Eins ist sicher. Es geht weiter bergab.

Bis heute wird versucht mir weiszumachen, dass die Agenda 2010 unseres unvergessenen Kanzlers und Förderers der hartzschen Ideen G. Schröder der Brennstoff ist, der den Konjunkturmotor endlich dynamisiert und in Fahrt gebracht hätte. Daneben reklamierte die CDU diesen Erfolg natürlich für sich – was uns irgendwie auch gar nicht wundert – und reflektierte ihn auf unseren unter Fachleuten weltweit anerkannten und geachteten Wirtschaftminister Glos aus der Superstarküche der bayerischen CSU.

Inzwischen ist der OECD-Bericht über die Lage der wirtschaftlichen Situation in Deutschland erhältlich und er kommt (von den Grafiken abgesehen) volksnah – oh Wunder – sogar teilweise in deutsch zu uns. Die OECD haut der Welt am laufenden Band Berichte um die Ohren und davon werden pro Jahr sogar 10 Stück für uns Bürger ganz oder auszugsweise übersetzt. Na bitte, das nenne ich volksnah und bürgerfreundlich.

Was steht drin?
Kurz und knapp: „Der Außenhandel geht in die Knie, die Bankenkrise hält noch ihre Nachwehen für uns bereit, wir Bürger sparen zu viel und machen zu wenig Umsatz im Binnenland und wenn wirs im eigenen Ländle nicht ändern sieht es gar nicht gut für uns aus.“

Entgegen anderer Ansichten ziehe ich daraus für mich die ernüchternde Erkenntnis:
Wir haben mal wieder selber Schuld. Was horten wir auch unsere Kohle, hauen wir sie doch raus. Geld auszugeben ist momentan und bleibt zukünftig erste Bürgerpflicht, auch wenn wir aufgrund geänderter Kreditvergaberegularien oder allein wegen unseres Alters gar kein Darlehen mehr für den Ernstfall bekommen werden.
Kaufen wir also die Neuwagen der daniederliegenden Autoindustrie, auch wenn zukünftig halbjährlich eine immer bessere Technik auf den Markt kommt und unser aktuelles Fahrzeug nach etwa einem Jahr wertlos ist oder gesetzliche Auflagen wie der nicht lieferbare Rußfilter dieses unverkäuflich machen.
Sorgen wir gemäß den zukünftig in immer kürzeren Abständen auf uns zukommenden Energiespar-VOs für eine nachträgliche Wärmedämmung unseres konventionell errichteten Hauses, um die Wirtschaft und das Handwerk durch diese Geldspritze nachhaltig zu beleben, auch wenn dann der Schimmel an den Wänden sprießt und Eigentümer und Mieter auf die Straße treibt, währenddessen die modernisierte Hütte nahezu unverkäuflich wird. Bauphysiker schlagen einfach nur die Hände über dem Kopf zusammen, aber das wird im Reichstag nicht oder lediglich als Beifall wahrgenommen.
Die Gesetzeslage schafft aktuell und mittelfristig nachhaltig jede Menge Renovierungs- und Reparaturbedarf, hofft auf Arbeitsplätze, schichtet das Volksvermögen einmal um und lässt den Staat (also uns!?) sich am sogenannten Mehrwert erholen.

Also es ist sowieso egal, entweder jetzt raus mit der Kohle oder sie später als alternder Hartz4-Empfänger in Häppchen oder scheibchenweise verzehren.
Sicher ist, das Geld bleibt nicht im Sparstrumpf. Herr Müntefering, der sich „zu seiner Zeit“ über die Sparwut und die Kaufzurückhaltung der Bürger bitter erregte, hat uns in seinem Nachlass die Weisheit hinterlassen „Ihr geizigen Bundesbürger, irgendwie kommt der Staat so oder so an eure Kohle, wartet es nur ab, ihr werdet es erleben!“
Also kloppt sie im Interesse einer quirligen Volkswirtschaft und zum Nutzen von Handel, Gewerbe und Arbeitsplätzen lieber unverzüglich auf den Kopp, solange es noch Spaß bringt und ihr die Kraft habt diesen zu genießen.
Fürs Alter oder für schlechte Zeiten zu sparen ist unter zukünftigen Regierungen (egal welcher Coleur) und unserem heutigen Finanzminister vollkommen unattraktiv geworden.
Aus diesem Grunde gehen die Zumwinkels unserer BRD, wahrscheinlich für uns wegweisend, mit ihrem „Ersparten“ doch lieber nach Österreich, Luxembourg, in die Schweiz, ins gelobte Liechtenstein und bringen es außerhalb unserer BRD unters Volk. Es gibt noch andere und nicht ganz so bekannte Paradiese wo das Geld nicht mehr baden geht sondern ganz „wellnesslike“ schonend gewaschen wird. Aber dafür ist unser Kleingeld nicht geeignet. Unsere Pinunse hat kurze Beine, kann nicht flüchten, muss hier bleiben und deshalb auf dem hiesigen Markt ausgegeben werden.
Vergessen Sie, dass die zu bezahlende Handwerkerstunde und Ihr eigener Mini-Stundenlohn nicht miteinander harmonisieren.
Das liegt nicht am Handwerker, das liegt am System, das Ihnen z.B. nicht einmal einen Mindestlohn bietet. Dafür aber die Chance in Sachsen für 4,80 Euro als Verkäuferin an der Fleischtheke zu stehen und sich an der Warenauslage ihres Chefs satt zu sehen. Der aufgrund dieses großzügigen Deputats etwas geringere ausfallende Lohn steht dann aber ganz sicher harmonisch zum Sättigungsgefühl durch die Betrachtung der Fleischauslage!

