Viele Deutsche wissen nicht, dass jeder Patient bei seinem Arzt ein Recht auf Akteneinsicht hat.
Die Verbraucherschützerin Julia Nill sagte dazu: „Patienten haben ein Recht darauf, ihre Patientenakte einzusehen“. Darüber hinaus gilt für Krankenakten eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Nill weiter: „Die Herausgabe darf der Arzt nur in wenigen Ausnahmefällen verweigern. …
❗ Gefunden bei Finanznews 18.08.2008 -von Ursula aus Weinheim