Ist Ihr Schuldner ins Ausland abgehauen?

Bundestag bereitet Weg für effektiven Rechtsschutz in Europa

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.

„Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das wollen wir ändern. Für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr werden für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren werden als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

1. Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bietet einem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen Titel zu bekommen, wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht bestreiten wird. Anwendbar ist die Verordnung bei Geldforderungen. Es muss außerdem ein grenzüberschreitender Fall vorliegen, d. h. die Parteien müssen grundsätzlich in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sein.

Beispiel: Eine Studentin bestellt von München aus über das Internet bei einem Computerhändler in London ein Notebook. Bei der ersten Nutzung stellt sich heraus, dass der Prozessor langsamer ist, als im Internet angepriesen. Die Studentin widerruft sogleich den Kaufvertrag und sendet das Notebook nach London zurück. Trotz mehrerer Aufforderungen erstattet der Händler ihr den im Voraus gezahlten Kaufpreis nicht zurück.

Künftig kann die Studentin nach dem Europäischen Mahnverfahren vorgehen und auf einem Standardformular beim zuständigen englischen Gericht den Erlass eines Zahlungsbefehls beantragen. Das ist eine große Erleichterung, denn die Studentin kann ein europaweit einheitliches und einfaches Verfahren wählen und muss nicht nach der jeweiligen einzelstaatlichen Verfahrensordnung vorgehen. Das Formular des Europäischen Mahnverfahrens ist anwenderfreundlich gestaltet: Viele Angaben erfolgen durch das Eintragen von Code-Nummern. Dadurch werden sprachliche Schwierigkeiten beim Ausfüllen weitgehend vermieden. Ist der Antrag der Studentin im Ausgangsfall nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl. Diesen Zahlungstitel stellt das Gericht dem Antragsgegner – hier dem Computerhändler – zu. Er hat dann die Möglichkeit, den Zahlungsbefehl entweder zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen.

Legt der Computerhändler innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl automatisch für vollstreckbar. Die Studentin kann den Zahlungstitel dann in jedem EU-Mitgliedstaat zwangsweise durchsetzen. Im Fall eines Einspruchs des Computerhändlers beginnt ein gewöhnlicher Zivilprozess. Die Studentin müsste dann genau begründen und notfalls beweisen, warum sie ihr Geld zurück möchte.

Der Antragsgegner hat also – anders als im deutschen Mahnverfahren – grundsätzlich nur eine Chance, Einwendungen gegen den Zahlungsbefehl zu erheben (sogenanntes einstufiges Verfahren). Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen innerhalb der EU erfolgreich dafür eingesetzt, den Antragsgegner ausreichend zu schützen. Dieser Schutz wird u. a. dadurch erreicht, dass das Europäische Mahnverfahren grundsätzlich bei dem Gericht stattfindet, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Aufenthalt hat. Das bedeutet: Wer in Deutschland wohnt, muss nicht befürchten, mit einem Zahlungsbefehl eines ausländischen Gerichts konfrontiert zu werden.

2. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 schafft ein einheitliches europäisches Zivilverfahren, das vor den Gerichten der Mitgliedstaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung findet. Forderungen bis 2.000 Euro können damit leichter durchgesetzt werden. Die Verordnung gilt – wie das Europäische Mahnverfahren – nur für grenzüberschreitende Fälle.

Beispiel: Peter Müller aus Deutschland hat während seines Urlaubs in Spanien einen Verkehrsunfall mit dem dort lebenden José Sánchez. Seine Werkstatt schätzt die Reparaturkosten am Auto von Peter Müller auf 1.500 Euro.

Wenn José Sánchez die Zahlung von 1.500 Euro endgültig verweigert, kann Peter Müller seinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten in Zukunft vor dem zuständigen spanischen Gericht nach den neuen europäischen Regeln durchsetzen. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist einfach, effizient und kostengünstig. Für die Verfahrenseinleitung durch den Kläger und die Erwiderung des Beklagten stehen standardisierte Formulare zur Verfügung. Ausfüllhinweise erleichtern die Nutzung in der Praxis. Weder Peter Müller noch José Sánchez müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Das Verfahren wird grundsätzlich schriftlich geführt. Eine mündliche Verhandlung findet nur statt, wenn das Gericht sie für notwendig erachtet. Dadurch werden Reisekosten der Parteien vermieden.

