Wieder werden die Opfer in den A…. getreten

 Teilen Sie unserer BRD Ihre Meinung mit Wenn du Aktien gekauft hast, die gerade durch die Decke in den Keller absacken, dann sei sicher, du kannst nichts machen, dein Geld ist jetzt erst mal futsch. Es sei denn du bist ein ganz ausgeschlafener Fuchs mit ziemlich weitreichenden Beziehungen bis in die Schreibtische der Büros dieser Aktiengesellschaft.
Denn nur wenn DU (ja DU,  nur DU) nachweisen kannst, dass du bei Kauf der Aktien mit falschen Informationen über’s Ohr gehauen wurdest, kannst du etwas retten.
Nur dann! So lautete am Montag dem Inhalt nach das Urteil des BGH zu Az:  II ZR 310/06.

Hallo !! Ja DU bist gemeint. Du bist doch Kleinaktionär.  Haste kapiert wo der Hase langläuft? Du bist der Gelackmeierte!
Ich kann’s auch noch kürzer ausdrücken: Die Knete ist futsch!
Natürlich kannste noch mehr Geld hinterherwerfen und Gutachter beauftragen. Aber die Gutachten, die ich kenne, sind so gehalten, dass jeder der Beteiligten herauslesen kann, dass nun gerade er im Recht ist.
Gutachter beherrschen die Kunst, sich im Rücken Türen offen zu halten, aus dem EffEff.
Wer soll dir helfen? Dein Anwalt? Der will dein Geld, sonst würde er dir von diesem Prozess abraten. Das Gericht? Die Richter sind so überlastet, dass sie nicht einmal zum Aktenstudium kommen und auf Vergleiche drängen, um sich mit den Thema nicht länger befassen zu müssen und eigentlich bist du denen doch auch egal. Oder hast du Mitleid erwartet? Anwälte lieben diese Vergleiche ebenfalls, sie bringen noch mehr und noch schneller Geld. Soll der BGH dir helfen? Irrtum. Dort stört das Vorhandensein von Menschen doch nur die Kunst des Denkens und sie werden deshalb gar nicht wahrgenommen. Was bleibt ist wieder mal der Gesetzgeber. Aber warum sollte gerade DER DIR helfen, wo er doch die Gesetze gemacht hat, die zu diesen Urteilen führen konnten und wo doch inzwischen erwiesen sein dürfte, dass diese Kunstfigur – zum Erhalt ihrer selbst – sich nur für Steuerzahler interessiert.
Sieh es ein – DU BIST ALLEIN!

Ypsilanti und die Linken

Was soll denn das? Andrea Ypsilanti gibt der FDP die Schuld, dass sie jetzt mit den Linken verhandeln muss, um ihrem ungebremsten Streben nach dem Stuhl von Koch nachgehen zu können.
Aber nach wie vor will sie von den Linken danach nichts mehr wissen.
Kapiere ich nicht. Wie kann sie denn dann regieren?
Auch wenn Roland Koch’s CDU trotz massiver Verlust gerade noch so mit ganz wenigen Stimmen Vorsprung zum Wahlsieger wurde – gewonnen ist gewonnen. Georg, der amerikanische Dabbelju Bush bekam seine erste Präsidentenperiode auch nur dadurch hauchdünn, weil in Floida Stimmen für ungültig erklärt wurden. Bei Sportlern entscheiden noch geringere Unterschiede zwischen dem 1. Platz und ferner liefen – manchmal nur die längere Brustwarze. Das muss man in diesem Business im Interesse der öffentlichen Gesellschaft aufrecht aushalten können. Wenn nicht, wäre ein Platz an der Kasse der Achterbahn besser geeignet.

Der Bürger hat sich vor der Wahl so eine krasse Unverschämtheit nach der Wahl garantiert nicht vorgestellt.
Erst der Gerhard Schröder, der Basta-Kanzler mit seinen ständigen Rücktrittsdrohungen, dann Wirtschaftsminister Clemens, der Reformen nur für sinnvoll hält, wenn dem Staat dadurch finanzielle Vorteile entstünden, danach Müntefering, dem Wahlaussagen vor der Wahl ebenso wenig bindend sind jetzt wie der Ypsilanti und dazwischen Kurt Beck, der die ganze Sache losgetreten und sich dann unter seine Bettdecke zurückgezogen hat.
Das nennt sich Politik ??????  Alles nur im Interesse der Wähler ??????
Bei der Wahl zur Ministerpräsidentin gibt es in Hessen hoffentlich noch aufrechte Sozialdemokraten, die diesen durchsichtigen, ja fadenscheinigen Quatsch nicht mitmachen.
Frau Ypsilanti kann ja mal bei Frau Heide Simonis nachfragen wie man sich fühlt, wenn sich eigene Gefolgsleute verweigern.
Du sollst nicht lügen !
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BGH erschwert Rückabwicklung bei Schrottimmobilien

Anleger sogenannter Schrottimmobilien können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) gegen finanzierende Banken geltend machen. Das haben die Richter vom Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe bestätigt (Az.: XI ZR 74/06).

Allerdings sind die Bedingungen für Anleger, tatsächlich Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem HWiG durchzusetzen, so strikt, dass es in der Praxis kaum dazu kommen wird …..
Interessante Hinweise für Betroffene las ich bei „cash-online

😎 Na wer hätte denn auch gedacht, das Einfach wirklich einfach ist!

Reisen zu festen Katalogpreisen? Wo bleibt da das Kribbeln?

😎 Wenn ich meine Urlaubsreise über Telefon oder Internet buche, habe ich kein Widerrufsrecht. Na gut, das Ärgernis kenne ich ja schon.
Aber nun möchte der Reiseveranstalter mir zukünftig in seinen Katalogen gar kein verbindliches Angebot mehr abgeben, sondern lediglich mit Richtpreisen arbeiten. Also unverbindlichen Preisangaben. Die Preisangabeverpflichtung will die Bundesjustizministerin womöglich auf Druck der Reiseanbieter und gegen bestehende EU-Vorgaben zum Nachteil der Verbraucher ändern. Die Reisebranche argumentiert, dass sie es mit täglich veränderten Konditionen zu tun hat.
Das mit den sich täglich ändernden Preisen kennen wir doch.
Wann immer die „öffentliche Hand“ einen Bauauftrag vergeben hat, ändern sich die Baukosten schneller nach oben, als beim Tageskalender die Kalenderblätter abgerissen werden. Keiner regt sich darüber mehr auf. Wir wissen alle, das dicke Ende kommt zum Schluss.
Es sollte also vollkommen ausreichen, dass der Arbeitnehmer für die nächsten Jahre mit festen Maximal-Einkünften kalkulieren muss. Dieses System hat sich über Jahrzehnte bewährt. Das heißt doch noch lange nicht, dass es zukünftig auch für Industrie und Handel gelten muss.
Ja, wo leben wir denn, zwischen Anbieter und Verbraucher besteht doch wohl noch ein Unterschied, den es bitte zu achten und zu wahren gibt. Wir sehen ja wohin das führt, wenn der Urlauber sich nach den Katalogpreisen richten kann. Jeder Franzl wird heutzutage zum Frühbucher (mit Rreiserücktrittrechten und -versicherungen) und reist sorgenlos durch die Welt. Egal was zwischen Buchung und Reisetag passiert.  
Nee!  Soll doch der geizig-geile Urlauber dann am Zielort seiner Begierde von der örtlichen Reisevertretung ordentlich zur Ader gelassen werden und kräftig nachzahlen. Er kann sich doch frei entscheiden. Zahlen oder er pennt auf der Parkbank. Geht doch!

Warum gibt es eigentlich keine Reisebörse, wo Urlaubsreisen gegen Kundengebot „versteigert“ werden? Da kann doch auch der Urlauber seinen bereits erworbenen Urlaubsanspruch gegen Höchstgebot wieder auf den Markt werfen und mal schauen, was der Interessent alles von ihm für Garantien haben will. Da wird er aber nicht schlecht staunen.
 
Ich bin strikt dafür, dass der Abenteueranteil am Urlaub erhöht wird und die Preise direkt vor Ort tagesaktuell mit dem Hotelier ausgehandelt werden. Ist das Hotel überbucht, dann sieht es eben schlecht aus und der Urlauber ist auf seine Sprachkenntnisse und die Deutschfreundlichkeit der Bewohner seines Urlaubslandes angewiesen. Ist niemand an dem Hotel seiner Wahl interessiert, dann allerdings hat der Urlauber das Zepter in der Hand und kann direkt am Platz seine Marktmacht ausspielen.
Das war zu Zeiten, als Goethe mit der Kutsche durch die Lande zockelte auch nicht anders. Und was hat er uns für schöne Reiseberichte über Werthers Urlaubsreisen abgeliefert.
Oder denken wir mal an die spannenden Berichte eines Herrn Karl May. Ja das waren noch Reisen.
 Im mobilen Winnetou-Hotel gab es weder fliesend Wasser noch Schränke, keine kakerlakenfreien Betten und auch kein Frühstücksbüffet. Da wurde auf dem Boden geratzt und sich morgens statt zu waschen die Brust gekratzt. Dann ab in den Wald einen Bären zum Frühstück jagen, gekackt wurde hinter einem Busch (jedesmal hinter einen anderen, damit alle was davon hatten)  und nach dem Abendessen wurde als happy our  zur happy hour ein bisschen gemartet.
Und ….. gab’s Klagen?

