Das Bundesministerium für Justiz informiert:
Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 – anders als bisher – mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.
„Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung. Bürgerinnen und Bürger können jetzt von den Verbesserungen im Verbraucherschutz durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen profitieren. Schwarzen Schafen in der Branche drohen empfindliche Sanktionen, wenn sie Verbraucherinnen und Verbraucher mit unerwünschten Anrufen behelligen und ein jeder kann sich besser gegen untergeschobene Verträge wehren!“ freut sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Telefonwerbung hatte sich in den letzten Jahren zu einem großen Ärgernis entwickelt. Bürgerinnen und Bürger wurden mit Werbeanrufen überhäuft und in vielen Fällen auch mit unseriösen Methoden zu Verträgen überredet, die sie gar nicht haben wollten. Über die bereits geltende Regelung, dass Telefonwerbung der Einwilligung der Verbraucher bedarf, haben sich viele Firmen einfach hinweggesetzt.
Ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher war geboten. Dieser wird nunmehr mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen erreicht.
Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor:
- Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
- Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
- Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. In diesen Bereichen kommt es besonders zu unerlaubter Telefonwerbung, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nummer 3 und 4 BGB). Diese Ausnahmen werden beseitigt. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die Vorschrift ermöglicht einen Widerruf, aus welchen Gründen auch immer.Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles – zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.
- Der Schutz vor untergeschobenen Verträgen, einschließlich der so genannten Kostenfallen im Internet, wird verbessert:
- Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt wurde, kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig widerrufen. Bislang gibt es in solchen Fällen kein Widerrufsrecht mehr, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat. Unseriöse Unternehmer haben diese Regelung gezielt ausgenutzt, um Verbrauchern am Telefon oder im Internet Verträge unterzuschieben. Diesem Verhalten entzieht das Gesetz die Grundlage. Widerruft der Verbraucher einen solchen Vertrag, muss er die bis dahin vom Unternehmer erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsschluss auf diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird. Das Unterschieben von Verträgen wird damit wirtschaftlich uninteressant, weil Unternehmen auf eigenes Risiko leisten.
Beispiele:
Ein unseriöses Unternehmen bietet im Internet die Erstellung eines ganz persönlichen Horoskops an. Nur aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass dafür bezahlt werden muss; die Gestaltung der Webseite erweckt den gegenteiligen Eindruck. Eine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt nicht. Deshalb gibt der Verbraucher auch ohne Bedenken seine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.) ein. Eine Woche später erhält er eine Rechnung über 100 Euro. Erst jetzt wird ihm klar, einen entgeltpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben.
Künftig kann der Verbraucher seine Vertragserklärung noch solange widerrufen, wie er nicht vollständig bezahlt hat. Wenn ihn das Unternehmen vor Abgabe seiner Erklärung nicht darauf hingewiesen hat, dass er bei einem Widerruf für die bis dahin erbrachte Leistung Wertersatz zahlen muss, kann das Unternehmen nichts von ihm fordern.
oder
Ein Verbraucher wird von seinem Telefonanbieter angerufen und überredet, einen vermeintlich günstigeren Tarif mit einer Laufzeit von einem Jahr zu vereinbaren. Weder während des Telefonats noch später belehrt der Telefonanbieter den Verbraucher über sein Widerrufsrecht und über die Verpflichtung, im Falle des Widerrufs für bis dahin erbrachte Leistungen Wertersatz zahlen zu müssen. Der Verbraucher nutzt sein Telefon wie gewohnt weiter, stellt aber erst anhand der nächsten drei Monatsrechnungen fest, dass der vermeintlich günstigere Tarif tatsächlich teurer ist. Nach der Neuregelung kann der Verbraucher dann seine Vertragserklärung noch widerrufen.
-
Außerdem bedarf die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses oder die Vollmacht dazu im Fall des Anbieterwechsels zukünftig der Textform, wenn der neue Anbieter gegenüber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers auftritt. Hierdurch wird verhindert, dass ein neuer Anbieter den Vertrag des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter ohne entsprechenden Auftrag des Verbrauchers kündigt. Hierzu ist es durch unseriöse Anbieter von Telefondienstleistungen häufiger gekommen.
Beispiel:
Ein Telefonanbieter überredet einen Verbraucher am Telefon zu einem Anbieterwechsel („Sie sparen viel Geld und müssen sich um nichts kümmern“). Bisher konnte das anrufende Unternehmen gegenüber dem bisherigen Anbieter ohne weiteres die Abwicklung übernehmen. Künftig bedarf die Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Verbraucher und seinem bisherigen Telefonanbieter der Textform (etwa E-Mail, Telefax). Der neue Anbieter kann also nur dann auf das bestehende Vertragsverhältnis Einfluss nehmen, wenn er ein solches „Schriftstück“ des Verbrauchers vorlegen kann. Den neuen Vertrag kann der nicht über sein Widerrufsrecht belehrte Verbraucher zukünftig auch dann noch widerrufen, wenn er bereits über den neuen Anbieter telefoniert hat (s. o.).