Ach so, der optimistische OECD-Bericht.
Wer ihn lesen möchte findet ihn [hier].
http://www.oecd.org/dataoecd/24/45/40762301.pdf

Thunfisch mit Wachtelei gegen den Hunger

😎 Im Fernsehen wird gerade ein Bericht über die Preissteigerung der Lebensmittel auf Jamaika übertragen.
Vor mir steht eine kleine 175-Gramm-Konservendose mit der Aufschrift „Thunfisch mit Wachtelei“ – eine Leckerei, die ich noch nie auf dem Tisch hatte. Habe ich noch nie in meinem Leben gegessen.
Im Fernsehen wird gerade gezeigt, wie die Armen unter den Jamaikanern sich aus einem Gemisch von Pflanzenresten und Dreck ein Backblech voller Kekse machen. Sie müssen quasi ihre eigene Heimaterde essen.
Inzwischen habe ich die kleine Dose geöffnet und schaue auf Thunfisch mit 2 halben Wachteleiern.
Unglaublich! Ich frage mich, warum in Gottes Namen stellen Firmen so etwas als Katzenfutter her.

Muss das sein?
Muss meine Katze so etwas haben?
Was hat sie dafür eigentlich geleistet?
Darf so etwas überhaupt zu Katzenfutter verarbeitet werden, wenn anderenorts Menschen jämmerlich am Hunger verrecken oder aus schierer Not Erde fressen?
 

ELENA kommt

😎 Eine Innovation aus dem Hause GLOS. Eine Idee, die es in sich hat. DEINE-MEINE-UNSERE BRD atmet auf und tief durch. Und dazu noch dieser unglaubliche, ja ungeheuere  Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen, die durch ELENA schließlich 85 Millionen EURO einsparen werden (so das  Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Absatz „Vorteile“ im folgenden Text).
Wahnsinn! Da können sich die asiatischen Tigerstaaten aber mal warm anziehen. Und die Amis erst!
Na wartet nur! Deutschland ist im Kommen und mit solchen Meilenstein-Ideen zeigen wir, wer wirklich der wahre masterplayer auf dem global Erdball ist.
Durch wieviele Unternehmen muss ich die 85 Millionen eigentlich teilen oder muss ich durch die Anzahl der Arbeitnehmer – incl. Teilzeit, Bafög-Empfänger, HartzIV und, und …..  – teilen?
Ein neues formalisiertes Verfahren zur Vereinfachung der Bürokratie.
Mensch Glos, das haste gut gemacht.  Bist ein echter Bringer und der Bundespräsident bastelt sicherlich gerade das Bundesinnovativkreuz zusammen.
Und hier der Text aus der Nachrichtenküche des BMWI.
BMWI, das ist da wo der GLOS jetzt meistens arbeitet und sich für uns Bundesbürger den Kopf zermartert.

Kabinett beschließt elektronischen Einkommensnachweis

Datum: 25.6.2008

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen. Damit ist die Grundlage für einen substanziellen Fortschritt beim Bürokratieabbau gelegt und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Innovation in Deutschland getan.

