Unser gutes Recht: Krankenakte – Einsicht durch Patient erlaubt

Viele Deutsche wissen nicht, dass jeder Patient bei seinem Arzt ein Recht auf  Akteneinsicht  hat.
Die Verbraucherschützerin Julia Nill sagte dazu: „Patienten haben ein Recht darauf, ihre  Patientenakte einzusehen“. Darüber hinaus gilt für Krankenakten eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Nill weiter: „Die Herausgabe darf der Arzt nur in wenigen Ausnahmefällen verweigern. …
Gefunden bei Finanznews 18.08.2008 -von Ursula aus Weinheim

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