Sterbehilfe wird diffamiert

Die bedeutendste Bonner Lokalzeitung, der „General-Anzeiger“ hat sich in verschiedenen Artikeln intensiv mit dem Thema „Sterbehilfe“ und den Bestrebungen in der Politik, Hilfe zur Sterbehilfe zu verbieten, auseinander gesetzt. Außerdem hat er eine Podiumsdiskussion veranstaltet, in der die Bonner Bundestagsabgeordneten von Grünen, SPD und CDU ihre Meinungen der beabsichtigten Gesetzesänderung zum Thema “Sterbehilfe“ vertreten sollten. Außerdem war der Palliativmedizimer Prof. Dr. Lukas Radbruch eingeladen. Dieser war es, der am meisten sprach und die Diskussion beherrschte. Leider hat Dr. Radbruch das Podium zur Werbung für die Palliativmedizin mißbraucht. Nur die positiven Aspekte wurden von ihm dargestellt, die zahlreichen schwerwiegenden Probleme, die mit der Palliativmedizin und ihrer gewerblichen Ausprägung verbunden sind, wurden von Herrn Dr. Radbruch verschwiegen. Also eine sehr einseitige, nicht objektive und neutrale Darstellung. Verständlich, denn Herr Dr. Radbruch lebt von der Palliativmedizin. Herr Dr. Radbruch ging sogar so weit, dass er die liberalen, auf die Einhaltung des menschlichen Selbstbestimmungsrechts abgestellten Regelungen zur Sterbehilfe in Nachbarländern, genannt wurde Belgien, als „Euthanasie“ bezeichnete. Herrn Dr. Radbruch als gebildetem Mann muss bekannt sein, dass die Bezeichnung „Euthanasie“ die euphemistische Bezeichnung für Massenmorde im Nationalsozialismus darstellt. Die humanen Regelungen für Sterbehilfe in den Benelux-Ländern, der Schweiz u. a. haben damit nichts, im Wortsinne nichts zu tun, ganz im Gegenteil. Wenn jemand wie Dr. Radbruch diese Regelungen als „Euthanasie“ bezeichnet, dann kann man das nur als bewußte polemische Irreführung und Diffamierung werten. Herr Dr. Radbruch befürwortete ausdrücklich den Gesetzentwurf der CDU zur Sterbehilfe, den die Bundestagsabgeordnete Frau Lücking-Michel in der Diskussion vertrat. In diesem Gesetzentwurf soll die „geschäftsmässige“Sterbehilfe verboten und unter Strafe gestellt werden, wobei „geschäftsmässig“ mit Sicherheit so definiert wird, dass jede Form der Sterbehilfe, wie sie zur Zeit unter Einschränkungen in Deutschland möglich ist, verboten und unter Strafe gestellt wird. Katja Dörner (Grüne) und Ulrich Kelber (SPD) vertraten wesentlich liberalere, freiheitlichere Gesetzentwürfe, die sich nur unwesentlich von einander unterschieden. Aber auch Frau Dörner und Herr Kelber blieben letztlich die Antwort auf eine wesentlich Frage schuldig: Warum ist es in Deutschland nicht möglich, offene Regelungen zur Sterbehilfe wie in unseren Nachbarstaaten einzuführen, Regelungen, die das Selbstbestimmungsrecht des Menschen über seinen Tod in den Vordergrund stellen. Warum muss in Deutschland selbst der Tod gesetzlich geregelt und die Hilfe zum Sterben auch gegen den Willen des Sterbenden verboten werden ? Alle Beteiligten an der Diskussion waren sich einig, dass die Palliativmedizin ausgebaut werden müsse. Das ist richtig und zu fördern aber die Palliativmedizin darf nicht als Argument gegen das Selbstbestimmungsrecht des Menschen über seinen Tod mißbraucht werden. Die Palliativmedizin darf nicht dazu führen, dass das Sterben ein langer Prozess wird, der Sterbende ist gefesselt an eine unmenschliche Maschine, nicht mehr in der Lage einen Willen zu äußern, sein längst nicht mehr lebenswertes Leben soll durch den Einsatz angeblich fortschrittlicher Technologie so lange wie irgend möglich vom erlösenden Tod abgehalten werden. Der Mensch muss über seinen Tod selbst bestimmen können. Man kann nur hoffen, dass der Bundestag in der im November anstehenden Diskussion über die gesetzliche Neuregelung de Sterbehilfe zu einer das Selbstbestimmungsrecht beachtenden Regelung kommt. Hoffentlich kommt es nicht so, wie der bekannte Schriftsteller Martin Walser es in seinem äußerst lesenswerten Essay „Wem gehören wir eigentlich“ im letzten Satz formuliert: „Wir haben es geschafft, dass wir wählen dürfen, wer uns regiert, aber dass wir wählen dürfen wie wir sterben wollen, haben wir nicht geschafft“.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert