschuss von rund 1,8 Mrd. Euro.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erzielte nach den vorläufigen Finanzergebnissen (KV 45) im Jahr 2007 bei Einnahmen von rd. 155,40 Mrd. Euro und Ausgaben von 153,62 Mrd. Euro einen Überschuss von 1,78 Mrd. Euro.
Das aktuelle Finanzergebnis fiel damit noch günstiger aus als im Jahr 2006, als die Krankenkassen einen Überschuss von 1,63 Mrd. Euro erzielten. Somit konnte die gesetzliche Krankenversicherung nach den Reformen 2003 und 2007 zum vierten Mal hintereinander mit einem positiven Finanzergebnis abschließen.

Finanzielle Konsolidierung weitgehend abgeschlossen.
Die Überschüsse der Jahre 2004 bis 2007 waren erforderlich, um die bis 2003 aufgelaufene Verschuldung der gesetzlichen Krankenversicherung abzubauen. Ende 2003 betrug die Netto-Verschuldung der GKV (damals 323 Kassen) noch rd. 6 Mrd. Euro. Nach dem positiven Finanzergebnis des vergangenen Jahres verfügt die gesetzliche Krankenversicherung jetzt insgesamt wieder über positive Finanzreserven von rd. 3,2 Mrd. Euro. Die GKV hat damit einen Beitrag geliefert, dass Deutschland das erste Mal seit vielen Jahren einen ausgeglichenen Haushalt des Gesamtstaates einschließlich der Sozialversicherung ausweisen kann.
Zum ersten Mal seit sieben Jahren kann mit dieser Finanzreserve in der GKV insgesamt wieder ein Viertel einer durchschnittlichen Monatsausgabe abgesichert werden. Die tatsächliche Finanzlage der allermeisten Kassen bietet daher wenig Gründe für immer neue, interessengeleitete Beitragssatzprognosen.
 
Bereits Ende 2006 hatten 187 (von insgesamt 242) Kassen wieder positive Finanzreserven.
Zum Jahresende 2007 hat sich die Situation noch weiter verbessert. Die exakten Betriebsmittel und Rücklagen der einzelnen Kassen (derzeit noch 219) und somit der GKV insgesamt können jedoch erst mit den endgültigen Jahresrechnungsergebnissen, die im Sommer vorliegen werden, ausgewiesen werden.
 
Auch bei den wenigen verbleibenden Kassen, die trotz der Überschussentwicklung in 2007 ihre Schulden noch nicht in vollem Umfang abbauen konnten, wurden zwischenzeitlich die Weichen für die weitere finanzielle Konsolidierung gestellt. Die Entschuldungspläne der Kassen und Kassenarten greifen und stellen sicher, dass bei allen Kassen der jeweiligen Kassenart – z. T. mit finanzieller Hilfe des jeweiligen Verbandes – eine vollständige Entschuldung vor dem Start des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 erfolgen kann.

Höchste Überschüsse bei AOKen
Sämtliche Kassenarten bis auf die Knappschaft-Bahn-See und die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die noch über erhebliche Finanzreserven verfügen, konnten das vergangene Jahr mit einem positiven Finanzergebnis abschließen. 

😎 Na bitte, wenn sich die Bürger deiner-meiner-unserer BRD aufgrund gesetzlicher Fürsorgemaßnahmen zurückhalten,  die Versprechungen der Ministerin in Vergessenheit geraten, die Gehaltsaufbesserungen und neuen Dienstwagen der Kassenvorstände überwunden sind, gehts es auch  für die Krankenkassen wieder vorwärts. Wir müssen eben alle ein bisschen zusammenhalten, dann kann man mal überlegen, ob und wann die versicherten Kassenmitglieder etwas davon abhaben sollen. Eine kritische Frage, die langsam und sehr bedächtig durchdacht werden sollte.
Bloß keine Schnellschüsse.