3. Regelungen des heute beschlossenen Gesetzes

Das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz enthält die erforderlichen nationalen Durchführungsvorschriften für die genannten EG-Verordnungen. Diese Verordnungen gelten zwar unmittelbar. An einigen Stellen verweisen sie aber ausdrücklich auf das nationale Recht oder geben dem nationalen Gesetzgeber Spielraum. Diese Schnittstellen füllt das Gesetz aus.

In Deutschland wird für die Bearbeitung von Anträgen im Europäischen Mahnverfahren allein das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig sein, soweit es nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche geht. Diese mit dem Land Berlin und den übrigen Bundesländern abgestimmte Zuständigkeitskonzentration erspart den Ländern doppelte Arbeit bei der Entwicklung der technischen Voraussetzungen für die Bearbeitung der Mahnanträge und der Schulung des Personals. Die Zuständigkeitskonzentration erleichtert es dem Antragsteller – der in der Regel im EU-Ausland ansässig ist – außerdem erheblich, seinen Antrag beim zuständigen Gericht einzureichen.

Anträge im Europäischen Mahnverfahren sollen so weit wie möglich automatisiert bearbeitet werden, soweit es sich nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche handelt. Das Land Berlin schafft derzeit in einem gemeinsamen Pilotprojekt mit der österreichischen Justizverwaltung die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen. Bis dahin sind Anträge in Papierform einzureichen. Die verbindliche Einführung der maschinellen Bearbeitung wird durch eine Verordnung des Landes Berlin erfolgen.

Zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen enthält das heute verabschiedete Gesetz einige Anpassungen und Klarstellungen sowohl für das Verfahren bis zum Urteil als auch für die Zwangsvollstreckung. Sie betreffen insbesondere die Regelungen über die Beweisaufnahme und zum Gang des Verfahrens. Die Durchführung des Verfahrens wird dadurch in der deutschen Gerichtspraxis noch anwenderfreundlicher. Zugleich wird die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen bis 2.000 Euro nach dem europäischen Verfahren in den deutschen Zivilprozess eingebettet.

Neben den Ausführungsvorschriften für das Europäische Mahnverfahren und das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen enthält das neue Gesetz einige zivilprozessuale Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zustellungen in EU-Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten. Außerdem wird die bundesweite Tätigkeit von Dolmetschern und Übersetzern erleichtert: Sind sie in einem Bundesland allgemein beeidigt bzw. ermächtigt worden, können sie sich künftig vor allen Gerichten des Bundes und der Länder hierauf berufen.

Die Ausführungsbestimmungen werden zeitgleich mit den jeweiligen EU-Verordnungen in Kraft treten. Das Europäische Mahnverfahren gilt ab dem 12. Dezember 2008, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ab dem 1. Januar 2009.

Lt. Mailnachricht des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 20.06.2008
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Wer versteht noch die Sprache der EU?

Gestern war erneut Debattierstunde im Bundestag. Unter anderem ging es mal wieder darum, dass nur ganz wenige Personen die in Brüssel erstellten und von dort an die Deutsche Regierung und den Bundestag versandten Unterlagen verstehen können.
Wer im Bundestag oder von den Bürgern kann schon so gut französisch oder englisch, dass er alle technischen Begriffe einwandfrei zu übersetzen, deuten und verstehen vermag?


