😎 Jeder Kauf einer Ware oder Leistung in unterschiedlichen europäischen Ländern hat seine Tücken. Ist der Verkäufer ein unaufrichtiger vielleicht gar „fliegender“ Händler oder ist der Käufer ein nicht zufrieden zu stellender Reklamateur, Wertminderer und Schwierigkeitenbereiter, der einen (Zielkauf) Kauf auf Rechnung dazu nutzt, um sich um eine Zahlung drücken zu wollen, wobei die leistungsverweigende Partei u.U. vorsätzlich die Gelegenheit der Sprachbarrieren und die räumliche Entfernung rechtswidrig. aber dennoch erfolgreich zu ihrem Vorteil ausnutzt?
Das Bundesminsteriums für Justiz (derzeitige Bewohnerin ist Frau Brigitte Zypries) hat am 12.12.2008 „schwarz auf weiß“ verkündet:
Damit soll jetzt endgültig Schluß sein!
Was sollen lange Worte? Lesen Sie selbst!
Start für EU-Mahnverfahren und
EU-Verfahren für geringfügige Forderungen
Das Europäische Mahnverfahren kann ab heute, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann ab 1. Januar 2009 europaweit genutzt werden. Formulare für diese Verfahren sind ab heute bzw. ab 1. Januar 2009 über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufbar: [hier]
„Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das ändert sich nun. Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sind für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen worden, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren stehen als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Weiteres zu den neuen EU-Verfahren finden Sie hier.
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Bundesministeriums der Justiz
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