Schlagwortarchiv: HartzIV
Rente mit 67
Verlängerung der Lebensarbeitszeit nimmt Fahrt auf.
Im Grundsatz gilt:
Ab Kalenderjahr 2012 geht es nun wie angekündigt Schritt für Schritt (Arbeitnehmer würden sagen: „Schlag auf Schlag“) vorwärts in Richtung „Verlängerung der Lebensarbeitszeit“. Und wer nicht bereits 1963 oder früher geboren wurde, wird sich damit abfinden müssen, dass er seine Rente auch tatsächlich erst mit Erreichen des 67. Lebensjahres erhalten wird.
Nochmalige Änderungen des Renteneintrittsalters sind bis dahin aber nicht ausgeschlossen. Wir haben ja noch die eine oder andere Regierung zu wählen.
Ab diesem Jahr gilt bereits die „Einführung der Rente mit 67“. Dies bedeutet, dass 1947-geborene erst 1 Monat nach ihrem 65. Geburtstag ihre reguläre Altersrente beziehen können.
So geht es dann weiter. Wer 1948 geboten wurde muss nach seinem 65. Geburtstag 2 Monate bis zum Rentenbeginn warten, wer 1949 geboren wurde wartet 3 Monate usw.
ACHTUNG: Für das Geburtsjahr 1958 bis Geburtsjahr 1964 wird das Renteneintrittsalter nicht in Schritten von 1 Monat, sondern in Schritten von 2 Monaten „nach hinten geschoben“.
Arbeitslosenzahlen November 2011
Die aktuellen Zahlen und Grafiken:
Arbeitsmarkt – Ausbildungsmarkt – Arbeitslosenzahlen
Grundsicherung – Stellenangebote
Für den Monat November 2011 ➡ [hier klicken]
Ausbildungsmarkt und Arbeitslosenzahlen 2004 bis 2012

Wenn Sie auf die nächste Zeile klicken und dem Link folgen, finden Sie alle Monatsberichte seit 2004:
➡ [Berichte Arbeitsagentur / Arbeits-+Ausbildungsmarkt]
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Die einzelnen Monatsberichte der Jahre 2004 bis 2008 sind als ZIP-Dateien in ganzen Jahrgängen archiviert und können heruntergeladen werden.
Ab Jahrgang 2009 sind die Monatsberichte des Arbeitsmarkts und Ausbildungsmarkt unserer BRD für jeden Monat einzeln als PDF-Datei auf Ihren PC abrufbar (download).
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Die Grafiken zu den einzelnen Monatsberichten ab Januar 2009 erreichen Sie über einen Klick auf die Verlinkung der nächsten Zeile:
➡ [Grafiken zu den Monatsberichten]
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Die amtlichen Jahresberichte der Bundesanstalt für Arbeit (bis 2002) bzw. der Bundesagentur (ab 2003) über die Entwicklung des Arbeitsmarkts in Deutschland sind ab Jahrgang 2000 als PDF-Datei abrufbar, wenn Sie den Link aufrufen, der in der folgenden Zeile hinterlegt ist.
➡ [Arbeitsmarkt Deutschland amtliche Jahresberichte]
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Hans Eichel will mehr fürs Alter

Unser EX-Finanzminister Hans Eichel, das ist der SPD-Minister, der jede Quartalsmeldung zur Konjunkturlage zum Anlass nahm, um den Aufschwung für unsere BRD optimistisch zu bewerten und die noch fiktiven Mehreinnahmen auch gleich ausgab, um dann später festzustellen, dass die von ihm vorhergesagten Wirtschaftsdaten doch nicht zuträfen, also dieser ehemalige Mitarbeiter des ADE-Kanzlers Schröder, will mehr Pension für’s wohlige Alter.
Jetzt kriegt er eine karge Minister-Pension von 7100 Euro.
Monatlich!
Es soll Bürger unserer BRD geben, die bekommen das nicht einmal im Jahr, trotzdem behaupten diese, sie hätten dafür länger arbeiten müssen, als er.