Zur Erinnerung: Bei Regelung der EU-
Amtssprache haben sich die Vertreter Deutschlands, die weisen Herren Genscher und Kohl (Historiker), entschlossen, aus historischen Gründen auf ein Recht einer eigenen deutschen Amtssprache zu verzichten. So kam es dazu, dass wir Bürger, wenn wir uns auf die Internetseiten der EU einklicken, bis heute nur Bahnhof verstehen und etliche unserer Politiker (ich behaupte es ist die Mehrheit), im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Richtlinien, Gesetze verabschiedet haben, ohne den Text der EU-Erlasse überhaupt verstanden zu haben.
Ich finde deshalb den
Vorschlag, der gestern von einem CDU-Politiker im Bundestag vorgestellt wurde, einfach gut, alle nicht ins Deutsche übersetzen Unterlagen als nicht brauchbar einzustufen und ungelesen wieder nach Brüssel zurückzusenden oder alternativ diese Unterlagen hier übersetzen zu lassen und die Kosten mit den deutschen Zahlungen an Brüssel zu verrechnen und einfach abzuziehen.


Sind die EU’ler tatsächlich schon so weit von uns entfernt, dass wir sie ausdrücklich darum bitten müssen, uns Bürger EUROPA endlich auch
einmal verstehen zu lassen?
Wenn ja, dann bin ich auch gegen die EU !!!

Wie bezeichnen wir noch einmal Politiker in einem Land, welche undemokratischen über die Köpfe ihrer Bürger hinweg regieren?
Dafür haben wir doch bei allen anderen Gelegenheiten immer sofort irgendwelche geschmeidigen Begriffe parat.
Hier nicht?


Haben die vielleicht Schiss, dass der aus vielen einzelnen Bürgern bestehende größte Nettozahler der EU auf einer Volksabstimmung bestehen könnte, weil er unerwartet und so nicht geplant entsetzt festzustellen in der Lage wäre, was für ein bürgerfremder, unternehmensfreundlicher, ja undemokratischer und nicht einmal funktionierender Unfug da mit seinem Steuergeld bisher zusammengefummelt und über den Leisten globalisiert worden ist?


Es ist einfach unglaublich, was man als Bürger so mitbekommt, wenn man Phoenix sieht.
Ich kanns nur jedem raten.
Man stelle ich einmal vor, Bürger und Wähler würden miteinander so umgehen, wie die EU es uns vormacht. Kein einziger Vertrag wäre das Papier wert, auf dem er stehen würde, kein Handwerksbetrieb könnte existieren, alle würden nur zusammenhocken und palavern und palavern und palavern.
Das kleinste Haar in der Suppe würde alles zum Stillstand bringen.

Und das soll Fortschritt für alle und ganz EUROPA bedeuten?
Man muss nur genau hinschauen und ganz automatisch kommt die Frage: Ja, wo ist der denn?
Wir sollten aufhören uns länger für dumm verkaufen zu lassen und uns endlich selbst um unser EUROPA kümmern. Zuerst einmal sollten wir verstehen was da mit und um uns herum passiert und schon passiert ist. Dann sollten wir keinem Geschwätz von Leuten mehr blind vertrauen, die womöglich selbst nicht einmal die Beschlüsse und Verfügungen aus Brüssel lesen und verstehen können.


Nehmen wir uns doch 1x im Monat soviel Zeit für unser EUROPA, wie wir jeden Tag für das Studium der SPORTSEITE unserer Lieblingszeitung aufwenden!

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So geht es deiner-meiner-unserer BRD in 2008

@ Es geht voran!
„Kurs halten“ sagt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Den Jahreswirtschaftsbericht 2008 und die Empfehlung „weiter so!“ können Sie hier ausführlich nachlesen.

In ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2008: „Kurs halten!“ stellt die Bundesregierung auf der Grundlage des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes ihre Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor und erläutert ihre wirtschaftspolitische Strategie.

Lesenswert ist das schon. Auch die von Roland Koch beschworene schweigende Mehrheit sollte mal einen Blick reinwerfen!

Meine Steuerlast ist zu hoch! Sagt sogar die OECD

@ Das sage ich doch schon seit ich denken kann. Immer wieder habe ich gepredigt, dass die gefühlte Steuerlast bedrückend sei. Besonders für mich.
Heute nun veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft in der Tagesnachricht 11834 das Ergebnis der OECD-Studie.