Derzeit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Behörden Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie (Sozial-)Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies ab dem 01.01.2012. Die Papierbescheinigungen werden durch ein formalisiertes elektronisches Verfahren ersetzt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, betont: „Das ELENA-Verfahren ändert nichts an den Ansprüchen der Bürger, sondern zielt darauf, bestehende Möglichkeiten der Kommunikation besser zu verknüpfen. Der Gesetzentwurf zeigt eindrucksvoll, dass neue Technologien auch wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen können. Alleine durch ELENA können wir die Unternehmen um mehr als 85 Mio. ¤ im Jahr entlasten.“

Die Arbeitgeber werden künftig nicht mehr schriftlich Bescheinigungen ausstellen, sondern monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Speicherstelle melden. Aus dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die Daten ab und berechnen auf ihrer Grundlage die Leistungen. Ein Datenabruf ist nur unter aktiver Mitwirkung des Bürgers möglich. Ohne seine Zustimmung kann ein Zugriff auf seine Daten nicht stattfinden. Als Schlüssel für die Daten dient eine Signatur, die beispielsweise auf jeder modernen Bankkarte oder dem digitalen Personalausweis aufgebracht werden kann. Auch die Zugangsberechtigung des Beschäftigten der Verwaltung erfolgt mittels Signaturkarte, so dass eine „doppelte“ Prüfung der Berechtigung zum Datenabruf stattfindet und nur in dieser Kombination der Datenabruf möglich ist.

Bundesminister Glos: „Mit der qualifizierten Signaturkarte nutzen wir ein System, das bedeutend für die Entwicklung der neuen Kommunikationstechniken ist. Die Signaturkarten bieten den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise die Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen sowie auf elektronischem Wege rechtssicher zu unterschreiben. Davon profitiert der Verbraucher, der elektronische Handel und die Dienstleistungswirtschaft.“

Für die Einrichtung und den Betrieb der zentralen Speicherstelle und der dazugehörigen Verfahrensstellen wird der Bund eine Vorfinanzierung in Höhe von rund 55 Mio. ¤ übernehmen. Sollten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bei Antragstellung über keine qualifizierte Signatur verfügen, sieht das Gesetz ausdrücklich einen Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten für das qualifizierte Zertifikat vor.

Der Gesetzentwurf sieht zunächst die Umsetzung von sechs Bescheinigungen aus dem Bereich Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld vor. Ziel der Bundesregierung ist es, das Verfahren schrittweise auszubauen und ab 01.01.2015 alle weiteren Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch in das Verfahren mit einzubeziehen.

Fakten zum ELENA-Verfahren

  • Um was geht es?
    Informationen zum Einkommen sind Voraussetzung zur Leistungsberechnung in unserem Sozialsystem.
    Bisher geschieht dies in Papierform, d.h. der Arbeitgeber füllt für seine Arbeitnehmerin / seinen Arbeitnehmer ein Formular aus, welches diese(r) der zuständigen Behörde übergibt. Das ELENA-Verfahren regelt die Frage, wie die beim Arbeitgeber in elektronischer Form vorliegenden Entgeltdaten der Arbeitnehmer möglichst einfach und schnell zu der jeweils berechtigten Behörde gelangen, welche diese elektronisch verarbeitet.
  • Zielsetzung:
    Das Verfahren verfolgt zwei Ziele. Es geht um Bürokratieabbau und um Innovationen. Bürokratieabbau wird erreicht durch eine Beschleunigung der Verfahren, die zu einer Kostenentlastung der Unternehmen von mehr als 85 Mio. ¤ pro Jahr führt. Innovationen werden erreicht durch die breite Anwendung von qualifizierten Signaturkarten, welche die Rechtssicherheit im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherstellen.
  • Ausgestaltung des Verfahrens:
    Die Arbeitgeber übermitteln jeden Monat einen gesetzlich festgelegten Datensatz an eine speichernde Stelle. Bei dieser Stelle werden die Daten in verschlüsselter Form gespeichert. Dieser Datensatz enthält die notwendigen Angaben für die jeweilige Leistungsberechnung. Nur wenn der Bürger seine Daten freigibt, können diese entschlüsselt und abgerufen werden. Nur zur Datenfreigabe wird eine Signaturkarte benötigt.
  • Datenschutz:
    Für das ELENA-Verfahren gelten die Bestimmungen zum Sozialdatenschutz des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches und weitere im Gesetz festgelegte Schutzrechte. Die Daten in der Zentralen Speicherstelle werden nach der Übermittlung durch den Arbeitgeber sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert. Eine Entschlüsselung ist nur im Rahmen eines konkreten, durch den Teilnehmer legitimierten Abrufs möglich. Ein direkter Zugriff auf die Datenbank ist weder für interne Mitarbeiter noch für Hacker möglich, da die Speicherung der Daten und deren Verschlüsselung in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten liegt (System der Gewaltenteilung).
    Ein weiterer Vorteil des ELENA-Verfahrens ist darin zu sehen, dass zukünftig der Arbeitgeber keine Kenntnis darüber erlangt, ob sein Arbeitnehmer einen Antrag auf eine Sozialleistung stellt.
  • Signaturkarte:
    Die Signaturkarte dient nicht zur Datenspeicherung. Im ELENA-Verfahren kommt in keinem Fall eine inhaltliche Information auf die Signaturkarte. Die Besonderheit besteht eben darin, die für sich nichts sagende Identitätsnummer des Zertifkates als „Türschlüssel“ zu den Daten des Teilnehmers zu nutzen.
    Die Kosten des qualifizierten Zertifikates liegen nach Aussage der Wirtschaft zukünftig bei rund 10,- ¤ für 3 Jahre. Genutzt werden alle Karten, auf die eine qualifizierte Signatur aufgebracht (aufgeladen) werden können. Dies sind der digitale Personalausweis, die Bankkarte, aber auch die Gesundheitskarte.
    Auf Antrag werden den Bürgern die Kosten für das Zertifikat erstattet, so dass sichergestellt ist, dass jeder seinen Anspruch auf eine Sozialleistung verwirklichen kann.Die große Anzahl von qualifizierten Zertifikaten wird dazu führen, dass weitere Anwendungsbereiche erschlossen werden. Gerade die Rechtssicherheit der qualifizierten Signatur wird zu einer Stärkung von Handel- und Dienstleistung im Internet beitragen.
  • Zeitrahmen:
    Der Aufbau der Infrastruktur soll im Jahre 2009 abgeschlossen sein, so dass die Arbeitgeber ab 01.01.2010 Meldungen für die Arbeitnehmer übermitteln können. Zum 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden.
    Gleichzeitig soll bis zum Jahre 2015 geprüft werden, ob alle Bescheinigungen des Sozialrechts in das Verfahren eingebunden werden können.
  • Vorteile:
    Die Bürger profitieren durch schnellere und diskretere Abwicklung von Sozialleistungsverfahren. Die Arbeitgeber werden von mehr als 85 Mio. ¤ Bürokratiekosten entlastet, ihre Wettbewerbsfähigkeit steigt. Die Sozialbehörden können Anträge durchgängig elektronisch effizient bearbeiten und Übertragungsfehler vermeiden. Dienstleistungswirtschaft wie Verbraucher gewinnen durch Innovation in der Kommunikationstechnik infolge der weiten Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur.

