23% des Jahreseinkommens erzielen Landwirte aus Steuermitteln

OECD Berlin Centre
– 21. August 2008

Agricultural Policies in OECD Countries at a Glance

23 Prozent ihrer Bruttoeinkünfte erzielten Landwirte in OECD Ländern im Jahr 2007 aufgrund staatlicher Unterstützung.
Dies ist der niedrigste Wert seit Beginn dieser Berechnungen Mitte der 1980er Jahre. Im Jahr 2006 lag die Subventionsquote noch bei 26 Prozent, 2005 bei 28 Prozent. Vor allem der starke Anstieg der internationalen Agrarpreise, der zum Teil auf die hohen Energiepreise und die Unterstützung der Biokraftstoff-produktion zurückzuführen ist, hat dazu geführt, dass sich der Abstand zwischen Weltmarktpreisen und den künstlich erhöhten Binnenmarktpreisen verringert hat.

Der OECD Bericht „Agricultural Policies in OECD Countries at a Glance“ liefert neueste Daten zu Agrarsubventionen in OECD Ländern. Die Publikation erscheint alle zwei Jahre im Wechsel mit „Agricultural Policies in OECD Countries: Monitoring and Evaluation“.

Weitere Informationen und Bezugsquellen finden
Sie unter: www.oecd.org/de/agriculturalpolicies
Ein Hinweis von Christa aus Heidenheim

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Eins ist sicher. Es geht weiter bergab.

Bis heute wird versucht mir weiszumachen, dass die Agenda 2010 unseres unvergessenen Kanzlers und Förderers der hartzschen Ideen G. Schröder der Brennstoff ist, der den Konjunkturmotor endlich dynamisiert und in Fahrt gebracht hätte. Daneben reklamierte die CDU diesen Erfolg natürlich für sich – was uns irgendwie auch gar nicht wundert – und reflektierte ihn auf unseren unter Fachleuten weltweit anerkannten und geachteten Wirtschaftminister Glos aus der Superstarküche der bayerischen CSU.

Inzwischen ist der OECD-Bericht über die Lage der wirtschaftlichen Situation in Deutschland erhältlich und er kommt (von den Grafiken abgesehen) volksnah – oh Wunder – sogar teilweise in deutsch zu uns. Die OECD haut der Welt am laufenden Band Berichte um die Ohren und davon werden pro Jahr sogar 10 Stück für uns Bürger ganz oder auszugsweise übersetzt. Na bitte, das nenne ich volksnah und bürgerfreundlich.

Was steht drin?
Kurz und knapp: „Der Außenhandel geht in die Knie, die Bankenkrise hält noch ihre Nachwehen für uns bereit, wir Bürger sparen zu viel und machen zu wenig Umsatz im Binnenland und wenn wirs im eigenen Ländle nicht ändern sieht es gar nicht gut für uns aus.“

Entgegen anderer Ansichten ziehe ich daraus für mich die ernüchternde Erkenntnis:
Wir haben mal wieder selber Schuld. Was horten wir auch unsere Kohle, hauen wir sie doch raus. Geld auszugeben ist momentan und bleibt zukünftig erste Bürgerpflicht, auch wenn wir aufgrund geänderter Kreditvergaberegularien oder allein wegen unseres Alters gar kein Darlehen mehr für den Ernstfall bekommen werden.
Kaufen wir also die Neuwagen der daniederliegenden Autoindustrie, auch wenn zukünftig halbjährlich eine immer bessere Technik auf den Markt kommt und unser aktuelles Fahrzeug nach etwa einem Jahr wertlos ist oder gesetzliche Auflagen wie der nicht lieferbare Rußfilter dieses unverkäuflich machen.
Sorgen wir gemäß den zukünftig in immer kürzeren Abständen auf uns zukommenden Energiespar-VOs für eine nachträgliche Wärmedämmung unseres konventionell errichteten Hauses, um die Wirtschaft und das Handwerk durch diese Geldspritze nachhaltig zu beleben, auch wenn dann der Schimmel an den Wänden sprießt und Eigentümer und Mieter auf die Straße treibt, währenddessen die modernisierte Hütte nahezu unverkäuflich wird. Bauphysiker schlagen einfach nur die Hände über dem Kopf zusammen, aber das wird im Reichstag nicht oder lediglich als Beifall wahrgenommen.
Die Gesetzeslage schafft aktuell und mittelfristig nachhaltig jede Menge Renovierungs- und Reparaturbedarf, hofft auf Arbeitsplätze, schichtet das Volksvermögen einmal um und lässt den Staat (also uns!?) sich am sogenannten Mehrwert erholen.