Vollständige Pressenachricht vom 13.03.2008:
OECD-Studie belegt: Nach wie vor hohe Belastung der Einkommen mit Steuern in Deutschland

Anlässlich der Veröffentlichung der OECD-Studie „Taxing Wages 2007“ sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: „Die OECD bestätigt meine Auffassung, dass wir Maßnahmen zur Verringerung der Steuerlast ergreifen müssen. Dabei muss vor allem etwas zum Ausgleich der kalten Progression getan werden, die gerade die niedrigen und mittleren Einkommen besonders belastet.“

Die OECD untersucht in der Studie die Entwicklung der Steuer- und Abgabenbelastung in den 30 OECD-Ländern. In Deutschland beträgt die Steuer- und Abgabenbelastung 52,2 % der Arbeitskosten. Damit belegt Deutschland Platz 3 hinter Belgien und Ungarn. Im Vorjahresvergleich hat die relative steuerliche Belastung der Arbeitseinkommen um 0,16 Prozentpunkte zugenommen. Insgesamt ist jedoch aufgrund der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge die Abgabenbelastung um 1,1 Prozentpunkte zurückgegangen. Dies war im OECD-Vergleich der drittgrößte Rückgang.

Nach den Berechnungen der OECD wurde die Entlastung des Arbeitseinkommens eines Durchschnittsverdieners seit dem Jahr 2000 in Höhe von 0,8 Prozentpunkten durch kalte Progression und reale Einkommenssteigerungen mehr als kompensiert. Dadurch erhöhte sich die Steuer- und Abgabenbelastung um 1,1 Prozentpunkte. In Relation zu ihrem Einkommen sind insbesondere die Bezieher mittlerer Einkommen betroffen.
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Die Affäre NOKIA. Sie erinnern sich?

@ Zur Erinnerung, das ist das Unternehmen, welches von deiner-meiner-unserer BRD dafür Geld bekam, dass es sich hier ansiedelte, Subventionen kassierte und dann deine-meine-unsere BRD in Richtung Rumänien verließ.
Der heutige Stand der Dinge ist der, dass das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW-Bank(1) von NOKIA rund 41 Millionen der gezahlten Subventionen zurück haben wollen. Beide begründen dies öffentlich damit, dass die zugesagte Anzahl an Arbeitsplätzen nicht geschaffen wurde.NOKIA denkt gar nicht daran dies zu akzeptieren und die bei NOKIA als Hausbank fungierende Deutsche Bank ebenfalls nicht. Was hat die denn damit zu tun?Jetzt meldet sich auch das Forschungsministerium und will 4 Millionen zurück haben, weil verabredet gewesen sei, dass eine Verwertung von Forschungsergebnissen in Deutschland zu erfolgen hätte.
Von wem hat NOKIA eigentlich noch Subventionen aus Steuergelder erhalten?
Haben die Europäische Union, Bundesministerium für Wirtschaft, Stadt Bochum, Agentur für Arbeit auch noch blechen müssen?
Wer hat NOKIA das Grundstück zur Verfügung gestellt, für welchen Preis, wer hats bezahlt, wen gehört der zukünftige Verkaufserlös?
Wurden für NOKIA Zufahrtsstraßen und andere Infrastrukturmaßnahmen geschaffen, um denen die Ansiedlung in Bochum schmackhaft zu machen?
Wurde überhaupt eine Gewerbesteuer fällig?
Warum sind alle immer noch auf NOKIA sauer.
Warum lassen wir nicht die Politiker die Zeche zahlen?
Wer war das eigentlich, der das verzapft hat?
War das vielleicht in seiner Amtszeit als regierender Nordrhein-Westfale unser allzu bekannter ehemaliger, allwissender, stets Recht habender  und grundsätzlich über den Dingen schwebender SUPER-Bundesminister  WOLFGANG CLEMENT – zuständig für Arbeit und Wirtschaft, der bis heute unverändert durch seine klugen  Ratschläge beehrt?War es sein sparsamer Nachfolger Peer Steinbrück, den die Nordrhein-Westfalen ob seiner zutreffenden Wahrheiten über den Zustand des Bundeslandes nicht mehr zuhören wollten,  ihn dafür nicht mehr wählten (das ist anderen auch so passiert) und ihn dadurch – nach einer Stippvisite in Hamburg – zum Bundes-Finanzminister machten?
Wer hat dieses viele Geld genehmigt und ausgegeben. Und nach welchen Kriterium geschieht so etwas. Hat die Qualität der Fragen, die NOKIA beantworten musste, Ähnlichkeit mit dem, den die ehemaligen Arbeitnehmer jetzt bei der Agentur für Arbeit ausfüllen müssen?
Was hat die Gemeinschaft der Steuerzahler unterm Strich eigentlich ein Arbeitsplatz bei NOKIA den Steuerzahler gekostet?
  
