Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen die Vorsorge und die betriebliche Gesundheitsförderung gefördert werden. Leistungen der Arbeitgeber, welche dem allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer zugute kommen, sollen bis zur Höhe von 500 Euro grundsätzlich steuerfrei sein. Das können firmenexterne Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein.
❗ Harald aus Aschersleben ist hierauf gestoßen und möchte es deutlich machen.
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