Das Grauen löst sich auf?

Die Grauen (ehedem die grauen Panther, die Hoffnung der Generation jenseits der 50) haben auf der ganzen Linie versagt, wurden von eigenen Leuten missbraucht und stehen wegen Überschuldung unausweichlich vor der Selbstauflösung. Der Vorstand kann gar nicht anders, wenn er nicht in persönliche Haftung genommen werden will – wegen Verschleppung der Insolvenz. Eine Auflösung der Partei lässt die Vermögensmasse, also auch alle Schulden (Verbindlichkeiten) in der Konkursmasse verschwinden. Die Insolvenz wird abgewickelt (zu holen dürfte da wohl nichts sein) und die Verbindlichkeiten sind wie weggeblasen.
Das Grauen verbleibt bei den Gläubigern.
Gestern ließ der Parteitag als erste Drohung den Himmel ergrauen und die Windsbraut EMMA los. Als Mahnung wie es zukünftig für die Wähler dieser Partei aussehen könnte.
Und um diese Wählergemeinschaft nicht schutzlos den Gewalten preiszugeben gibt es sicher bald eine neue Partei für die Generation50plus. Das Klientel ist einfach zu verlockend, um damit nicht auch noch Politik zu machen. Man denke nur an die Lobby. Die kann so spendabel sein und wie wir inzwischen auch von anderen Politikern wissen,  sind da immer kleine und große Pöstchen zu holen, die die karge Rente aufbessern können.
Wir kennen die Parteienwiedergeburt bereits von anderer Seite, wo rote Socken ausgezogen und in weiße Westen getauscht wurden. Nur dabei verschwanden keine Schulden.
Grau ist beautiful!
Und so sieht der ganz alltägliche ERROR heute auf den offiziellen GRAU-Seiten aus. Nicht einmal der Bericht über den Delegiertenparteitag hat die graue Pressestelle verlassen. 404 lautet der lapidare Bericht und vor dem ERROR fehlt das „T“:

Die Grauen und das Internet

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899 Millionen Bußgeld

@ Vielleicht hatte Microsoft auf Milde gehofft. In der vergangenen Woche hatte der Software-Gigant angekündigt, seine Software-Schnittstellen zu öffnen, seine Geschäftspraxis zu ändern – wegen der er schon so viele Bußgelder hatte zahlen müssen. Doch jetzt hat die EU den Konzern erneut zu einer Strafzahlung in Rekordhöhe verdonnert (mehr…). 899 Millionen Euro will die EU-Kommission von Microsoft haben – wieder wegen Wettbewerbsverstößen.

Mann, was da in spiegel-online steht ist ja ein richtiger Kracher! Da sind die hier so verschmähten und beschimpften Abmahnanwälte wohl doch echte Kumpel für mich.

Wer dies hier lesen kann hat mit Sicherheit einen PC

… vielleicht sogar mehrere und womöglich ein häusliches Netzwerk.
Dann gehört dieser Artikel der „Computer Bild“ zur Grundausbildung:

Urteil: Computernutzer für Sicherheit von Drahtlosnetzwerken verantwortlich
Wer seinen drahtlosen Internet-Anschluss oder sein Funknetzwerk (WLAN) nicht ausreichend gegen Missbrauch oder Zugriff von außen sichert, haftet für Schäden, die durch die missbräuchliche Nutzung entstanden sind. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

😎 Da fliegt mir doch der Draht aus der Mütze. Nicht der kriminelle Täter ist dran (der ist wohl auch für immer weg), eines seiner unwissenden Opfer muss mal wieder den Kopf herhalten.

Welcher ältere PC-Teilnehmer, dem es glücklich gelungen ist endlich sein heimisches Netzwerk in Gang zu bringen, ahnt etwas von diesem Hammer.

Wenn ich mal eben schnell überprüfe, welche mehr oder weniger ungeschützten WLAN-Router mir hier im Umkreis so zur Verfügung stehen, dann muss ich schon sagen, dass dieser Artikel wenigstens auf die erste Seite der Tageszeitung gehört und jeder Provider verpflichtet sein sollte, seine Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.

Es gibt kein Drumherum um den PC-Führerschein!!
Das wird die Zukunft sein. Unausweichlich!

Auch Zuhälter müssen Steuern zahlen

… Heribert S., Spitzname „Harry“, trägt schwarzen Samtanzug und war einmal eine Nummer im Rotlichtmilieu. Der gebürtige Franke leitete einst als Geschäftsführer einen FKK-Bordellclub im Münchner Westen. Dass ihm sein „Kapital“ Jahre später einmal soviel Ärger und letztlich sogar einen Strafprozess einbringen würde, damit hätte er indes rechnen können. … Diese ganz spezielle Neuigkeit habe ich bei süddeutsche.de gefunden.