Die müssen sich irren. Die sind doch einfach nur undankbar.
55 Milliarden eben mal in deutscher Badbank gefunden
Finanzminister sprachlos.
Banker ratlos.
Bundesregierung orientierungslos.
Deutsche hoffnungslos.
Europäer fassungslos!
Ich habe bei mir im Betrieb ebenfalls fix mal die Bilanzen durchgesehen, ob wir vielleicht auch vergessen haben, etwas von einer anderen Summe abzuziehen u. dadurch womöglich ein Guthaben bei meiner Hausbank entsteht, von dem ich bislang noch gar nichts gewusst habe.
Aber ich kann subtrahieren und gegenrechnen was immer ich will, da kommt nichts bei rum.
Egal was ich überm Strich wovon auch immer abziehe, unterm Strich bleibt alles beim alten.
Da frage ich mich dann schon,
haben sich da vielleicht Nullen mit den Nullen vertan?
Ein besorgter Bürger.
Nachtrag:
Gerade höre ich, dass vergessen wurde Bank-Guthaben in dieser Höhe in die Bilanz, also in die Buchführung, einzufügen.
Na also, das ist doch menschlich.
Jeder von uns hat doch schon mal die eine oder andere Milliarde vergessen.
Diese Ausrede muss ich mir merken.
Mal schauen, was der Betriebsprüfer des für mich zuständigen Finanzamtes dazu sagen wird.
Ich vermute, dass Herr Zumwinkel, den die Steuerfahndung „volles Rohr an den A….. gepackt hat“, auch nur vergessen haben dürfte, dass er in Liechtenstein eine Stiftung mit positivem Vermögen besaß.
So etwas kann doch bei Abfassung einer Steuererklärung passieren.
Nicht wahr?
Das kennen wir doch auch.
Und außerdem, was ist denn heutzutage schon eine Milliarde?
Milliarden waren schon vor Jahrzehnten „peanuts“.
In der ARD-TV-Sendung „G. Jauch“ hat der Rentner Hilmar Kopper (war als Mr. peanuts schon einmal in aller Munde) gerade mitgeteilt, dass so ein „Schreib-/Rechenfehler“ eigentlich schon mal vorkommen kann, wenn man in einer Bank doch gar kein Guthaben vermutet und nur von deren Schulden ausgeht.
So etwas sei doch entschuldbar.
Link zur TV-Sendung:
Banken an die Leine! Wie bekommen wir die Finanzmärkte in den Griff?
(Hinweis: dieser Link hält nicht ewig).
Sag ich doch.
Diesen Fehler und Koppers Erklärung muss man denen und ihm einfach entschuldigen.
Kopper hatte ja schließlich auch mit der HSH-Nordbank und dem Finanzfachmann „Nonnemacher“ ein geschäftliches Techtelmechtel.
Kennt er sich womöglich mit finanziellen Wahrnehmungsstörungen und bilanzieller Sehschwäche aus?
Arbeitslosenzahlen Juni 2011
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Die Bundesagentur für Arbeit hat die aktuellen Zahlen veröffentlicht.
Zur Arbeitslosenstatisitk für Juni 2011 usw. [ hier klicken]. Seite 73 Bestand Leistungsempfänger „Arbeitslosengeld“
Seite 74 Eckwerte „Empfänger von Alo“ insgesamt Seite 76 Grundsicherung nach SGB II Seite 77 Grundsicherung nach SGB II WEST Seite 78 Grundsicherung nach SGB II OST Seite 79 gemeldete Arbeitsstellen Seite 80 gemeldete Arbeitsstellen WEST Seite 81 gemeldete Arbeitsstellen OST Seite 82 bei Agentur gemeldete Stellenangebote Sie finden in diesem Monatsbericht natürlich auch jede Menge weitere Informationen. |
Die nachfolgenden Grafiken der Bundesanstalt für Arbeit geben detaillierte Auskunft: Weiterlesen
Hartz-Vierlinge kriegen KEINEN neuen Fernseher!
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Hartz-4ler, der sich seine Wohnung neu einrichtet , keinen Anspruch auf einen Fernsehapparat hat.