Also es ist sowieso egal, entweder jetzt raus mit der Kohle oder sie später als alternder Hartz4-Empfänger in Häppchen oder scheibchenweise verzehren.
Sicher ist, das Geld bleibt nicht im Sparstrumpf. Herr Müntefering, der sich „zu seiner Zeit“ über die Sparwut und die Kaufzurückhaltung der Bürger bitter erregte, hat uns in seinem Nachlass die Weisheit hinterlassen „Ihr geizigen Bundesbürger, irgendwie kommt der Staat so oder so an eure Kohle, wartet es nur ab, ihr werdet es erleben!“
Also kloppt sie im Interesse einer quirligen Volkswirtschaft und zum Nutzen von Handel, Gewerbe und Arbeitsplätzen lieber unverzüglich auf den Kopp, solange es noch Spaß bringt und ihr die Kraft habt diesen zu genießen.
Fürs Alter oder für schlechte Zeiten zu sparen ist unter zukünftigen Regierungen (egal welcher Coleur) und unserem heutigen Finanzminister vollkommen unattraktiv geworden.
Aus diesem Grunde gehen die Zumwinkels unserer BRD, wahrscheinlich für uns wegweisend, mit ihrem „Ersparten“ doch lieber nach Österreich, Luxembourg, in die Schweiz, ins gelobte Liechtenstein und bringen es außerhalb unserer BRD unters Volk. Es gibt noch andere und nicht ganz so bekannte Paradiese wo das Geld nicht mehr baden geht sondern ganz „wellnesslike“ schonend gewaschen wird. Aber dafür ist unser Kleingeld nicht geeignet. Unsere Pinunse hat kurze Beine, kann nicht flüchten, muss hier bleiben und deshalb auf dem hiesigen Markt ausgegeben werden.
Vergessen Sie, dass die zu bezahlende Handwerkerstunde und Ihr eigener Mini-Stundenlohn nicht miteinander harmonisieren.
Das liegt nicht am Handwerker, das liegt am System, das Ihnen z.B. nicht einmal einen Mindestlohn bietet. Dafür aber die Chance in Sachsen für 4,80 Euro als Verkäuferin an der Fleischtheke zu stehen und sich an der Warenauslage ihres Chefs satt zu sehen. Der aufgrund dieses großzügigen Deputats etwas geringere ausfallende Lohn steht dann aber ganz sicher harmonisch zum Sättigungsgefühl durch die Betrachtung der Fleischauslage!

Ach so, der optimistische OECD-Bericht.
Wer ihn lesen möchte findet ihn [hier].
http://www.oecd.org/dataoecd/24/45/40762301.pdf

Ist Ihr Schuldner ins Ausland abgehauen?

Bundestag bereitet Weg für effektiven Rechtsschutz in Europa

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.

„Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das wollen wir ändern. Für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr werden für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren werden als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

1. Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bietet einem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen Titel zu bekommen, wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht bestreiten wird. Anwendbar ist die Verordnung bei Geldforderungen. Es muss außerdem ein grenzüberschreitender Fall vorliegen, d. h. die Parteien müssen grundsätzlich in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sein.

Beispiel: Eine Studentin bestellt von München aus über das Internet bei einem Computerhändler in London ein Notebook. Bei der ersten Nutzung stellt sich heraus, dass der Prozessor langsamer ist, als im Internet angepriesen. Die Studentin widerruft sogleich den Kaufvertrag und sendet das Notebook nach London zurück. Trotz mehrerer Aufforderungen erstattet der Händler ihr den im Voraus gezahlten Kaufpreis nicht zurück.

Künftig kann die Studentin nach dem Europäischen Mahnverfahren vorgehen und auf einem Standardformular beim zuständigen englischen Gericht den Erlass eines Zahlungsbefehls beantragen. Das ist eine große Erleichterung, denn die Studentin kann ein europaweit einheitliches und einfaches Verfahren wählen und muss nicht nach der jeweiligen einzelstaatlichen Verfahrensordnung vorgehen. Das Formular des Europäischen Mahnverfahrens ist anwenderfreundlich gestaltet: Viele Angaben erfolgen durch das Eintragen von Code-Nummern. Dadurch werden sprachliche Schwierigkeiten beim Ausfüllen weitgehend vermieden. Ist der Antrag der Studentin im Ausgangsfall nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl. Diesen Zahlungstitel stellt das Gericht dem Antragsgegner – hier dem Computerhändler – zu. Er hat dann die Möglichkeit, den Zahlungsbefehl entweder zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen.