Thema LUDENSTEUER. Das sind unsere „Harrys“ von der roten Meile. Franke, altersarm und auch sonst nicht so wirklich gut drauf. Geschäftsführer wäre er gewesen. Vermögend sei er nicht, sonst wäre ja auch nicht hier geblieben. Wo sonst ist das soziale Netz auch so gut abgesichert, dass nicht auch ein Harry da noch einen Platz drin fände?  In seinen Kreisen bezeichnet man  seine Tätigkeit eher als „Wirtschafter“ und die hat in der Regel deutlich wenig mit Geschäftsführung zu tun. Wirtschafter sind die „Hausmeister“ der Bordelleigentümer und deren Tätigkeit hat ihren Ursprung in den Zeiten, in denen es erforderlich wurde, dass Bordelle vor Übergriffen oder „feindlichen Übernahmen“ geschützt werden mussten. Diese Beschützer sollten aber nicht nur so rumstehen und erhielten daher wirtschaftliche Aufgaben vom Bordellbesitzer, der bis heute lediglich als ahnungsloser Zimmervermieter auftritt. Die „Harrys“ dieser Szene halten ihren Kopf hin (meist Stroh im Kopf = Strohmann) und jetzt erfährt auch dieser Harry im Rentenalter, auf was er sich da eingelassen hat. Aber das weiß Harry natürlich nicht, denn davon versteht er bis heute nichts. Er hatte den Geschäftsführer-Titel  an seine breite Brust geheftet bekommen und darauf  war er die ganzen Jahre stolz gewesen und ist es bis heute. Er gehörte in seinen Augen quasi zum mittleren Management, hatte mit Kunden zu tun, die ebenfalls Geschäftsführer waren (anderes Gewerbe) und fühlte sich dabei sehr wohl. Und dies alles, weil der Puffbesitzer seinen Aufpasser nicht „Lakai Harry oder Hausmeister“ sondern „Geschäftsführer“ gerufen hat.  Der wusste schon warum und wenn das Gericht mit Harry fertig ist, weiß der es vielleicht auch.
Hat Harry (der Möchtegern-Geschäftsführer)  seinen Anwalt ohne Zureden von dritter Seite selbst gewählt oder wurde ihm auch in diesem Fall empfohlen was er zu tun hat?
Mein Hund heißt „Chef“, er wohnt bei mir.  Ist er jetzt für die Hundesteuer zuständig?

Unicef ist in Köln überhaupt nicht angesagt

Gerade lese ich koeln.de und erfahre: Mangels Nachfrage sagte das Kölner Dom Hotel am Montag, dem 25. Februar 2008, die für Samstag geplante UNICEF-Gala kurzerhand ab. Alljährlich organisieren Auszubildende des Hotels die Veranstaltung, deren Erlös Kindern und Jugendlichen in Entwicklungsländern zukommt. Nach den Verschwendungsvorwürfen gegen das Kinderhilfswerk war der Vorverkauf zur UNICEF-Gala in diesem Jahr jedoch nur sehr schleppend angelaufen.

😎 So richtig überrascht hätte mich, wenn es zu berichten gegeben hätte, dass die Gala sich vor Besuchern nicht hätte retten können. Tja, da müssen die Unicef-Botschafter jetzt wohl erst einmal ihre Auslandsreisen absagen und in deiner – meiner – unserer BRD kostenlos werbend tätig werden. Hallo Frau Sabine Christiansen – mach mal! Kuckuck! Huhu! Sie sind gefragt! Werfen Sie sich ins Rennen. Oder haben Sie jetzt auch zu viel andere Dinge zu tun? Na ja, vielleicht ist das jetzt doch nicht mehr so richtig Ihre Liga. Aber ggf. hat ja Naddel Zeit.

Verkehrsrecht, Vermeidung von Strafe …..

😎 Uwe Lenhart und Philip Wulft Leichthammer sind die Autoren dieser neuen Lektüre, die Mann und Frau lesen sollten, ehe die Polizei den Führerschein einsackt. Der Knigge der Verkehrskontrolle ist ein MUSS. In dieses Buch gehört Ihr Führerschein als Lesezeichen. Wenn Sie dem kontrollieren Beamten dieses beides zeitgleich aushändigen, weiß der wenigstens gleich was Sie so lesen und mit wem er es zu tun hat bzw. zu tun bekommt. Das spart Zeit, der Beamte schätzt informierte Verkehrsteilnehmer und kann Ihre Antworten gleich per Zitat ins Prokoll aufnehmen. Dies ist nicht link, dies ist moderne Verknüpfung. Sozusagen der alltägliche LINK im Straßenverkehr.

Ich hörte einen Hinweis auf dieses Buch bei NDR2 und fand einen Liefernachweis bei Amazon.