Sonnen-Strom aus Griechenland?

In der EU gibt es Ideengeber, die sich vorstellen können, dass wir BRD-Stromkunden eine Subvention für  Solarstrom aus Griechenland und andere Mittelmeerländer unterstützen.

Was das bedeutet?
Na ganz einfach, wir bezahlen staatliche Neubau-Prämien und stattliche Kilowatt-Euro aus unseren monatlichen Job-Verdiensten dafür, dass in den Mittelmeerländern Solarplatten auf die ungedämmten Dächer kommen und wir dafür Strom von dort beziehen.
Öko-Strom!

Hört sich auf den ersten Moment gut an und sogar SPD-Big-Boss Sigmar Gabriel findet das TOLL!
Sagt er zumindest.
Hier ist das nachzulesen

Vor wenigen Tagen bekamen wir eine sibirische Gazprom-Pipeline vor die Tür, mit der unser früherer Bundeskanzler Schröder Gas aus Russland liefert.
Und was passiert gerade?
Die Gasrationen werden bereits im ersten Lieferjahr gekürzt und wir erfahren was eine neue Abhängigkeit bedeutet.

Und was hat Gabriel vor?
Will auch er aus der Politik ausscheiden und in den ertragsreichen Aufsichtsrat- oder Vorstand einer südeuropäischen Solarplattenfima umsatteln?
Soll unsere BRD jetzt vom arabischen Öl über russisches Gas jetzt auf griechische Solarstromlieferungen umsteigen?

Nach all dem Ärger mit den europäischen Mittelmeerstaaten (50% der Türkei ausgenommen) wollen wir uns nun in deren Abhängigkeit begeben?

Was soll aus uns werden?
Erst sollen wir für deren leichten Lebensstil und maßlose Schulden bezahlen, dann sollen wir denen eine Solarindustrie spendieren, uns von ihnen abhängig machen und in Zukunft sollen wir ihnen dafür sogar noch Geld in die Hand drücken, dass sie uns nicht erfrieren lassen?

Was für eine kaputte Idee ist das denn?
Ich glaube, die spinnen die Griechen.

Bundesverfassungsgericht, HartzIV-Regelsätze, unsere Regierung

Das Bundesverfassungsgericht forderte im Februar 2010 (vor mehr als 1 Jahr) vom Gesetzgeber, also von unserer Regierung bis 31.12.2010 eine korrekte Berechnung der HartzIV-Sätze.
Es sagte mit keinem Wort etwas über die Höhe der Regelleistungen oder verlautbarte etwas von 5 oder 11 Euo, um welche die Regelleistungen zu erhöhen wären.
Vielleicht sind es ja auch nur 200 Euro, die dabei insgesamt herauskommen, vielleicht aber auch 600.
Egal!
Was Recht ist muss Recht bleiben (oder werden!).
Dem Bundesverfassungsgericht ging bzw. geht es lediglich um Gerechtigkeit bei der Handhabung unserer verfassungsmäßigen Rechte.
Nicht mehr und nicht weniger.

Was die regierende schwarz-gelbe Koalition aber daraus unter der Federführung unserer Bundesmutter von der Leyen inzwischen gemacht, wie sie die gerichtlich angeordneten Berechnungen zeitlich verschleppt hat, dann schließlich unter höchster Eile in letzter Minute doch noch durchführen musste und wie sie jetzt der Opposition die Schuld für den Terminstress gibt, ist mehr als nur ein makabrer Witz.

Ich empfinde dies als eine Verhöhnung der Verfassung unserer BRD, unseres höchsten Gesetzes und als eine Demütigung unserer Bevölkerung.
Ich fühle wie wir von dieser Regierung unter der Federführung dieser Frau mit Füßen getreten werden und ich fühle mich dabei mies.

Ich bin weder Hartz IV-Empfänger noch rechne ich damit, dies jemals zu werden. Gerade als sogenannter „Besserverdiener“ verlange ich, dass Recht, Ordnung und über allem Menschlichkeit und Gerechtigkeit zu herrschen haben.

Besonders in einem Land wie unserem!

Als ich gestern REDs Zitate aus dem Plenarsaal las, in welchen wir von unseren eigenen Mitgliedern des Bundestages stolz als weltgrößte Wirtschaft bezeichnet wurden, kommt mir alles noch viel, viel abstruser vor.

Ich muss meiner Meinung Luft machen, wir leben schließlich nicht in einem Operettenstaat bzw. sollten wir unbedingt verhindern, zu einem solchen zu werden.

II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
 
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass
die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene
und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber
bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.
Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelungauch einen Anspruch auf
Leistungen zur Sicherstellung einesunabweisbaren, laufenden, nicht
nur einmaligen, besonderen Bedarfs fürdie nach § 7 SGB II
Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen
nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingendzu decken ist.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass
dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des
Bundes geltend gemacht werden kann.

Hier klicken und das vollständige Urteil lesen

 

HSH das Fass ohne Boden

Die HSH Nordbank hat unter dem Steuermann Nonnenmacher 2008 und im ersten Vierteljahr 2009 rund 3 Milliarden Euro verrudert.
Weg sind sie. Einfach futsch!
Die Eigner der Landesbank der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein mussten Steuerknete zusammenkratzen und retten was zu retten war, um den Kahn über Wasser zu halten.

Doch während unten gegen das Leck gekämpft wird, feiert Nonnenmacher an Bord chaotische Personalfeten.
Sich genehmigt er mal eben so knapp 3 Millionen Boniprämie.
Schließlich hat er ja den Kahn nicht ganz versenkt und das allein ist ja auch etwas wert.

Nicht Nonnenmachen muss gehen, andere müssen statt ihm gehen.
Dafür bekommen sie aber Abfindungen. Bislang sollen etwa 500 Mitarbeiter dafür 32,5 Millionen erhalten haben.
Weitere 400 bis 500 Mitarbeiter müssen noch ausscheiden und abgefunden werden.

Die Leute, die die HSH aus den schwierige Gewässern wieder herausfahren sollen, müssen vom Weggang unbedingt abgehalten werden und bekommen deshalb Halteprämien. Dafür sollen weitere 21 Millionen ausgegeben werden.

Ja, spinnen die da an der Küste?

01.01.2009 – Erhöhung der Bundestagsdiäten

Der Link auf die Webseite des Deutschen Bundestags http://www.bundestag.de/wissen/glossar/D/diaeten.html 
führt zu folgendem Wortlaut:

Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine finanzielle Entschädigung. Die so genannten Diäten sollen Verdienstausfälle ausgleichen, die den Abgeordneten durch die Ausübung ihres Mandats entstehen und ihre Unabhängigkeit garantieren. 

Ihre Höhe wird auf Grundlage einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen. Sie orientiert sich u. a. an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes. 

Seit Januar 2008 beträgt die Entschädigung, die einkommensteuerpflichtig ist, monatlich 7 339 Euro. Am 1. Januar 2009 wird sie auf 7 668 Euro erhöht.

Tim
_____________________________________________________________________
Deine-Meine-Unsere BRD dankt für diesen Tipp. Haben Sie auch einen Hinweis auf interessante und wichtige Nachrichten? Lassen Sie uns daran teilhaben und veröffentlichen Sie diese gleich hier oder senden Sie uns ein Mail an tipps@unserebrd.de.