Legt der Computerhändler innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl automatisch für vollstreckbar. Die Studentin kann den Zahlungstitel dann in jedem EU-Mitgliedstaat zwangsweise durchsetzen. Im Fall eines Einspruchs des Computerhändlers beginnt ein gewöhnlicher Zivilprozess. Die Studentin müsste dann genau begründen und notfalls beweisen, warum sie ihr Geld zurück möchte.

Der Antragsgegner hat also – anders als im deutschen Mahnverfahren – grundsätzlich nur eine Chance, Einwendungen gegen den Zahlungsbefehl zu erheben (sogenanntes einstufiges Verfahren). Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen innerhalb der EU erfolgreich dafür eingesetzt, den Antragsgegner ausreichend zu schützen. Dieser Schutz wird u. a. dadurch erreicht, dass das Europäische Mahnverfahren grundsätzlich bei dem Gericht stattfindet, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Aufenthalt hat. Das bedeutet: Wer in Deutschland wohnt, muss nicht befürchten, mit einem Zahlungsbefehl eines ausländischen Gerichts konfrontiert zu werden.

2. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 schafft ein einheitliches europäisches Zivilverfahren, das vor den Gerichten der Mitgliedstaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung findet. Forderungen bis 2.000 Euro können damit leichter durchgesetzt werden. Die Verordnung gilt – wie das Europäische Mahnverfahren – nur für grenzüberschreitende Fälle.

Beispiel: Peter Müller aus Deutschland hat während seines Urlaubs in Spanien einen Verkehrsunfall mit dem dort lebenden José Sánchez. Seine Werkstatt schätzt die Reparaturkosten am Auto von Peter Müller auf 1.500 Euro.

Wenn José Sánchez die Zahlung von 1.500 Euro endgültig verweigert, kann Peter Müller seinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten in Zukunft vor dem zuständigen spanischen Gericht nach den neuen europäischen Regeln durchsetzen. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist einfach, effizient und kostengünstig. Für die Verfahrenseinleitung durch den Kläger und die Erwiderung des Beklagten stehen standardisierte Formulare zur Verfügung. Ausfüllhinweise erleichtern die Nutzung in der Praxis. Weder Peter Müller noch José Sánchez müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Das Verfahren wird grundsätzlich schriftlich geführt. Eine mündliche Verhandlung findet nur statt, wenn das Gericht sie für notwendig erachtet. Dadurch werden Reisekosten der Parteien vermieden.

3. Regelungen des heute beschlossenen Gesetzes

Das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz enthält die erforderlichen nationalen Durchführungsvorschriften für die genannten EG-Verordnungen. Diese Verordnungen gelten zwar unmittelbar. An einigen Stellen verweisen sie aber ausdrücklich auf das nationale Recht oder geben dem nationalen Gesetzgeber Spielraum. Diese Schnittstellen füllt das Gesetz aus.

In Deutschland wird für die Bearbeitung von Anträgen im Europäischen Mahnverfahren allein das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig sein, soweit es nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche geht. Diese mit dem Land Berlin und den übrigen Bundesländern abgestimmte Zuständigkeitskonzentration erspart den Ländern doppelte Arbeit bei der Entwicklung der technischen Voraussetzungen für die Bearbeitung der Mahnanträge und der Schulung des Personals. Die Zuständigkeitskonzentration erleichtert es dem Antragsteller – der in der Regel im EU-Ausland ansässig ist – außerdem erheblich, seinen Antrag beim zuständigen Gericht einzureichen.

Anträge im Europäischen Mahnverfahren sollen so weit wie möglich automatisiert bearbeitet werden, soweit es sich nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche handelt. Das Land Berlin schafft derzeit in einem gemeinsamen Pilotprojekt mit der österreichischen Justizverwaltung die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen. Bis dahin sind Anträge in Papierform einzureichen. Die verbindliche Einführung der maschinellen Bearbeitung wird durch eine Verordnung des Landes Berlin erfolgen.

Zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen enthält das heute verabschiedete Gesetz einige Anpassungen und Klarstellungen sowohl für das Verfahren bis zum Urteil als auch für die Zwangsvollstreckung. Sie betreffen insbesondere die Regelungen über die Beweisaufnahme und zum Gang des Verfahrens. Die Durchführung des Verfahrens wird dadurch in der deutschen Gerichtspraxis noch anwenderfreundlicher. Zugleich wird die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen bis 2.000 Euro nach dem europäischen Verfahren in den deutschen Zivilprozess eingebettet.

Neben den Ausführungsvorschriften für das Europäische Mahnverfahren und das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen enthält das neue Gesetz einige zivilprozessuale Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zustellungen in EU-Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten. Außerdem wird die bundesweite Tätigkeit von Dolmetschern und Übersetzern erleichtert: Sind sie in einem Bundesland allgemein beeidigt bzw. ermächtigt worden, können sie sich künftig vor allen Gerichten des Bundes und der Länder hierauf berufen.

Die Ausführungsbestimmungen werden zeitgleich mit den jeweiligen EU-Verordnungen in Kraft treten. Das Europäische Mahnverfahren gilt ab dem 12. Dezember 2008, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ab dem 1. Januar 2009.

Lt. Mailnachricht des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 20.06.2008
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Wer versteht noch die Sprache der EU?

Gestern war erneut Debattierstunde im Bundestag. Unter anderem ging es mal wieder darum, dass nur ganz wenige Personen die in Brüssel erstellten und von dort an die Deutsche Regierung und den Bundestag versandten Unterlagen verstehen können.
Wer im Bundestag oder von den Bürgern kann schon so gut französisch oder englisch, dass er alle technischen Begriffe einwandfrei zu übersetzen, deuten und verstehen vermag?


Zur Erinnerung: Bei Regelung der EU-
Amtssprache haben sich die Vertreter Deutschlands, die weisen Herren Genscher und Kohl (Historiker), entschlossen, aus historischen Gründen auf ein Recht einer eigenen deutschen Amtssprache zu verzichten. So kam es dazu, dass wir Bürger, wenn wir uns auf die Internetseiten der EU einklicken, bis heute nur Bahnhof verstehen und etliche unserer Politiker (ich behaupte es ist die Mehrheit), im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Richtlinien, Gesetze verabschiedet haben, ohne den Text der EU-Erlasse überhaupt verstanden zu haben.
Ich finde deshalb den
Vorschlag, der gestern von einem CDU-Politiker im Bundestag vorgestellt wurde, einfach gut, alle nicht ins Deutsche übersetzen Unterlagen als nicht brauchbar einzustufen und ungelesen wieder nach Brüssel zurückzusenden oder alternativ diese Unterlagen hier übersetzen zu lassen und die Kosten mit den deutschen Zahlungen an Brüssel zu verrechnen und einfach abzuziehen.


Sind die EU’ler tatsächlich schon so weit von uns entfernt, dass wir sie ausdrücklich darum bitten müssen, uns Bürger EUROPA endlich auch
einmal verstehen zu lassen?
Wenn ja, dann bin ich auch gegen die EU !!!

Wie bezeichnen wir noch einmal Politiker in einem Land, welche undemokratischen über die Köpfe ihrer Bürger hinweg regieren?
Dafür haben wir doch bei allen anderen Gelegenheiten immer sofort irgendwelche geschmeidigen Begriffe parat.
Hier nicht?


Haben die vielleicht Schiss, dass der aus vielen einzelnen Bürgern bestehende größte Nettozahler der EU auf einer Volksabstimmung bestehen könnte, weil er unerwartet und so nicht geplant entsetzt festzustellen in der Lage wäre, was für ein bürgerfremder, unternehmensfreundlicher, ja undemokratischer und nicht einmal funktionierender Unfug da mit seinem Steuergeld bisher zusammengefummelt und über den Leisten globalisiert worden ist?


Es ist einfach unglaublich, was man als Bürger so mitbekommt, wenn man Phoenix sieht.
Ich kanns nur jedem raten.
Man stelle ich einmal vor, Bürger und Wähler würden miteinander so umgehen, wie die EU es uns vormacht. Kein einziger Vertrag wäre das Papier wert, auf dem er stehen würde, kein Handwerksbetrieb könnte existieren, alle würden nur zusammenhocken und palavern und palavern und palavern.
Das kleinste Haar in der Suppe würde alles zum Stillstand bringen.