Nähere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de/cold-calling erhältlich.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
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Telefon 030/18 580 9030
Telefax 030/18 580 9046
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Weitere Informationen:
Infoseite des Bundesministeriums der Justiz [ hier klicken ]
Zur Warnung vor allem für unsere älteren Mitbürger
sei gesagt, dass diese Versprechen der Politiker
der reine Hohn sind.
Von krimineller Telefonwerbung abgesehen, müßte
jeder gemerkt haben, dass eine Politik, die
brutalsten Sozialabbau macht, menschenunwürdige
Hartz-IV-Gesetze und vor allem das Geld der
deutschen Steuerzahler milliardenweise ins
korrupte Ausland verschmeisst, während man den
Deutschen sagt, sie sollten den „Gürtel enger
schnallen“ (Original-Ton Merkel), dass so eine
Politik nicht für, sondern ganz klar gegen
Deutschland und seine Bürger gemacht wird.
Leider betrifft das nicht nur die gegenwärtig
regierenden CDU/CSU und FDP, sondern genauso(!)
die SPD(!), Grüne (und auch die Linken), die nach
wie vor für Hartz-IV sind und sich aktuell als
`Opposition´(!) für Merkels „Rettungsschirme“
aussprechen.
Aber zurück zum konkreten Thema unlautere, man
darf ruhig sagen `kriminelle´ Telefonwerbung.
am besten ist immer, man erzählt nicht Phrasen
wie unsere Politiker, sondern hat konkret was
zu sagen und kennt sich aus.
Ich habe schon mehrmals in diesem `Berufsbild´
gearbeitet und weiß daher, wie es da zu geht.
Eigentlich bedürfte es gar keines neuen Gesetzes,
denn einfach aus dem Blauen heraus Leute anrufen –
das nennt man „Kaltaquise“, war früher auch schon
verboten.
Das kümmerte die Arbeitgeber aber wenig wie z.b.
in 1999 eine Subfirma von Münchner Kindl. Die
durchforsteten das Telefonbuch nach vermögenden
Personen in Nobelwohngebieten und fertigten daraus
Anruflisten, aufgrund deren man den „LEOs“
(„leicht erreichbaren Opfern“; Bänkerjargon) dann
ein `Steuersparmodell´ (ebenfalls verboten!)
aufschwatzen sollte.
Nur die angerufenen Rechtsanwälte wußten, dass dies
illegal ist, und reagierten dementsprechend
verärgert.
Von 2004 bis Mitte 2005 pflegte ich meine
schwerkranke Mutter bis zu ihrem Tod. Sie hatte
ein Aneurysma, was zunächst unerkannt blieb, und zu
einer Minderdurchblutung des Gehirns führte, so
dass die Ärzte zunächst an Demenz dachten. Die
Auswirkung war ohnehin dieselbe. Da ich in ihrer
Wohnung wohnte, bekam ich live mit, was für eine
regelmäßige Belästigung durch Telefonwerbung da
stattfand. Man fragte sich, woher die Firmen die
Telefonnummern besitzen. Abgesehen davon, dass
sogar die Stadtverwaltungen(!) und Gemeinden(!)
die Daten ihrer Bürger für teures Geld
weiterverhökern (wer an Datenschutz glaubt, glaubt
wohl auch an Schneewittchen), und es unter den
einschlägigen Firmen einen schwunghaften Handel
damit gibt, sind wohl vor allem so Aktivitäten
wie an Preisausschreiben teilnehmen, dafür
verantwortlich.
Da ich nach dem Tod meiner Mutter noch einige Zeit
in ihrer Wohnung wohnte, bekam ich dann selber mit,
auf was für einem dreisten Niveau sich diese Anrufe
bewegten! Man sollte Dauerabos für Glücksspiele
machen usw. Teilweise wurde man nicht mal von
lebenden Personen angerufen, sondern von
computergenerierten, gesampelten Stimmen, die so
lebensecht klingen, dass wohl die allerwenigsten
unserer älteren Mitbürger merken, wie sie da
verarscht werden! Dies um so weniger, da sie gar
nicht wissen, dass es so eine Technologie gibt.
„Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung
unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
in Kraft.“
Und Sie glauben, danach ist alles in Butter?
Na, dann lesen Sie mal weiter, wie die Realität
ein halbes Jahr später am Anfang Februar 2010
aussah.
