Wollen Sie Ihren Firmen-PC von der GEZ-Gebühr befreien lassen?
Lesen Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Az.: 4A 109/07) vom 21.10.2008, welches die MSG Musik- und Sportgemeinschaft Peine-Ilsede von 1992 e.V. über ihren Rechtsstreit gegen GEZ-Gebühren und damit den NDR, Hamburg, Rotenbaumchaussee 132-134 (Abt. Rundfunkgebühren) dankenswerter Weise zu unserer Information ins Netz gestellt hat.
Link:
http://www.msg-peine.de/msg/downloads/Verein/Urteil_MSG_NDR.pdf
Ich bin der Ansicht, dass dieses Urteil auch auf stinknormale PCs in stinknormalen Firmen anwendbar ist, in denen überwiegend gearbeitet und weniger gechillt wird (hat nix mit Kochshows und Chilli zu tun).
Vielen Dank nach Peine an das tapfere, streitbare Fähnlein des MSG für ihr wegweisendes Vorgehen.
Wieder einmal hat ein David mit schlagkräftigen Argumenten einen Goliath bezwungen.
Yes we can!
Da ließen sich in wirtschaftlich miserablen Zeiten wieder etliche Euro sparen, die ansonsten vollkommen grundlos, bar jeder Rechtsgrundlage und auf Nimmerwiedersehen in den unergründlichen Taschen anderer verschwänden.
Eure Euro Ella

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