Ist Ihr Schuldner ins Ausland abgehauen?

Bundestag bereitet Weg für effektiven Rechtsschutz in Europa

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.

„Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das wollen wir ändern. Für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr werden für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren werden als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

1. Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bietet einem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen Titel zu bekommen, wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht bestreiten wird. Anwendbar ist die Verordnung bei Geldforderungen. Es muss außerdem ein grenzüberschreitender Fall vorliegen, d. h. die Parteien müssen grundsätzlich in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sein.

Beispiel: Eine Studentin bestellt von München aus über das Internet bei einem Computerhändler in London ein Notebook. Bei der ersten Nutzung stellt sich heraus, dass der Prozessor langsamer ist, als im Internet angepriesen. Die Studentin widerruft sogleich den Kaufvertrag und sendet das Notebook nach London zurück. Trotz mehrerer Aufforderungen erstattet der Händler ihr den im Voraus gezahlten Kaufpreis nicht zurück.

Künftig kann die Studentin nach dem Europäischen Mahnverfahren vorgehen und auf einem Standardformular beim zuständigen englischen Gericht den Erlass eines Zahlungsbefehls beantragen. Das ist eine große Erleichterung, denn die Studentin kann ein europaweit einheitliches und einfaches Verfahren wählen und muss nicht nach der jeweiligen einzelstaatlichen Verfahrensordnung vorgehen. Das Formular des Europäischen Mahnverfahrens ist anwenderfreundlich gestaltet: Viele Angaben erfolgen durch das Eintragen von Code-Nummern. Dadurch werden sprachliche Schwierigkeiten beim Ausfüllen weitgehend vermieden. Ist der Antrag der Studentin im Ausgangsfall nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl. Diesen Zahlungstitel stellt das Gericht dem Antragsgegner – hier dem Computerhändler – zu. Er hat dann die Möglichkeit, den Zahlungsbefehl entweder zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen.

Legt der Computerhändler innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl automatisch für vollstreckbar. Die Studentin kann den Zahlungstitel dann in jedem EU-Mitgliedstaat zwangsweise durchsetzen. Im Fall eines Einspruchs des Computerhändlers beginnt ein gewöhnlicher Zivilprozess. Die Studentin müsste dann genau begründen und notfalls beweisen, warum sie ihr Geld zurück möchte.

