Hartz-Vierlinge kriegen KEINEN neuen Fernseher!

logo f.Beitrag per MailDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Hartz-4ler, der sich seine Wohnung neu einrichtet , keinen Anspruch auf einen Fernsehapparat hat.
Das gilt für Erstausstattungen, wird sicherlich aber auch mit demselben Wortlaut auf alle anderen Fälle angewandt.

Auch die Hartzer nach ALG2 müssen sich nun endgültig damit abfinden, dass ihre Wünsche nach Freizeit, Information und Unterhaltung aus dem Regelsatz zu bedienen sind. Der für die Wohnung geleistete staatliche Anteil zur Grundversorgung gilt für Leben, Wohnen, Ernährung und Schlafen.
So sagt es das Urteil unter dem Aktenzeichen B14AS75/10R.
Wer dennoch unbedingt einen TV-Apparat haben möchte oder will, der kann sich um ein Darlehn bemühen.
Ein Artikel per Mail von Katja aus Göttingen

Red.: „Ich enthalte mich da jeder Wertung und behalte ausnahmsweise meine Meinung einmal ganz für mich.“