(1) NRW-Bank ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Die erste Adresse für Existenzgründer(innen) und kleine sowie mittlere Unternehmen, wenn es um  öffentliche Förderprogramme geht. Link = http://www.nrwbank.de/de/index.html

Thema „Krieg der Moneten“

@ Panik an den Märkten  – Financial Times berichtet
Nebenwerte wehrlos – Financial Times berichtet
Siemens ohne Boden – Dax im Tiefenrausch – n-tv berichtet
Finanzkrise lehrt Anleger das Fürchten – Financial Times berichtet
Märkte treiben FED vor sich her – Financial Times berichtet
Zinssenkung lässt Kurse einbrechen – tagesschau berichtet
Märkte zittern vor Hiobsbotschaften  – Financial Times berichtet
Frisst der Dax International den Dax – boerse.ARD berichtet

Das Handelblatt schreibt heute über:
Dramatische Entwicklungen …. weltweite Turbulenzen …. Notverkauf …. Talfahrt …. Dax brach ein …. rutschte ab …. Gewinnwarnungen …. böse abgestraft ….. stürzten ab …. Anleger flüchten …. im freien Fall …. die Krise verschärft sich …. Finanzwerte brechen ein …. wir können niemandem mehr vertrauen …. wem soll ich hier noch glauben …. Prügel einstecken …. die größten Verlierer …. Risiken gestiegen … Glaubwürdigkeit hat enormen Schaden genommen …. usw.

Das sind doch leckere Krimithemen!  Horror, Gewalt und  Korruption. Warlords aus den feinsten Kreisen.
Das möchte ich an dieser Stelle heute aber mal öffentlich beichten: „Geldangelegenheiten waren mir immer schon unheimlich. Jetzt habe ich aber richtig Angst vor meinem Geld bekommen. Nix wie weg damit. Weg mit diesem Teufelszeug. Bringt nur Unglück.“

Ab heute schreibe ich Berichte von der Front

@Global tobt der Kampf um Märkte, Moneten und Macht.  Die Schlagzeilen der Zeitungen überbieten sich in der Schilderung der Grausamkeiten und die Nachrichten über diesen weltweiten Geldkrieg werden über eigens dafür gegründete TV-Sender zeitnah und in erschreckender Deutlichkeit an die Teilnehmer verbreitet.
Informieren wir uns.
Ich werde die exklusivsten Nachrichten ab heute unter der Kategorie „Krieg der Moneten “ sammeln.

Und was hätte der Boss dazu gesagt?

😎 Das Markenprodukt Hugo Boss ist zu 88% in italienischer Hand und hierüber unter der Fuchtel des britischen Investors Permira. Permira hats denen jetzt gezeigt und 450.000.000 Euro Dividende herausgequetscht. Das soll 3x so viel sein wie der offizielle Jahresgewinn und dem Hugo Boss 350.000.000 Euro Schulden gebracht haben. Das heißt, die Kassen sind leer und die Gewinne der kommenden Jahre sind abgeräumt.
Wonach sieht dies aus? Und alle tun ganz fröhlich und unbeschwert.
Da hat aber jemand ganz deutlich den Boss raushängen lassen.
Nachtigall, ick hör die trapsen.