Das gilt für Erstausstattungen, wird sicherlich aber auch mit demselben Wortlaut auf alle anderen Fälle angewandt.
Auch die Hartzer nach ALG2 müssen sich nun endgültig damit abfinden, dass ihre Wünsche nach Freizeit, Information und Unterhaltung aus dem Regelsatz zu bedienen sind. Der für die Wohnung geleistete staatliche Anteil zur Grundversorgung gilt für Leben, Wohnen, Ernährung und Schlafen.
So sagt es das Urteil unter dem Aktenzeichen B14AS75/10R.
Wer dennoch unbedingt einen TV-Apparat haben möchte oder will, der kann sich um ein Darlehn bemühen.
Ein Artikel per Mail von Katja aus Göttingen
Red.: „Ich enthalte mich da jeder Wertung und behalte ausnahmsweise meine Meinung einmal ganz für mich.“
Arbeitslosenzahlen Februar 2011
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Die Bundesagentur für Arbeit hat die aktuellen Zahlen veröffentlicht.
Zur Arbeitslosenstatisitk für Februar 2011 usw. [ hier klicken]. Seite 69 Bestand Leistungsempfänger „Arbeitslosengeld“
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Bundesverfassungsgericht, HartzIV-Regelsätze, unsere Regierung
Das Bundesverfassungsgericht forderte im Februar 2010 (vor mehr als 1 Jahr) vom Gesetzgeber, also von unserer Regierung bis 31.12.2010 eine korrekte Berechnung der HartzIV-Sätze.
Es sagte mit keinem Wort etwas über die Höhe der Regelleistungen oder verlautbarte etwas von 5 oder 11 Euo, um welche die Regelleistungen zu erhöhen wären.
Vielleicht sind es ja auch nur 200 Euro, die dabei insgesamt herauskommen, vielleicht aber auch 600.
Egal!
Was Recht ist muss Recht bleiben (oder werden!).
Dem Bundesverfassungsgericht ging bzw. geht es lediglich um Gerechtigkeit bei der Handhabung unserer verfassungsmäßigen Rechte.
Nicht mehr und nicht weniger.
Was die regierende schwarz-gelbe Koalition aber daraus unter der Federführung unserer Bundesmutter von der Leyen inzwischen gemacht, wie sie die gerichtlich angeordneten Berechnungen zeitlich verschleppt hat, dann schließlich unter höchster Eile in letzter Minute doch noch durchführen musste und wie sie jetzt der Opposition die Schuld für den Terminstress gibt, ist mehr als nur ein makabrer Witz.
Ich empfinde dies als eine Verhöhnung der Verfassung unserer BRD, unseres höchsten Gesetzes und als eine Demütigung unserer Bevölkerung.
Ich fühle wie wir von dieser Regierung unter der Federführung dieser Frau mit Füßen getreten werden und ich fühle mich dabei mies.
Ich bin weder Hartz IV-Empfänger noch rechne ich damit, dies jemals zu werden. Gerade als sogenannter „Besserverdiener“ verlange ich, dass Recht, Ordnung und über allem Menschlichkeit und Gerechtigkeit zu herrschen haben.
Besonders in einem Land wie unserem!
Als ich gestern REDs Zitate aus dem Plenarsaal las, in welchen wir von unseren eigenen Mitgliedern des Bundestages stolz als weltgrößte Wirtschaft bezeichnet wurden, kommt mir alles noch viel, viel abstruser vor.
Ich muss meiner Meinung Luft machen, wir leben schließlich nicht in einem Operettenstaat bzw. sollten wir unbedingt verhindern, zu einem solchen zu werden.
II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass
die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene
und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.
Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber
bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.
Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelungauch einen Anspruch auf
Leistungen zur Sicherstellung einesunabweisbaren, laufenden, nicht
nur einmaligen, besonderen Bedarfs fürdie nach § 7 SGB II
Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen
nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingendzu decken ist.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass
dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des
Bundes geltend gemacht werden kann.
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