😎 Eine Innovation aus dem Hause GLOS. Eine Idee, die es in sich hat. DEINE-MEINE-UNSERE BRD atmet auf und tief durch. Und dazu noch dieser unglaubliche, ja ungeheuere Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen, die durch ELENA schließlich 85 Millionen EURO einsparen werden (so das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Absatz „Vorteile“ im folgenden Text).
Wahnsinn! Da können sich die asiatischen Tigerstaaten aber mal warm anziehen. Und die Amis erst!
Na wartet nur! Deutschland ist im Kommen und mit solchen Meilenstein-Ideen zeigen wir, wer wirklich der wahre masterplayer auf dem global Erdball ist.
Durch wieviele Unternehmen muss ich die 85 Millionen eigentlich teilen oder muss ich durch die Anzahl der Arbeitnehmer – incl. Teilzeit, Bafög-Empfänger, HartzIV und, und ….. – teilen?
Ein neues formalisiertes Verfahren zur Vereinfachung der Bürokratie.
Mensch Glos, das haste gut gemacht. Bist ein echter Bringer und der Bundespräsident bastelt sicherlich gerade das Bundesinnovativkreuz zusammen.
Und hier der Text aus der Nachrichtenküche des BMWI.
BMWI, das ist da wo der GLOS jetzt meistens arbeitet und sich für uns Bundesbürger den Kopf zermartert.
Kabinett beschließt elektronischen EinkommensnachweisDatum: 25.6.2008 Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen. Damit ist die Grundlage für einen substanziellen Fortschritt beim Bürokratieabbau gelegt und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Innovation in Deutschland getan. Derzeit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Behörden Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie (Sozial-)Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies ab dem 01.01.2012. Die Papierbescheinigungen werden durch ein formalisiertes elektronisches Verfahren ersetzt. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, betont: „Das ELENA-Verfahren ändert nichts an den Ansprüchen der Bürger, sondern zielt darauf, bestehende Möglichkeiten der Kommunikation besser zu verknüpfen. Der Gesetzentwurf zeigt eindrucksvoll, dass neue Technologien auch wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen können. Alleine durch ELENA können wir die Unternehmen um mehr als 85 Mio. ¤ im Jahr entlasten.“ Die Arbeitgeber werden künftig nicht mehr schriftlich Bescheinigungen ausstellen, sondern monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Speicherstelle melden. Aus dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die Daten ab und berechnen auf ihrer Grundlage die Leistungen. Ein Datenabruf ist nur unter aktiver Mitwirkung des Bürgers möglich. Ohne seine Zustimmung kann ein Zugriff auf seine Daten nicht stattfinden. Als Schlüssel für die Daten dient eine Signatur, die beispielsweise auf jeder modernen Bankkarte oder dem digitalen Personalausweis aufgebracht werden kann. Auch die Zugangsberechtigung des Beschäftigten der Verwaltung erfolgt mittels Signaturkarte, so dass eine „doppelte“ Prüfung der Berechtigung zum Datenabruf stattfindet und nur in dieser Kombination der Datenabruf möglich ist. Bundesminister Glos: „Mit der qualifizierten Signaturkarte nutzen wir ein System, das bedeutend für die Entwicklung der neuen Kommunikationstechniken ist. Die Signaturkarten bieten den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise die Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen sowie auf elektronischem Wege rechtssicher zu unterschreiben. Davon profitiert der Verbraucher, der elektronische Handel und die Dienstleistungswirtschaft.“ Für die Einrichtung und den Betrieb der zentralen Speicherstelle und der dazugehörigen Verfahrensstellen wird der Bund eine Vorfinanzierung in Höhe von rund 55 Mio. ¤ übernehmen. Sollten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bei Antragstellung über keine qualifizierte Signatur verfügen, sieht das Gesetz ausdrücklich einen Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten für das qualifizierte Zertifikat vor. Der Gesetzentwurf sieht zunächst die Umsetzung von sechs Bescheinigungen aus dem Bereich Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld vor. Ziel der Bundesregierung ist es, das Verfahren schrittweise auszubauen und ab 01.01.2015 alle weiteren Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch in das Verfahren mit einzubeziehen. Fakten zum ELENA-Verfahren
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