Bochum ich lebe + leide in dir!

@Das manager-magazin meldet für deine-meine-unsere BRD den Verlust von weiteren 1200 GM-Jobs.
„Ein neues Programm zur Einsparung von Kosten sehe den Abbau von europaweit 5000 Stellen auf freiwilliger Basis vor, sagte Jean-Marc Ruhland, General-Motors-Betriebsrat und Mitglied des französischen Gewerkschaftsbundes CFDT, am Dienstag. GM beschäftigt in Europa etwa 55.600 Menschen.
Ruhland zufolge sollen auch im Bochumer Opel-Werk 900 und in der Rüsselsheimer Fabrik 300 bis 500 Arbeitsplätze abgebaut werden. Bei Opel war zu einer Stellungnahme niemand zu erreichen.“

Was hat Bochum, das andere Städte nicht haben?
Was macht Bochum so unattraktiv, dass alle nur weg wollen?
BenQ, Nokia und immer wieder Opel bzw. General Motors.
1.200 Jobs! Ist das wirklich alles?
12.000 Jobs hat der Konzern in Europa schon abgebaut.
74.000 sollen es insgesamt sein, um den Irrsinnsverlust von 40 Milliarden Dollar in 2007 zu kompensieren.
Was muss man eigentlich tun, um solche Verluste zu erleiden? Mit „Nichtstun“ kann man das nicht schaffen.
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Wir bringen’s raus! Unsere BRD sammelt und archiviert  Information von, über und für Deine-Meine-Unsere  BRD. Doch wir kriegen bei weitem nicht alles mit und danken für jede Unterstützung. Haben Sie etwas für uns parat? Schreiben Sie es auf – gern als kompletten Artikel –  oder senden Sie Ihre Infos/Links an tipps@unserebrd.de.

Jedes Jahr 2 Milliarden Schmiergelder

Ja, kriegen auch die kleinen Mitarbeiter und Angestellten den Hals nicht voll?
NDR2 meldet gerade in den Nachrichten, dass diese Summe den  Unternehmern (auch den kleinen Gewerbetreibenden und Handwerkern) pro Jahr im Norden deiner-meiner-unserer BRD unterschlagen werden, weil Mitarbeiter von Lieferanten Schmiergelder annehmen oder sogar ganz frech und wie selbstverständlich fordern.
Unrechtsbewußtsein = NULL!
Wundern wir uns dann wirklich noch, dass Unternehmer ihre Angestellten teilweise wie Krätze oder höchstens als notwendiges Übel ansehen und wann immer es geht loswerden wollen?
Korruption in deiner-meiner-unserer BRD! Einfach nur ekelig! Weg mit diesen Schmarotzern. Sofort Strafanzeige stellen! Ohne Rücksicht und auf der Stelle !!!
Ich habe für die Täter und die Betroffenen, die mit den Begriffen im vorstehenden Text vielleicht nichts oder nur wenig anfangen können, etliche Links gesetzt. Diese können im einen oder anderen Falle vielleicht das verschüttet Gewissen der Angesprochenen wieder aktivieren, dass es sich freibuddelt und wieder zum Dienst meldet.
Und wenn Sie einen dieser verfluchten Übeltäter kennen, der sich – ohne dafür zu arbeiten – bereichert, dann melden Sie es seinem / ihrem Chef und sei es auch nur, um seinen Job zu bekommen.  Der korrupte Kollege hat es verdient. Soll er mit Zumwinkel und anderen Steuerhinterziehern zum Wohle der Gesellschaft seine Beiträge für die Allgemeinheit nachzahlen. Nicht nur Zumwinkel sollte öffentlich genannt werden, auch solche Betrüger hätten es verdient ans Licht gezerrt zu werden.
Ich fände das nur gerecht!
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