Und das soll Fortschritt für alle und ganz EUROPA bedeuten?
Man muss nur genau hinschauen und ganz automatisch kommt die Frage: Ja, wo ist der denn?
Wir sollten aufhören uns länger für dumm verkaufen zu lassen und uns endlich selbst um unser EUROPA kümmern. Zuerst einmal sollten wir verstehen was da mit und um uns herum passiert und schon passiert ist. Dann sollten wir keinem Geschwätz von Leuten mehr blind vertrauen, die womöglich selbst nicht einmal die Beschlüsse und Verfügungen aus Brüssel lesen und verstehen können.


Nehmen wir uns doch 1x im Monat soviel Zeit für unser EUROPA, wie wir jeden Tag für das Studium der SPORTSEITE unserer Lieblingszeitung aufwenden!

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Meine Steuerlast ist zu hoch! Sagt sogar die OECD

@ Das sage ich doch schon seit ich denken kann. Immer wieder habe ich gepredigt, dass die gefühlte Steuerlast bedrückend sei. Besonders für mich.
Heute nun veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft in der Tagesnachricht 11834 das Ergebnis der OECD-Studie.

Vollständige Pressenachricht vom 13.03.2008:
OECD-Studie belegt: Nach wie vor hohe Belastung der Einkommen mit Steuern in Deutschland

Anlässlich der Veröffentlichung der OECD-Studie „Taxing Wages 2007“ sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: „Die OECD bestätigt meine Auffassung, dass wir Maßnahmen zur Verringerung der Steuerlast ergreifen müssen. Dabei muss vor allem etwas zum Ausgleich der kalten Progression getan werden, die gerade die niedrigen und mittleren Einkommen besonders belastet.“

Die OECD untersucht in der Studie die Entwicklung der Steuer- und Abgabenbelastung in den 30 OECD-Ländern. In Deutschland beträgt die Steuer- und Abgabenbelastung 52,2 % der Arbeitskosten. Damit belegt Deutschland Platz 3 hinter Belgien und Ungarn. Im Vorjahresvergleich hat die relative steuerliche Belastung der Arbeitseinkommen um 0,16 Prozentpunkte zugenommen. Insgesamt ist jedoch aufgrund der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge die Abgabenbelastung um 1,1 Prozentpunkte zurückgegangen. Dies war im OECD-Vergleich der drittgrößte Rückgang.

Nach den Berechnungen der OECD wurde die Entlastung des Arbeitseinkommens eines Durchschnittsverdieners seit dem Jahr 2000 in Höhe von 0,8 Prozentpunkten durch kalte Progression und reale Einkommenssteigerungen mehr als kompensiert. Dadurch erhöhte sich die Steuer- und Abgabenbelastung um 1,1 Prozentpunkte. In Relation zu ihrem Einkommen sind insbesondere die Bezieher mittlerer Einkommen betroffen.
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Thema „Krieg der Moneten“

@ Panik an den Märkten  – Financial Times berichtet
Nebenwerte wehrlos – Financial Times berichtet
Siemens ohne Boden – Dax im Tiefenrausch – n-tv berichtet
Finanzkrise lehrt Anleger das Fürchten – Financial Times berichtet
Märkte treiben FED vor sich her – Financial Times berichtet
Zinssenkung lässt Kurse einbrechen – tagesschau berichtet
Märkte zittern vor Hiobsbotschaften  – Financial Times berichtet
Frisst der Dax International den Dax – boerse.ARD berichtet

Das Handelblatt schreibt heute über:
Dramatische Entwicklungen …. weltweite Turbulenzen …. Notverkauf …. Talfahrt …. Dax brach ein …. rutschte ab …. Gewinnwarnungen …. böse abgestraft ….. stürzten ab …. Anleger flüchten …. im freien Fall …. die Krise verschärft sich …. Finanzwerte brechen ein …. wir können niemandem mehr vertrauen …. wem soll ich hier noch glauben …. Prügel einstecken …. die größten Verlierer …. Risiken gestiegen … Glaubwürdigkeit hat enormen Schaden genommen …. usw.

Das sind doch leckere Krimithemen!  Horror, Gewalt und  Korruption. Warlords aus den feinsten Kreisen.
Das möchte ich an dieser Stelle heute aber mal öffentlich beichten: „Geldangelegenheiten waren mir immer schon unheimlich. Jetzt habe ich aber richtig Angst vor meinem Geld bekommen. Nix wie weg damit. Weg mit diesem Teufelszeug. Bringt nur Unglück.“

Italien will sich seiner Steuersünder zuwenden

@ Seit Liechtenstein durch deine-meine-unsere BRD öffentlich gebrandmarkt wurde und seit unser Finanzminister die Zahlen veröffentlicht hat (5 Millionen Einsatz bei einem Ertrag von 300 Millionen) lecken sich auch in anderen europäischen Staaten die zuständigen Beamten die Finger.
Dazu zählen neben Neuseeland und Australien, auch Griechenland, die Niederlande, England, Spanien, Schweden. Aber auch das US-Government des heilbringenden Georg (W.Bush)  will noch mal richtig aufräumen.
Ja sogar Italien, das Land, in dem das Bankensystem überhaupt erfunden wurde, macht sich auf die Socken, um dem Volk in die mehr oder weniger illegalen Sparstrümpfe zu schauen.
Da fällt mit ein, stehen da nicht auch Neuwahlen an und will nicht ein Herr Berlusconi wieder an das Ruder der Regierung? Steht dann ggf. wieder ein ganz spezielles Gesetz auf der Tagesordnung des italienischen Parlaments, wonach der Salvatore-Normal-Bürger so richtig einen an die Waffel bekommt, wenn er wegen Steuerhinterziehung erwischt wird, aber ein bestimmter Personenkreis – meist Politiker – straffrei bleibt? Deren persönliche Steuerhinterziehungen wurden nämlich ausschließlich  und nur im Dienste und zum Nutzen des italienischen Volkes begangen. Das muss der Bürger der stolzen Nation dem sich aufopfernden Politiker doch belohnen.
Ich ahne, da bahnt sich wieder eine berlusconische Leistung an, die des Meisters des sauber-strahlenden Lächelns würdig ist.
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899 Millionen Bußgeld

@ Vielleicht hatte Microsoft auf Milde gehofft. In der vergangenen Woche hatte der Software-Gigant angekündigt, seine Software-Schnittstellen zu öffnen, seine Geschäftspraxis zu ändern – wegen der er schon so viele Bußgelder hatte zahlen müssen. Doch jetzt hat die EU den Konzern erneut zu einer Strafzahlung in Rekordhöhe verdonnert (mehr…). 899 Millionen Euro will die EU-Kommission von Microsoft haben – wieder wegen Wettbewerbsverstößen.

Mann, was da in spiegel-online steht ist ja ein richtiger Kracher! Da sind die hier so verschmähten und beschimpften Abmahnanwälte wohl doch echte Kumpel für mich.

Fränzösische Küche = WeltKulturErbe ?!

Eben lese ich es und traue meine Augen nicht. Liegt es an der Uhrzeit? Habe seit gestern 20:00h nur 1 Glas Rotwein (0,2 ltr.) getrunken.
Sarkozy (richtige Aussprache beachten. Mit „s“ nicht mit „tz“) ist der Ansicht, die französische Küche sei die beste der Welt, will sie zum Weltkuturerbe erklären lassen und hat angekündigt einen entsprechenden Antrag bei der UN-Kulturorganisation UNESCO zu stellen.

Haste da noch Geschmack? Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Weiterlesen

„Die Übergriffe sind brutaler geworden“

Red@ Es gibt auch außerhalb deiner-meiner-unserer BRD rohe Gewalt:
Stern-Online berichtet: Kopenhagen – Anton Njie Hansen wollte seine Wollmütze nicht hergeben. Das war sein Todesurteil. Denn nach seiner Weigerung stach eine Gruppe junger Männer den 19-Jährigen Anfang Januar mitten in Kopenhagen tot. Seit dem sinnlosen Mord auf dem schicken Kongens Nytorv-Platz steht die dänische Öffentlichkeit unter Schock.

Dänische Wikinger waren schon seit ihrem König Ongendus in frühesten Zeiten als mörderisch bekannt und seit Beginn des neunten Jahrhunderts in ganz Europa als beutegierig gefürchtet. Verbreiten Dänen wieder Angst und Schrecken? Mord wegen einer Mütze? Wie bescheuert sind solche Täter eigentlich?