10.07.2009 – Das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesminsters der Justiz informiert uns über einen verbesserten Anlegerschutz.
Schade, dass es Banken und Anlageberatern organisatorisch nicht zuzumuten ist, die Dokumentation eines Beratungsgespräches ab sofort durchzuführen. Sind die Kundenberater etwa dazu auch nicht in der Lage? Was können die eigentlich wirklich? Wenn Banken bezüglich der Änderungen ihrer Geschäftsbedingungen (meist zum Nachteil der Kundschaft) ihren Kunden Neuerungen vorlegen, sind diese stets sofort gültig (und am liebsten sogar rückwirkend).
Ich vermute, die Bankenlobby hat’s in Berlin über ihre Lobbybüros und auf den Fluren des bürgernahen Bundestags auch diesmal wieder „gerichtet“.
Die Rechtsabteilungen der betroffenen Geldhäuser haben erst einmal ein halbes Jahr Zeit, um sich vor allzu rechthaberischen Anlegern zu schützen und „kundenfreundliche“ Vordrucke zu entwerfen, in denen der Bankberater nur noch ankreuzen muss was er gesagt haben will. Und im Begleittext zur Dokumentation steht dann drin, dass die umfassende und ausführliche Beratung im Sinne eines risikoscheuen Anlegers erfolgte und dieses ausdrücklich dankend durch die Unterschrift des Bankkunden und ggf. seines Begleiters bestätigt wird.
So ein Formular hinsichtlich seiner Wirkung als Anlegerschutz auszuhebeln und statt dessen als Mittel gegen den gierigen und gnadenlos auf seinen Vorteil bedachten Kunden umzufunktionieren will durchdacht sein und braucht seine Zeit. Gut Ding will Weile haben. Da läuft noch viel, viel Wasser die Spree hinunter.
Warten wir es ab.
So erfinderisch wie das Bankengewerbe uns die eigentlich risikolosen Schrottanlagen schmackhaft gemacht und angedreht hat, so wenig wird sie bei der Formulierung eines Vordruckes für ein effizientes Beratungsgespräch versagen.
Wetten!?
Und hier nun die wortwörtliche Nachricht aus dem Bundesjustizministerium in voller Länge (Ich habe einige Kernaussagen farbig markiert):