Der Antragsgegner hat also – anders als im deutschen Mahnverfahren – grundsätzlich nur eine Chance, Einwendungen gegen den Zahlungsbefehl zu erheben (sogenanntes einstufiges Verfahren). Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen innerhalb der EU erfolgreich dafür eingesetzt, den Antragsgegner ausreichend zu schützen. Dieser Schutz wird u. a. dadurch erreicht, dass das Europäische Mahnverfahren grundsätzlich bei dem Gericht stattfindet, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Aufenthalt hat. Das bedeutet: Wer in Deutschland wohnt, muss nicht befürchten, mit einem Zahlungsbefehl eines ausländischen Gerichts konfrontiert zu werden.

2. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 schafft ein einheitliches europäisches Zivilverfahren, das vor den Gerichten der Mitgliedstaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung findet. Forderungen bis 2.000 Euro können damit leichter durchgesetzt werden. Die Verordnung gilt – wie das Europäische Mahnverfahren – nur für grenzüberschreitende Fälle.

Beispiel: Peter Müller aus Deutschland hat während seines Urlaubs in Spanien einen Verkehrsunfall mit dem dort lebenden José Sánchez. Seine Werkstatt schätzt die Reparaturkosten am Auto von Peter Müller auf 1.500 Euro.

Wenn José Sánchez die Zahlung von 1.500 Euro endgültig verweigert, kann Peter Müller seinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten in Zukunft vor dem zuständigen spanischen Gericht nach den neuen europäischen Regeln durchsetzen. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist einfach, effizient und kostengünstig. Für die Verfahrenseinleitung durch den Kläger und die Erwiderung des Beklagten stehen standardisierte Formulare zur Verfügung. Ausfüllhinweise erleichtern die Nutzung in der Praxis. Weder Peter Müller noch José Sánchez müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Das Verfahren wird grundsätzlich schriftlich geführt. Eine mündliche Verhandlung findet nur statt, wenn das Gericht sie für notwendig erachtet. Dadurch werden Reisekosten der Parteien vermieden.

3. Regelungen des heute beschlossenen Gesetzes

Das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz enthält die erforderlichen nationalen Durchführungsvorschriften für die genannten EG-Verordnungen. Diese Verordnungen gelten zwar unmittelbar. An einigen Stellen verweisen sie aber ausdrücklich auf das nationale Recht oder geben dem nationalen Gesetzgeber Spielraum. Diese Schnittstellen füllt das Gesetz aus.

In Deutschland wird für die Bearbeitung von Anträgen im Europäischen Mahnverfahren allein das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig sein, soweit es nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche geht. Diese mit dem Land Berlin und den übrigen Bundesländern abgestimmte Zuständigkeitskonzentration erspart den Ländern doppelte Arbeit bei der Entwicklung der technischen Voraussetzungen für die Bearbeitung der Mahnanträge und der Schulung des Personals. Die Zuständigkeitskonzentration erleichtert es dem Antragsteller – der in der Regel im EU-Ausland ansässig ist – außerdem erheblich, seinen Antrag beim zuständigen Gericht einzureichen.

Anträge im Europäischen Mahnverfahren sollen so weit wie möglich automatisiert bearbeitet werden, soweit es sich nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche handelt. Das Land Berlin schafft derzeit in einem gemeinsamen Pilotprojekt mit der österreichischen Justizverwaltung die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen. Bis dahin sind Anträge in Papierform einzureichen. Die verbindliche Einführung der maschinellen Bearbeitung wird durch eine Verordnung des Landes Berlin erfolgen.

Zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen enthält das heute verabschiedete Gesetz einige Anpassungen und Klarstellungen sowohl für das Verfahren bis zum Urteil als auch für die Zwangsvollstreckung. Sie betreffen insbesondere die Regelungen über die Beweisaufnahme und zum Gang des Verfahrens. Die Durchführung des Verfahrens wird dadurch in der deutschen Gerichtspraxis noch anwenderfreundlicher. Zugleich wird die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen bis 2.000 Euro nach dem europäischen Verfahren in den deutschen Zivilprozess eingebettet.

Neben den Ausführungsvorschriften für das Europäische Mahnverfahren und das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen enthält das neue Gesetz einige zivilprozessuale Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zustellungen in EU-Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten. Außerdem wird die bundesweite Tätigkeit von Dolmetschern und Übersetzern erleichtert: Sind sie in einem Bundesland allgemein beeidigt bzw. ermächtigt worden, können sie sich künftig vor allen Gerichten des Bundes und der Länder hierauf berufen.