„Telefonieren Sie gerne? bla bla bla…..“
Auf so ein Inserat bewarb ich mich in meiner
Nachbarstadt Burghausen bei dem Callcenter
„com.Phone“.
Das Unternehmen heißt nicht genau so, sondern nur
so ähnlich (wenn Sie von Software und Programmieren
eine Ahnung haben, dann können Sie sich denken, wie).
Wie das Unternehmen genau heißt, und wie es darin
zugeht, muß `geheim´ bleiben. Das mußten alle
Bewerber vorab in einem Formular unterschreiben
(das nennt man dann einen „Rechtsstaat“; aber diese
Einstellung des heutigen Staates mehr zum Gangster,
denn zum anständigen Bürger zu halten, kommt Ihnen
sicher bekannt vor: Steuerhinterzieher, die ihr Geld
sicher vor dem Fiskus in der Schweiz parken, sollen
ja auch die Absolution bekommen).
Es wurde uns dann erklärt, wie wir den Angerufenen
ein Abonnement für ein Glücksspiel, bei dem man
„jeden Tag eine Million gewinnen“ könne, für
79.35 Euro pro Quartal aufschwatzen sollten.
Das, dass man „jeden Tag eine Million gewinnen“
könne, glaube ich, brauch ich nicht weiter erklären.
Diese Callcenter wissen, dass es viele alte Leute
gibt, die in Treu und Glauben an Recht und Anstand
erzogen worden sind, aber aufgrund ihres höheren
Alters manchmal geistig nicht mehr so fit, vielleicht
sogar dement sind, – und dieser Personenkreis
wird von dieser Callcenter-Mafia eiskalt als Zielgruppe
ausgesucht.
Hier liegt meines Erachtens ein klarer Fall von
Betrug vor, während der Schulungsleiter schon zu
Beginn und immer wieder betonte, sie seien ein
„seriöses“ Unternehmen.
Obwohl das schon vor der Gesetzesneuerung verboten
war und danach sowieso(!), handelte es sich
eigentlich schon wieder um Kaltaquise, d.h. die
Angerufenen wußten vorher noch nichts von ihrem
`Glück´ und hatten nicht etwa per Postkarte um einen
Anruf gebeten. Z.B. handelte es sich um Mitglieder des
„B………. Buchclubs“ oder sogar nur um ehemalige(!)
Mitglieder, die also schon längst vor Jahren
ausgetreten waren, aber deren Telefonnummer man
immer noch hatte.
Die Callcenter-Agenten mußten dann scheinheilig
fragen, wie man denn mit dem Buchclub zufrieden
sei und dann das Gespräch auf das Glücksspiel
überleiten, das man den Opfern andrehen wollte.
Eine weitere Illegalität dieses Callcenters besteht
darin, daß es ja gar keine Glücksspiele anbieten
darf, denn das Glücksspielmonopol liegt beim Staat.
Das wird von dem besagten Callcenter auf diese
Weise umgangen, dass die 79.35 Euro pro
Quartal als „Bearbeitungsgebühr“ für das Personal
ausgewiesen werden, das Glückspiel selber wird
„kostenlos“ angeboten!
(Ein Mörder könnte demzufolge sagen, „ich hab
gar keinem die Gurgel aufgeschlitzt, ich hab nur
mein Messer in 1,57 Meter Höhe gehalten und
das wird ja nicht verboten sein.“ Das ist die
`Qualität´ in der sich der „Rechtsstaat“ bei dieser
„Politik“ heute befindet.)
Die meisten Angerufenen waren schon
gebrannteGlücksspiel´ gemacht. So wurde mirKinder´ und hatten schon diverse Erfahrungen
mit diesem
von den Angerufenen am Telefon gesagt, dass sie
schon unautorisierte aufdringliche Hausbesuche
in dieser Sache bekommen hätten. Ebenfalls wurde
mir mehrmals von Angerufenen versichert, dass
ihnen der Betrag vom Konto(!) abgebucht worden
sei, ohne dass sie dies genehmigt hätten!
Und dies erzählten mir die Leute allein innerhalb
eines Nachmittags und eines Vormittags. Denn
danach wollte ich es nicht mehr mit meinem
Gewissen vereinbaren, sowas noch länger
mitzumachen. Außerdem hatte ich schon ab dem
Moment keine besondere Motivation mehr, als uns
der Schulungsleiter gesagt hatte, dass wir zunächst
mal monatelang nur für den „B………. Buchclub“
telefonieren sollten, denn der ist in Besitz einer
gewissen ethnischen Minderheit. Aber das nur
nebenbei.
Sie sehen also, diese „Gesetze“ dieser „Regierung“
können Sie sich sonstwohin stecken, es geht
weiterhin schön brav illegal zu, – trotz
Politgeschwafel und Pseudogesetzen.