Die Ausführungsbestimmungen werden zeitgleich mit den jeweiligen EU-Verordnungen in Kraft treten. Das Europäische Mahnverfahren gilt ab dem 12. Dezember 2008, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ab dem 1. Januar 2009.

Lt. Mailnachricht des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 20.06.2008
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Wer versteht noch die Sprache der EU?

Gestern war erneut Debattierstunde im Bundestag. Unter anderem ging es mal wieder darum, dass nur ganz wenige Personen die in Brüssel erstellten und von dort an die Deutsche Regierung und den Bundestag versandten Unterlagen verstehen können.
Wer im Bundestag oder von den Bürgern kann schon so gut französisch oder englisch, dass er alle technischen Begriffe einwandfrei zu übersetzen, deuten und verstehen vermag?


Zur Erinnerung: Bei Regelung der EU-
Amtssprache haben sich die Vertreter Deutschlands, die weisen Herren Genscher und Kohl (Historiker), entschlossen, aus historischen Gründen auf ein Recht einer eigenen deutschen Amtssprache zu verzichten. So kam es dazu, dass wir Bürger, wenn wir uns auf die Internetseiten der EU einklicken, bis heute nur Bahnhof verstehen und etliche unserer Politiker (ich behaupte es ist die Mehrheit), im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Richtlinien, Gesetze verabschiedet haben, ohne den Text der EU-Erlasse überhaupt verstanden zu haben.
Ich finde deshalb den
Vorschlag, der gestern von einem CDU-Politiker im Bundestag vorgestellt wurde, einfach gut, alle nicht ins Deutsche übersetzen Unterlagen als nicht brauchbar einzustufen und ungelesen wieder nach Brüssel zurückzusenden oder alternativ diese Unterlagen hier übersetzen zu lassen und die Kosten mit den deutschen Zahlungen an Brüssel zu verrechnen und einfach abzuziehen.


Sind die EU’ler tatsächlich schon so weit von uns entfernt, dass wir sie ausdrücklich darum bitten müssen, uns Bürger EUROPA endlich auch
einmal verstehen zu lassen?
Wenn ja, dann bin ich auch gegen die EU !!!

Wie bezeichnen wir noch einmal Politiker in einem Land, welche undemokratischen über die Köpfe ihrer Bürger hinweg regieren?
Dafür haben wir doch bei allen anderen Gelegenheiten immer sofort irgendwelche geschmeidigen Begriffe parat.
Hier nicht?


Haben die vielleicht Schiss, dass der aus vielen einzelnen Bürgern bestehende größte Nettozahler der EU auf einer Volksabstimmung bestehen könnte, weil er unerwartet und so nicht geplant entsetzt festzustellen in der Lage wäre, was für ein bürgerfremder, unternehmensfreundlicher, ja undemokratischer und nicht einmal funktionierender Unfug da mit seinem Steuergeld bisher zusammengefummelt und über den Leisten globalisiert worden ist?


Es ist einfach unglaublich, was man als Bürger so mitbekommt, wenn man Phoenix sieht.
Ich kanns nur jedem raten.
Man stelle ich einmal vor, Bürger und Wähler würden miteinander so umgehen, wie die EU es uns vormacht. Kein einziger Vertrag wäre das Papier wert, auf dem er stehen würde, kein Handwerksbetrieb könnte existieren, alle würden nur zusammenhocken und palavern und palavern und palavern.
Das kleinste Haar in der Suppe würde alles zum Stillstand bringen.

Und das soll Fortschritt für alle und ganz EUROPA bedeuten?
Man muss nur genau hinschauen und ganz automatisch kommt die Frage: Ja, wo ist der denn?
Wir sollten aufhören uns länger für dumm verkaufen zu lassen und uns endlich selbst um unser EUROPA kümmern. Zuerst einmal sollten wir verstehen was da mit und um uns herum passiert und schon passiert ist. Dann sollten wir keinem Geschwätz von Leuten mehr blind vertrauen, die womöglich selbst nicht einmal die Beschlüsse und Verfügungen aus Brüssel lesen und verstehen können.


Nehmen wir uns doch 1x im Monat soviel Zeit für unser EUROPA, wie wir jeden Tag für das Studium der SPORTSEITE unserer Lieblingszeitung aufwenden!

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Sex und Geld

@ Ich habe im vergangenen Vierteljahr dringende Angelegenheiten erledigen müssen und konnte mich in dieser Zeit nicht um  meine-deine-unsere BRD kümmern. Ich war aber sicher, dass es sie und Sie danach noch geben wird.
Gerade eben bin ich mit der im Hintergrund arbeitenden Leserstatstik  beschäftigt, als der Besucherzähler (auch Counter gerufen) wieder mal um einen „rauf“ klettert.
Ich schau interessiert nach und was sehe ich?
Das Ziel der Begierde lautet „Schulsex“.
Häh??
Ich sehe genauer nach und mich trifft ein „Online-Schauern“.
46,25%  aller Leseranfragen richten sich auf dieses Thema und einen einzigen Artikel!
Am 05.03.2008 habe ich aus Schabernack einen Artikel zum Thema „Schulsex in New York“ zitert und mich hierüber lustig gemacht.
Und was ist daraus geworden?
Ausgerechnet SEX ist der Spitzenreiter der TOP-TEN!
Puh!

Mit 20% aller Klicks liegt die Frage „Wie mache ich aus 1.000 Euro eine Million?“ auf  Platz 2.
Platz 3 belegt das hoffnungsvolle Thema „Pflegende Angehörige erben endlich mehr … „.

Damit liegt das Interesse an SEX und Geld ganz weit vorn.
Aber war das zu irgendeiner früheren Zeit jemals anders?
Ich vermute, da hat sich seit weit mehr als 5.000 Jahren nichts geändert – auch nicht durch die zwischenzeitliche Einführung des Internets.
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112 oder wegsehen?

Red@

Drehe ich mich das nächste Mal einfach weg?

Gestern bot sich mir dieses Bild.
Über den Dächern eines Nachbargrundstücks stiegen immer mehr Rauchwolken auf.
Kaum war eine verflogen kam eine noch größere hinterher.


Wo brennt's?

Eine heiße Sache. Was tun?

Mir gingen die durch Brände Verletzten, die ich in der Medizinischen Hochschule Hannover erlebte, durch den Sinn. Wie sie in Ihren alufolienverhüllten Bettgestellen wimmernd durch die Gänge geschoben wurden und wie alle Gespräche der anderen Patienten und Besucher auf den Fluren in diesen Momenten wie auf Kommando verebbten.

Also …. Mut gefasst und „112“ gewählt.

Halbherzig und zögernd, das gebe ich zu.
Aber was wenn?
Also los, das sich aktuell vor den eigenen Augen abspielende Geschehen schildernd, in Gedanken einen brennenden Dachstuhl und die Not der Wohnungsbesitzer vor Augen, die Adresse des Zielortes und den eigenen vollständigen Namen und die Adresse genannt.

Uff, nun ist es raus. Kann nicht mehr zurück geholt werden.

Was geschieht jetzt?

Geht jemand nachsehen?  Das Feuerwehrhaus ist ja man gerade 500 Meter weit vom Ziel entfernt.
Nichts. Es herrscht absolute Sonnabendnachmittagruhe.
Doch urplötzlich ging es schlagartig los.
Eine Sirene heulte auf.
War ich das?
Dann ertönte gellend das „Martinshorn“!
Mir wurde ganz anders.
Die freiwillige Feuerwehr Heessel war in Blitzesschnelle mit Wagen, vollem Geschirr, in Mannschaftsstärke und jeder Menge nicht identifizierbarem Gefolge da.
Nicht nur 1 Mann, der über die Straße gelaufen käme und erst mal im Nachbarhaus nachschaut?
Nein ALLE waren gekommen und auf einmal !!
Einige kamen aus der Seitenstraße und zogen sich im Laufen die Schutzkleidung an.
Umwerfend!
Ich hatte so etwas bislang nur gehört, nicht erlebt und hier auf dem niedersächsischen Lande in Burgdorf-Heessel niemals auch nur ansatzweise für möglich gehalten.
Als Veranlasser dieser Maßnahme kamen mir nun die dollsten Gedanken und Zweifel. Was hast du da bloß ausgelöst? Ob das wohl gut geht?
Unsicherheit stieg auf. Hatte ich mich richtig verhalten?
Kribbelnd und aufregend.
Der Grund für die über die Dächer quellenden Rauchwolken war schnell gefunden.
Ein von den Ereignissen ebenso überraschter Hobbygriller hatte unter Verwendung von faustgroßen XXL-Eierkohlen für seine zahlreichen Gäste im schattigen Hinterhof seinen Grill randvoll angefüllt und diesen offenbar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln in Gang setzen wollen.
Seit Jahrzehnten grille ich ja selbst oder bin bei solchen Veranstaltungen auch als Gast anwesend gewesen, aber eine solche scheiterhaufenähnliche Rauchentwicklung habe ich bislang noch nirgendwo gesehen.
Aber trotzdem; da steht man dann wie der überängstliche Dorf-Doofe da!
Alle schauten mich verständnisvoll (?), aber auf jeden Fall leicht kopfschüttelnd und vielsagend, mitleidig lächelnd an.
Gut gemeint zählt nicht. Danke sagt niemand. Keiner klopft einem auf die Schulter.

Was lerne ich nun aber persönlich aus dieser Erfahrung?
W
erde ich noch einmal die Notrufnummer wählen, um evtl. einen Brand oder einen evtl. Brand zu melden?
Um zu versuchen zu helfen, ggf. Personen vor Schaden zu bewahren, vielleicht deren Sach- und Vermögenswerte zu retten oder drehe ich mich weg und sehe in eine andere Richtung, um nicht wieder der „Trottel“ zu sein?

Ist es womöglich Bestandteil der angenommenen Bürgerpflicht oder gar deren unmittelbare Folge sich nach einen „Fehlalarm“ etwas doof zu fühlen?
Der Grad zwischen Held und Trottel ist tatsächlich verdammt schmal
Ich denke noch mal drüber nach.
?????!??!!???
Ich hoffe, ich hab noch etwas Zeit.

 

So geht es deiner-meiner-unserer BRD in 2008

@ Es geht voran!
„Kurs halten“ sagt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Den Jahreswirtschaftsbericht 2008 und die Empfehlung „weiter so!“ können Sie hier ausführlich nachlesen.

In ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2008: „Kurs halten!“ stellt die Bundesregierung auf der Grundlage des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes ihre Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor und erläutert ihre wirtschaftspolitische Strategie.

Lesenswert ist das schon. Auch die von Roland Koch beschworene schweigende Mehrheit sollte mal einen Blick reinwerfen!

Meine Steuerlast ist zu hoch! Sagt sogar die OECD

@ Das sage ich doch schon seit ich denken kann. Immer wieder habe ich gepredigt, dass die gefühlte Steuerlast bedrückend sei. Besonders für mich.
Heute nun veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft in der Tagesnachricht 11834 das Ergebnis der OECD-Studie.

Vollständige Pressenachricht vom 13.03.2008:
OECD-Studie belegt: Nach wie vor hohe Belastung der Einkommen mit Steuern in Deutschland

Anlässlich der Veröffentlichung der OECD-Studie „Taxing Wages 2007“ sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: „Die OECD bestätigt meine Auffassung, dass wir Maßnahmen zur Verringerung der Steuerlast ergreifen müssen. Dabei muss vor allem etwas zum Ausgleich der kalten Progression getan werden, die gerade die niedrigen und mittleren Einkommen besonders belastet.“

Die OECD untersucht in der Studie die Entwicklung der Steuer- und Abgabenbelastung in den 30 OECD-Ländern. In Deutschland beträgt die Steuer- und Abgabenbelastung 52,2 % der Arbeitskosten. Damit belegt Deutschland Platz 3 hinter Belgien und Ungarn. Im Vorjahresvergleich hat die relative steuerliche Belastung der Arbeitseinkommen um 0,16 Prozentpunkte zugenommen. Insgesamt ist jedoch aufgrund der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge die Abgabenbelastung um 1,1 Prozentpunkte zurückgegangen. Dies war im OECD-Vergleich der drittgrößte Rückgang.

Nach den Berechnungen der OECD wurde die Entlastung des Arbeitseinkommens eines Durchschnittsverdieners seit dem Jahr 2000 in Höhe von 0,8 Prozentpunkten durch kalte Progression und reale Einkommenssteigerungen mehr als kompensiert. Dadurch erhöhte sich die Steuer- und Abgabenbelastung um 1,1 Prozentpunkte. In Relation zu ihrem Einkommen sind insbesondere die Bezieher mittlerer Einkommen betroffen.
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Sie haben Sie doch sicherlich auch einen interessanten Artikel aufgestöbert, von dem unsere BRD erfahren sollte? Tragen Sie ihn bitte hier ein oder senden Sie ein Mail an tipp@unserebrd.de.

Hauptsache Arbeit – egal zu welchen Bedingungen?

Red@ver.di veröffentlich eine interessante Abhandlung zum Thema:
Was ist gute Arbeit?– und wie weit ist die heutige Arbeitsrealität davon entfernt?“
Bemerkenswert ist, dass ver.di unwidersprochen behauptet, dieses Material wäre so brisant, dass der frühere Wirtschafts- und Arbeitsminster Wolfgang Clement dieses in der Schublade verschwinden lassen wollte.
SUPER Herr SUPER-Minster (a.D.) Wenn das stimmt, dann trifft auch mein Wunsch nach Wahrheit in der zukünftigen Politik zu.  
Wie die Faust auf’s Auge!
Hier klicken und den ver.di-Artikel lesen